Common use of Kosten für Computer-Forensik Clause in Contracts

Kosten für Computer-Forensik. Der Versicherer entschädigt alle angemessenen und notwendigen Kosten des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen für externe Computer- Forensik-Analysen zur Ermittlung der Ursache und zur Bestätigung der Daten- rechtsverletzung, der Cyberrechtsverletzung oder des Hacker-Angriffs im Sinne der Ziffer I. 2.2. sowie für die Identifizierung der Betroffenen, soweit diese Kosten die unmittelbare Folge einer Datenrechtsverletzung, einer Cyberrechtsverletzung oder eines Hacker-Angriffs sind und die Dienstleister im Versicherungsschein aufgeführt sind oder mit Zustimmung des Versicherers beauftragt wurden. Bestätigt sich die Datenrechtsverletzung, die Cyberrechtsverletzung oder der Hacker-Angriff nicht, übernimmt der Versicherer die entstandenen Kosten für einen Zeitraum von maximal 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Schadenmeldung.

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Samples: Jahresnettobeitrag Modul Cyberversicherung, www.aia.de

Kosten für Computer-Forensik. Der Versicherer entschädigt alle angemessenen und notwendigen Kosten des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen für externe Computer- Forensik-Analysen zur Ermittlung der Ursache und zur Bestätigung der Daten- rechtsverletzungDatenrechtsverletzung, der Cyberrechtsverletzung oder des Hacker-Angriffs im Sinne der Ziffer I. 2.2. sowie für die Identifizierung der Betroffenen, soweit diese Kosten die unmittelbare Folge einer Datenrechtsverletzung, einer Cyberrechtsverletzung oder eines Hacker-Angriffs sind und die Dienstleister im Versicherungsschein aufgeführt sind oder mit Zustimmung des Versicherers beauftragt wurden. Bestätigt sich die Datenrechtsverletzung, die Cyberrechtsverletzung oder der Hacker-Angriff nicht, übernimmt der Versicherer die entstandenen Kosten für einen Zeitraum von maximal 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Schadenmeldung.

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Samples: www.afb24.de

Kosten für Computer-Forensik. Der Versicherer entschädigt alle angemessenen und notwendigen Kosten des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten mitversi- cherten Personen für externe Computer- Computer-Forensik-Analysen zur Ermittlung der Ursache und zur Bestätigung der Daten- rechtsverletzung, der Cyberrechtsverletzung rechtsverletzung oder des Hacker-Angriffs im Sinne der Ziffer I. 2.2I.2. sowie für die Identifizierung der Betroffenen, soweit diese Kosten die unmittelbare Folge einer Datenrechtsverletzung, einer Cyberrechtsverletzung Datenrechtsverletzung oder eines Hacker-Angriffs sind und die Dienstleister im Versicherungsschein aufgeführt sind oder mit Zustimmung des Versicherers beauftragt wurden. Bestätigt sich die Datenrechtsverletzung, die Cyberrechtsverletzung Datenrechtsverletzung oder der Hacker-Angriff nicht, übernimmt der Versicherer die entstandenen Kosten für einen Zeitraum von maximal 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Schadenmeldung.

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Samples: coverager.com