Common use of Kosten Clause in Contracts

Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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Samples: Investment Prospectus, Investment Fund Prospectus, Investment Prospectus

Kosten. Für die Die Gesellschaft wird hat unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in eine Kapitel VI des dieses Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale zu entnehmende Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der und Register- und Transferstelle erhobenzu entrichten, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen Fondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich an die verschiedenen Dienstleister auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates der Gesellschaft oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft (réviseur d’entreprises agréé) auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-EU- Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft (Teil-) Fonds vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft eines Fonds handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie Jahresberichte, der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document)Basisinformationsblätter; - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere anderen Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte Prospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, Kosten die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Performance- Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; . - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der des Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; . - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; . - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Kosten für die Gründung der Gesellschaft und die Erstausgabe von Aktien wurden auf maximal 25.000,- Euro geschätzt und werden über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Diese Ausgaben wurden dem bei der Gründung aufgelegten Teilfonds belastet. Die Kosten im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds werden dem Vermögen des jeweiligen Teilfonds zugeordnet und dort über eine Frist von fünf Jahren abgeschrieben. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaftdes Fonds, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus

Kosten. a) Die in Punkt 1 genannten Leistungen (Software, VoIP-Telefon, Systemnahe Dienste) einschließlich der Einweisung des Personals werden durch die Leitstelle Lausitz kostenfrei zur Verfügung gestellt. b) Für die Gesellschaft Nutzung der in Punkt 1 genannten Leistungen wird unter Berücksichtigung zusätzliche Hardware nach Stand der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI Technik benötigt (PC, Monitor, Maus und Tastatur, Drucker, ggf. Videoprojektor).1 Die Anschaffungskosten für diese Hardwarekomponenten, sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und müssen durch den Xxxxxx des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung Brandschutzes selbst getragen werden. 2 c) Voraussetzung für die Verwaltung Verwendung des Befehlsstellensystems ist ein LVN-Zugang (Siehe Punkt 2). Bezugnehmend auf § 14 Absatz 2 Brandenburgisches E-Government-Gesetz vom 23. November 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 28]) stellt das Land Brandenburg den Gemeinden, Ämtern und DomizilierungGemeindeverbänden bereits kostenfrei einen kommunalen LVN-Zugang bereit (Basisanschluss), für das Fondsmanagement, dieser kann parallel als Zugang für die Ausübung ortsfeste Befehlsstelle genutzt werden. 1 Siehe hierzu Anschreiben der Funktion IRLS Lausitz vom 28.5.2019 mit der Verwahrstelle Beschreibung von Ausstattungsvarianten und deren Mindestanforderungen nach Stand der Technik. 2 Beim Land Brandenburg kann für die Erstausstattung von Befehlsstellen mit IT-Technik ein Förderantrag gestellt werden. Entsprechend der Förderrichtlinie sind die technischen Anforderungen der Leitstelle Lausitz bindend und bei der Beschaffung durch den Xxxxxx zu berücksichtigen.1 Für weitere Informationen siehe Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben im Brandschutz, zur technischen Hilfeleistung sowie zum Betrieb der Register- und Transferstelle erhobenintegrierten Regionalleitstellen (Förderrichtlinie Brandschutz Hilfeleistung Integrierte Regionalleitstellen), vom 17. April 2019 d) Weicht der Standort der Befehlsstelle vom Standort des LVN-Basisanschluss der Kommune ab, ist ein zusätzlicher LVN-ORTSFEST-Zugang notwendig. Hierfür entstehen zusätzliche monatliche Kosten, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzwdurch den Xxxxxx eigenständig zu tragen sind. e) Besteht beim Xxxxxx des Brandschutzes der Bedarf eine mobile Befehlsstelle einzurichten, beispielweise Ausstattung eines ELW, ist ein LVN-MOBIL-Zugang erforderlich. