Kosten – Geldbußen. Die Gesellschaft zahlt bis in Höhe der Garantie die Hauptentschädigung, die auf diese anwendbaren Zinsen, die Kosten in Verbindung mit zivilrechtlichen Klagen sowie die Honorare und Gebühren für Rechtsanwälte und Sachverständige, jedoch nur insoweit, als diese Kosten von ihr oder mit ihrem Einverständnis ausgelegt wurden oder, im Fall eines nicht vom Versicherten zu vertretenden Interessenkonflikts, sofern es sich um vertretbare und angemessene Auslagen handelt. Geldbußen in der Hauptsache sowie Nebenstrafen, bei denen es sich um eine Strafe und nicht um eine zivilrechtliche Schadensersatzleistung handelt, werden von der Gesellschaft nicht übernommen. Dies gilt auch für die Kosten des Strafverfahrens mit Ausnahme der Verteidigung der zivilrechtlichen Interessen.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen