Kosten für Wiederstart nach einer Notlandung. Nach einer Notlandung, bei der kein entschädigungspflichtiger Schaden am Motorluftfahrzeug eingetreten ist, bezahlt der Versicherer die Kosten der für einen Wiederstart vom Notlande- platz notwendigen technischen Überprüfung des Luftfahrzeugs durch einen lizenzierten Unterhaltsbetrieb und/oder die Transport- kosten bis zum nächst geeigneten Startplatz, höchstens 2.000,– EUR.
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