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages Hierfür entstehen zusätzliche monatliche Kosten, welche durch den Xxxxxx eigenständig zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, tragen sind. f) Die Einrichtung der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der VorbereitungskostenBuchstaben d) und Vertriebskosten e) genannten zusätzlichen LVN-Zugänge erfordert eine Beauftragung der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und AnzeigenkostenLeitstelle Lausitz zur Einrichtung, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- einer Kostenübernahmeerklärung durch den Xxxxxx des Brandschutzes (Siehe Anlage 1 a und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etcb).); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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Samples: Nutzungsvereinbarung, Nutzungsvereinbarung

Kosten. Ist die Entscheidung des Ärzteausschusses für uns ungünstiger als unser bisheriges Leistungsangebot, übernehmen wir die Kosten des Ärzteausschusses in voller Höhe, anderenfalls hat der Ansprucherhebende diese Kosten selbst zu tragen. Die Höhe der gegenwärtig erhobenen Kosten können Sie der Tabelle „Gebühren für besondere Leistungen” entnehmen. 4.4.6 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem Sitz der verschiedenen Aktienklassen die für den Ver­ sicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche Person und wohnen in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung Deutschland, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. 4.4.7 Sind Sie eine natürliche Person und wohnen in Deutschland, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für die Verwaltung und DomizilierungIhren Wohnsitz oder, für das Fondsmanagementin Ermangelung eines solchen, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Neben Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeit­ punkt der Klageerhebung nicht bekannt, können wir Sie vor dem für unseren Sitz zuständigen Gerichtsstand verklagen. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung. 4.4.8 Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. 4.5 Gibt es Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung? 4.6 Unter welchen Voraussetzungen können wir die vereinbarten Beiträge neu festsetzen oder Bestimmungen für Ihre Versicherung ändern? 4.6.1 Unter den in Kapitel VI aufgeführten VergütungenVoraussetzungen von § 163 VVG sind wir berechtigt, insbesondere aber nicht ausschließlich den Beitrag neu festzusetzen oder die Versicherungsleistung herabzusetzen. Sollte eine Erhö­ hung der Beiträge erforderlich sein, können Sie stattdessen die Herabsetzung der Versicherungsleistung verlangen. Eine Neufestsetzung des FondsmanagersBeitrages oder Herabsetzung der Versicherungsleistung können wir nur vornehmen, der Verwaltungsgesellschaftwenn ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungs­ grundlagen und die weiteren Voraussetzungen nach § 163 Absatz 1 Nr. 1 und 2 VVG überprüft und bestätigt hat. Änderungen nach § 163 VVG werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder nachdem wir Sie davon benachrichtigt haben. 4.6.2 Ist eine Bestimmung in den Vertriebsländern)Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir unter den Voraussetzungen des § 164 VVG diese durch eine neue Regelung ersetzen. Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etcEine neue Regelung wird zwei Wochen nach Mitteilung wirksam.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Kosten. Ist die Entscheidung des Ärzteausschusses für uns ungünstiger als unser bisheriges Leistungsangebot, übernehmen wir die Kosten des Ärzteausschusses in voller Höhe, anderenfalls hat der Ansprucherhebende diese Kosten selbst zu tragen. Die Höhe der gegenwärtig erhobenen Kosten können Sie der Tabelle „Gebühren für besondere Leistungen” entnehmen. 4.4.6 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem Sitz der verschiedenen Aktienklassen die für den Versi- cherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche Person und wohnen in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung Deutschland, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. 4.4.7 Sind Sie eine natürliche Person und wohnen in Deutschland, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für die Verwaltung und DomizilierungIhren Wohnsitz oder, für das Fondsmanagementin Ermangelung eines solchen, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Neben Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt, können wir Sie vor dem für unseren Sitz zuständigen Gerichtsstand verklagen. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung. 4.4.8 Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. 4.5 Gibt es Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung? 4.6 Unter welchen Voraussetzungen können wir die vereinbarten Beiträge neu festsetzen oder Bestimmungen für Ihre Versicherung ändern? 4.6.1 Unter den in Kapitel VI aufgeführten VergütungenVoraussetzungen von § 163 VVG sind wir berechtigt, insbesondere aber nicht ausschließlich den Beitrag neu festzusetzen oder die Versicherungsleistung herabzusetzen. Sollte eine Erhö- hung der Beiträge erforderlich sein, können Sie stattdessen die Herabsetzung der Versicherungsleistung verlangen. Eine Neufestsetzung des FondsmanagersBeitrages oder Herabsetzung der Versicherungsleistung können wir nur vornehmen, der Verwaltungsgesellschaftwenn ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungs- grundlagen und die weiteren Voraussetzungen nach § 163 Absatz 1 Nr. 1 und 2 VVG überprüft und bestätigt hat. Änderungen nach § 163 VVG werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder nachdem wir Sie davon benachrichtigt haben. 4.6.2 Ist eine Bestimmung in den Vertriebsländern)Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können wir unter den Voraussetzungen des § 164 VVG diese durch eine neue Regelung ersetzen. Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etcEine neue Regelung wird zwei Wochen nach Mitteilung wirksam.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Kosten. Für die Die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung erhält aus dem Sondervermö- gen eine tägliche Kostenpauschale, in Höhe von 1,6% p.a. des Sondervermögens auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes (vgl. § 18 der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale „Allgemeinen Vertragsbedingungen“). Mit die- ser Pauschale sind folgende Vergütungen und Auf- wendungen abgedeckt und werden dem Sonder- vermögen nicht separat belastet: – Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das des Sonderver- mögens (Fondsmanagement, administrative Tätig- keiten, Kosten für den Vertrieb); – Vergütung der Depotbank; – bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließ- lich der banküblichen Kosten für die Ausübung Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland; – Kosten für den Druck und Versand der Funktion für die Anteilinhaber bestimmten Jahres- und Halb- jahresberichte; – Kosten der Verwahrstelle sowie Bekanntmachung der Register- Jahres- und Transferstelle erhobenHalbjahresberichte, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzwder Ausgabe- und Rück- nahmepreise und ggf. jeweilige Teilfondsvermögen der Ausschüttungen; – Kosten für die Prüfung des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen Sonderver- mögens durch den Abschlussprüfer der Gesell- schaft; – Kosten für die Bekanntmachung der Be- steuerungsgrundlagen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen istder Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Kostenpauschale kann dem Sonderver- mögen jederzeit entnommen werden. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen zustehenden Kos- tenpauschale können folgende Kosten die folgenden Aufwendun- gen dem Sondervermögen zusätzlich belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von WertpapierleihprogrammenVermögensgegenständen ent- stehende Kosten; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der ZahlstellenVerwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; – Kosten für die Geltendmachung und Durch- setzung von Rechtsansprüchen des Sonderver- mögens. Die Gesellschaft kann die Anteile des Sonder- vermögens an einer Börse zur Notierung zulassen oder an organisierten Märkten handeln lassen; derzeit macht die Gesellschaft von dieser Mög- lichkeit keinen Gebrauch. Der Gesellschaft ist bekannt, dass – ohne ihre Zustimmung – zum Zeitpunkt der Vertriebsstellen sowie anderer Erstellung die- ses Verkaufsprospekts die Anteile des Sonderver- mögens an folgenden Märkten gehandelt werden bzw. notiert sind: – Börse Berlin-Bremen – Börse Düsseldorf – Fondsbörse Deutschland – Börse Hamburg – Börse München – Börse Stuttgart – Börse Frankfurt Fonds Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solcher Handel kurzfristig eingestellt wird oder die Anteile des Sondervermögens auch an anderen Märkten – ggf. auch kurzfristig – einge- führt oder auch schon gehandelt werden. Hierü- ber hat die Gesellschaft keine Kenntnis. Der dem Börsenhandel oder Handel an sons- tigen Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Ausland notwendig einzurichtender StellenSondervermögen gehaltenen Vermögensgegen- stände, die im Zusammenhang mit sondern auch durch Angebot und Nach- frage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschussesermittelten Anteilwert abweichen. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren ■ GESCHÄFTSJAHR UND ERTRAGSVERWENDUNG Das Geschäftsjahr des Sondervermögens be- ginnt am 1. Oktober und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuerendet am 30. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntSeptember.

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Samples: Verkaufsprospekt

Kosten. Der jeweilige Teilfonds trägt die folgenden Kosten, soweit sie im Zusammenhang mit seinem Ver- mögen entstehen: 1. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung Verwaltung des jeweiligen Teilfonds erhält die Verwaltungsgesellschaft aus dem betreffenden Teilfondsvermögen eine Vergütung, deren Höhe, Berechnung und Auszahlung für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt ist. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. Daneben kann die Verwaltungsgesellschaft oder gegebenenfalls der/die Anlageberater/ Fondsmanager aus dem Vermögen des jeweiligen Teilfonds eine wertentwicklungsorientierte Zusatzvergütung („Performance-Fee“) erhalten. Die prozentuale Höhe, Berechnung und Auszahlung sind für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufs- prospekt aufgeführt. 2. Der Anlageberater kann aus dem jeweiligen Teilfondsvermögen oder aus der verschiedenen Aktienklassen Vergütung der Verwaltungsgesellschaft eine Vergütung erhalten, deren maximale Höhe, Berechnung und Auszahlung für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt sind. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. 3. Der Fondsmanager kann aus dem jeweiligen Teilfondsvermögen oder aus der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft eine Vergütung erhalten, deren maximale Höhe, Berechnung und Auszahlung für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt sind. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. 4. Die Depotbank und die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung Zentralverwaltungsstelle erhalten für die Verwaltung Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Depotbank- und Domizilierungdem Zentralverwaltungsvertrag jeweils eine im Großherzogtum Luxemburg bankübliche Vergütung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung monatlich nachträglich berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt wird. Die Höhe der Funktion der Verwahrstelle sowie der Berechnung und Auszahlung ist im Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt. Diese Vergütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. 5. Die Register- und Transferstelle erhobenerhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Register- und Transferstellenvertrag eine im Großherzogtum Luxemburg bankübliche Vergütung, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- die als Festbetrag je Anlagekonto bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen je Konto mit Sparplan und/oder Entnahmeplan am Ende ei- nes jeden Kalenderjahres nachträglich berechnet und quartalsweise nachträglich auszuzahlen istausgezahlt wird. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Des Weiteren erhält die Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende pro Teilfonds eine jährliche Grundgebühr, die für den jewei- ligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt ist. Diese Vergütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. 6. Die Vertriebsstelle kann aus dem jeweiligen Teilfondsvermögen eine Vergütung erhalten, deren maximale Höhe, Berechnung und Auszahlung für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt aufgeführt sind. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. 7. Der jeweilige Teilfonds trägt neben den vorgenannten Kosten zu tragenauch die folgenden Kosten, unabhängig davonsoweit sie im Zusammenhang mit seinem Vermögen entstehen: a) Kosten, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten die im Zusammenhang mit dem Erwerb Erwerb, dem Halten und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der VerwaltungsratsmitgliederVermögensgegenständen anfallen, insbesondere bankübliche Spesen für Transak- tionen in Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten und Rechten des Fonds bzw. eines Teilfonds und deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; Verwahrung sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen bankübliche Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - ; b) alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken Korrespon- denzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Vermö- genswerte des jeweiligen Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen des jeweiligen Teilfonds in Aktien Fondsanteilen anfallen; - ; c) die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen; d) darüber hinaus werden der Depotbank, der Zentralverwaltungsstelle und der Register- und Transferstelle die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen an- fallenden eigenen Auslagen und sonstigen Kosten sowie die durch die erforderliche Inanspruchnahme Dritter entstehenden Auslagen und sonstigen Kosten erstattet. Die Depotbank erhält des Weiteren bankübliche Spesen; e) Steuern, die auf das Fondsvermögen bzw. Teilfondsvermögen, dessen Einkommen und die Auslagen zu Lasten des jeweiligen Teilfonds erhoben werden; f) Kosten für die Rechtsberatung, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Depotbank entstehen, wenn sie im Interesse der Anleger des jeweiligen Teilfonds handelt; g) Kosten des Wirtschaftsprüfers; h) Kosten für die Erstellung, Vorbereitung, Hinterlegung, Veröffentlichung, den Druck und den Versand sämtlicher Dokumente für den Fonds, insbesondere etwaiger Anteil- zertifikate, des Verkaufsprospektes, „der wesentlichen Anlegerinformationen“, der Jahres- und Halbjahresberichte, der Vermögensaufstellungen, der Mitteilungen an die Anleger, der Einberufungen, der Vertriebsanzeigen bzw. Anträge auf Bewilligung in den Ländern, in denen die Anteile des Fonds bzw. eines Teilfonds vertrieben werden sollen sowie die Korrespondenz mit den betroffenen Aufsichtsbehörden; i) die Verwaltungsgebühren, die für den Fonds bzw. einen Teilfonds bei Behörden zu entrichten sind, insbesondere die Verwaltungsgebühren der Luxemburger Aufsichts- behörde und Aufsichtsbehörden anderer Staaten sowie die Gebühren für die Hinter- legung der Dokumente des Fonds; j) Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Börsenzulassung; k) Kosten für die Werbung und solche, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem An- bieten und dem Verkauf von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Anteilen anfallen; l) Versicherungskosten; m) Vergütungen, Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie so- wie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - ; n) Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - , die gemäß Artikel 4 des Verwaltungs- reglements aufgenommen werden; o) Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses; p) Auslagen des Aufsichtsrates; q) Kosten für die Gründung des Fonds bzw. einzelner Teilfonds und die Erstausgabe von Anteilen; r) weitere Kosten der Verwaltung einschließlich Kosten für Interessenverbände; s) Kosten für Performance-Attribution; t) Kosten für die Bonitätsbeurteilung des Fonds bzw. der Teilfonds durch national und international anerkannte Rating-Agenturen und u) angemessene Kosten für das Risikocontrolling. Sämtliche vorbezeichneten vorbezeichnete Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnetetwai- gen Mehrwertsteuer. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den ordentlichen Erträgen und den Kapitalgewinnen und zuletzt zu- letzt dem Gesellschaftsvermögen jeweiligen Teilfondsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, Kosten für die Gesellschaft ermittelt Gründung des Fonds und die Erstausgabe von Anteilen werden zu Lasten des Vermögens der bei Gründung bestehenden Teilfonds über die ersten fünf Geschäftsjahre abge- schrieben. Die Aufteilung der Gründungskosten sowie der o.g. Kosten, welche nicht ausschließlich im Zusammenhang mit einem bestimmten Teilfondsvermögen stehen, erfolgt auf die jeweiligen Jahresbericht genanntTeilfondsvermögen pro rata durch die Verwaltungsgesellschaft. Kosten, die im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds entstehen, werden zu Lasten des jeweiligen Teilfondsvermögens, dem sie zuzurechnen sind, innerhalb einer Periode von längstens fünf Jahren nach Auflegung abge- schrieben.

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Samples: Spezialverkaufsprospekt

Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist1. Neben den in Kapitel VI im Verkaufsprospekt aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, Gebühren (ggf. zzgl. der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft gesetzli- chen Mehrwertsteuer) können einem Teilfonds folgende Kosten zu tragennebst etwaiger Mehrwertsteuer, unabhängig davonggf. anteilig, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - : a. sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb Erwerb, der Veräußerung und der Veräußerung Verwaltung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der VerwaltungsratsmitgliederVermögenswerten, insbesondere bankübliche Spesen für Transaktionen in Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten und Rechten des Teilfonds und deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - KostenVerwahrung, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die banküblichen Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung Verwah- rung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; b. Steuern und ggf. sonstige ähnliche Abgaben, die auf das jeweilige Teilfondsvermögen, des- sen Einkommen oder die Auslagen zu Lasten dieses Teilfonds erhoben wer- den; c. Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von RechtsansprüchenRechtsberatung, Gerichtskosten, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft Anteilinhaber ei- nes Teilfonds handeln; - ; d. Honorare und Kosten für Wirtschaftsprüfer des Fonds; e. Kosten für die Erstellung, Vorbereitung, Hinterlegung, Veröffentlichung, den Druck und den Versand sämtlicher Dokumente für den Fonds, insbesondere Erstellung der Mehrwertsteuererklärung, etwaiger Anteilzertifikate sowie Er- tragsschein- und Bogenerneuerungen, des Verkaufsprospektes, der Jahres- und Halbjahresberichte, der Vermögensaufstellungen, der Mitteilungen an die Anleger, der Einberufungen, der Vertriebsanzeigen bzw. Anträge auf Bewilli- gung in den Ländern in denen die Anteile eines Teilfonds vertrieben werden sollen sowie die Korrespondenz mit den betroffenen Aufsichtsbehörden; f. Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen; g. Kosten der Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung des Verwal- tungsreglements sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - ein- schließlich Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen Anmeldungen zur Registrierung oder der schriftlichen Erläuterungen bei sämtlichen Registrierungsbehörden und Mitteilungen Börsen (inklusive der Preisveröffentlichungeneinschließ- lich örtlichen Wertpapierhändlervereinigungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) , welche im Zusammenhang mit dem Fonds oder dem Anbieten seiner Anteile vorgenommen werden müssen; x. Xxxxx- und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre Anteil- inhaber in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren anwend- baren Gesetzen oder und Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, ; i. Kosten der für die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte Anteilinhaber bestimmten Veröffentlichungen; j. ein angemessener Anteil an Aktionäre; - den Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten Werbung und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungenan solchen Kos- ten, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten welche direkt im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten dem Anbieten und dem Verkauf von Zulassungs- Anteilen anfallen; x. Xxxxxxxx in- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuernausländischer Aufsichtsbehörden sowie Vergütungen, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen Aus- lagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen Informationsstellen, der Ver- triebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, ; l. Kosten für die im Rahmen von Krediten anfallen; - Performance-Attribution; m. Kosten für die Bonitätsbeurteilung des Fonds bzw. der Teilfonds durch national und international anerkannte Ratingagenturen; n. Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren Anlageausschusses sowie Kosten für Interessenver- bände und Ausgaben verstehen sich zuzüglich laufende Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Börsenzu- lassung; o. Alle anderen außerordentlichen oder unregelmäßigen Ausgaben, welche übli- cherweise zu Lasten der Teilfondsvermögen gehen wie u. a. Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt Bearbeitung von Quellensteuerrückforderungsverfahren und im jeweiligen Jahresbericht genannt.fondsspezifi- schen Reports;

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Samples: Investmentfonds Verkaufsprospekt

Kosten. Die Gesellschaft erhält für die Anteilklassen A (EUR) und R (EUR) aus dem Feederfonds eine tägliche Pauschalvergütung in Höhe von 1,04 % p.a. des anteiligen Wertes des Feederfonds, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Nettoinventarwertes. Für die Anteilklasse P (EUR) erhält die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung aus dem Feederfonds eine tägliche Pauschalvergütung in Höhe von 0,65 % p.a. des anteiligen Wertes des Feederfonds, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Nettoinventarwertes. Es steht der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Gesellschaft frei, eine niedrigere Pauschalvergütung zu berechnen. Mit dieser Pauschalvergütung gemäß Absatz 1 sind folgende Vergütungen und Aufwendungen abgedeckt und werden dem Feederfonds nicht separat belastet: • Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das des Feederfonds (Fondsmanagement, administrative Tätigkeiten), • Vergütung für die Ausübung Vertriebsstellen des Feederfonds, • Vergütung für die Verwahrstelle, • bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der Funktion banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland, • Kosten für den Druck und Versand der Verwahrstelle für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (z. B. Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt), • Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte sowie des Auflösungsberichts, der Register- Ausgabe- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- Rücknahmepreise und der Ausschüttungen bzw. jeweilige Teilfondsvermögen der thesaurierten Erträge, • Kosten für die Prüfung des vorangegangenen Bewertungstages Feederfonds durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft, einschließlich der Kosten der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, • Kosten für die Information der Anleger des Feederfonds mittels einen dauerhaften Datenträgers, mit Ausnahme der Informationen über Fondsverschmelzungen und mit Ausnahme der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung, • Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf den Feederfonds erhoben werden, • Kosten zur Analyse des Anlageerfolgs des Feederfonds durch Dritte, • Kosten für die Einlösung der Ertragsscheine. Die Pauschalvergütung kann dem Feederfonds jederzeit entnommen werden. Neben der oben genannten Vergütung gehen die folgenden Aufwendungen zulasten des Feederfonds: • die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme bankenüblicher Wertpapierdarlehensprogramme entstehenden Kosten. Die Gesellschaft stellt sicher, dass die Kosten aus Wertpapier-Darlehen die aus solchen Geschäften resultierenden Erträge in keinem Fall übersteigen, • Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung berechtigt erscheinender, dem Feederfonds zuzuordnender Rechtsansprüche sowie für die Abwehr unberechtigt erscheinender, auf den Feederfonds bezogener Forderungen, • Kosten für die Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung berechtigt erscheinender Ansprüche auf Reduzierung, Anrechnung bzw. Erstattung von Quellensteuern oder anderer Steuern bzw. fiskalischer Abgaben, • Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu berechnen zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten 1 und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist2 genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. Neben den vorgenannten Vergütungen und Aufwendungen werden dem OGAW-Sondervermögen die in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten Vermögensgegenständen entstehenden Kosten belastet. Die Gesellschaft gibt im Regelfall Teile ihrer Pauschalvergütung als Provision an vermittelnde Stellen weiter; solche Leistungen können auch in nicht in Geldform angebotenen Zuwendungen bestehen. Dies erfolgt zur Abgeltung und Qualitätserhöhung von Vertriebs- und Beratungsleistungen auf der Grundlage vermittelter Bestände. Zugleich kann die Gesellschaft auch Vergütungen oder nicht in Geldform angebotene Zuwendungen von Dritten erhalten. Dem Anleger werden auf Nachfrage bei der Gesellschaft sowie Einzelheiten über die gewährten oder erhaltenen Vergütungen und Zuwendungen offengelegt. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - aus dem Feederfonds an die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen Verwahrstelle und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten an Dritte zu leistenden Vergütungen und -spesen Aufwendungserstattungen zu. Im Jahresbericht werden die im Zusammenhang Geschäftsjahr zulasten des Feederfonds angefallenen Kosten offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Volumens des Feederfonds ausgewiesen (Gesamtkostenquote – TER). Berücksichtigt wird die Pauschalvergütung sowie gegebenenfalls darüber hinaus anfallende Kosten mit Sitzungen des Verwaltungsrates Ausnahme der im Feederfonds angefallenen Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - etwaiger erfolgsabhängiger Vergütungen. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt. Weiterhin werden Kosten, die bei eventuell auf Zielfondsebene anfallen, nicht berücksichtigt. Die Summe der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - angegebenen Zeitraum berücksichtigten Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) wird zum durchschnittlichen Vermögen des Feederfonds ins Verhältnis gesetzt. Der sich daraus ergebende Prozentsatz ist die TER. Die Berechnungsweise entspricht der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EUgemäß der CESR Guideline 10-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten 674 in Verbindung mit der Abwicklung EU- Verordnung 583/2010 empfohlenen Methode. Obgleich die Gesellschaft derzeit nicht davon ausgeht, dass sich die Gesamtkostenquote kurzfristig nachhaltig ändern wird, kann es doch in zukünftigen Perioden zu abweichenden Gesamtkostenquoten kommen, beispielsweise weil von der Gesellschaft nicht zu beeinflussende externe Kosten ansteigen. Nach XxXXX XX / WpHG haben die Vertriebsstellen vor Erbringung einer Wertpapierdienstleistung gegenüber ihren Kunden die Gesamtkosten offenzulegen, die sich aus Kosten der Dienstleistung und Meldung des Fonds zusammensetzen. XxXXX XX legt dabei ein erweitertes Verständnis der Fondskosten zugrunde, das insbesondere die Transaktionskosten in die Gesamtrechnung mit einbezieht. Auch bei der Bestimmung der laufenden Kosten auf Fondsebene werden einige neue Bestandteile, wie etwa Finanzierungskosten oder Kosten der Wertpapierleihe, hinzugerechnet. Das erweiterte Verständnis der Fondskosten gilt auch für laufende Kundenberichte. Über die zu erwartenden Abweichungen im Kostenausweis sollte im Verkaufsprospekt aufgeklärt werden. Wird der Anleger beim Erwerb von Derivatgeschäften; - sonstige Anteilen durch Dritte beraten oder vermitteln diese den Kauf, weisen sie ihm gegebenenfalls Kosten oder Kostenquoten aus, die die hier beschriebene Gesamtkostenquote übersteigen. Grund dafür kann insbesondere sein, dass der Dritte die Kosten seiner eigenen Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit mit berücksichtigt. Darüber hinaus berücksichtigt er ggf. auch einmalige Kosten wie Ausgabeaufschläge und wendet in der Regel andere Berechnungsmethoden für die Fondsadministration einschließlich der auf Fondsebene anfallenden Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebührenan, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - insbesondere die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, des Fonds mit umfassen. Das gilt ebenso für regelmäßige Kosteninformationen über die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die bestehende Fondsanlage im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntdauernden Beratungs- oder anderen Kundenverhältnisses.

