Common use of Kosten für Wiederstart nach einer Notlandung Clause in Contracts

Kosten für Wiederstart nach einer Notlandung. Nach einer Notlandung, bei der kein entschädigungspflichtiger Schaden am Motorluftfahrzeug eingetreten ist, bezahlt der Versicherer die Kosten der für einen Wiederstart vom Notlande- platz notwendigen technischen Überprüfung des Luftfahrzeugs durch einen lizenzierten Unterhaltsbetrieb und/oder die Transport- kosten bis zum nächst geeigneten Startplatz, höchstens 2.000,– EUR.

Appears in 6 contracts

Samples: www.kopter-profi.de, www.kopter-profi.de, www.kopter-profi.de