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Samples: Sales Contracts

Kosten. Für Die Finanzierung der Betreuung des Kindes erfolgt nicht über einen Kita-Gutschein des Landes Berlin. Die Eltern finanzieren die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung Betreuung privat. Die Höhe der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werdenbeträgt: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Betreuung/Förderung: Euro Kosten für Zertifizierungen Frühstück: Euro Kosten für Zwischenmahlzeiten: Euro Kosten für Mittagessen: Euro Kosten für Abendessen: Euro Sachkosten (außer Windeln): Euro Andere Leistungen (Musik, Sport, Ausflüge): Euro Wird das vertraglich vereinbarte Betreuungsangebot nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen (Krankheit oder Urlaub des Kindes), so berührt dies/ berührt dies nicht die Verpflichtung zur Zahlung der Kosten (Betreuungsentgelt, Sachkostenanteil, Verpflegungsanteil). Ein Anspruch auf Erstattung ganz oder teilweise besteht, wenn: Gleiches gilt bei Ausscheiden des Kindes aus der Betreuung vor Monatsende. Kann das vertraglich vereinbarte Betreuungsangebot nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden (Krankheit oder Urlaub der KTPP), so berührt dies/ berührt dies nicht die Verpflichtung zur Zahlung der Kosten (Betreuungsentgelt, Sachkostenanteil, Verpflegungsanteil). Ein Anspruch auf Erstattung/Nichtzahlung ganz oder teilweise besteht, wenn: (Bitte beschreiben Sie genau, in welchem Fall, welcher Anteil der Zahlungen nicht oder nur anteilig geleistet werden muss.) Der monatliche Kostenbeitrag wird per Dauerauftrag durch die Eltern überwiesen und muss bis spätestens zum 3. eines jeden Monats als Zahlung auf das folgende Konto der KTPP unter Angabe des Verwendungszwecks erfolgen. Name: IBAN: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ BIC: Verwendungszweck: Eventuell anfallende Mahngebühren und Kosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Die KTPP ist berechtigt, für jede Mahnung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die 5 Euro zu berechnen. Ein Wechsel des Betreuungsumfangs ist in der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie Regel möglich. Die Eltern kündigen diesen mindestens 2 Monate im Interesse Voraus an. Angeboten wird folgender Betreuungsumfang: О Halbtagsplatz ohne Mittagessen (4 bis 5 Stunden täglich) О Halbtagsplatz mit Mittagessen (4 bis 5 Stunden täglich) О Teilzeitplatz (über 5 bis höchstens 7 Stunden täglich) О Ganztagsplatz (über 7 bis höchstens 9 Stunden täglich) О erweiterten Ganztagsplatz (über 9 Stunden täglich) Eine Änderung des Betreuungsumfangs wird zwischen der Aktionäre KTPP und den Eltern schriftlich fixiert, ebenso wie die Neuberechnung der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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Samples: Vertrag Über Die Aufnahme Zur Förderung Eines Kindes in Einer Kindertagespflegestelle

Kosten. Für die Die Gesellschaft wird hat unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in eine Kapitel VI des dieses Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale zu entnehmende Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der und Register- und Transferstelle erhobenzu entrichten, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen Fondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich an die verschiedenen Dienstleister auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates der Gesellschaft oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft (réviseur d’entreprises agréé) auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-EU- Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft (Teil-) Fonds vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft eines Fonds handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie Jahresberichte, der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere anderen Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte Prospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, Kosten die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Performance- Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; . - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der des Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; . - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; . - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Kosten für die Gründung der Gesellschaft und die Erstausgabe von Aktien wurden auf maximal 25.000,- Euro geschätzt und werden über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Diese Ausgaben wurden dem bei der Gründung aufgelegten Teilfonds belastet. Die Kosten im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds werden dem Vermögen des jeweiligen Teilfonds zugeordnet und dort über eine Frist von fünf Jahren abgeschrieben. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaftdes Fonds, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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Samples: Investment Fund Prospectus

Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Anteile Verwaltungs- und sonstige Kosten i. Vergütung für die Verwaltung des Fonds; ii. Vergütung der Verwahrstelle, einschließlich sämtlicher weiteren der Verwahrstelle in Zu- sammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Fonds entstehenden Kosten und Domizilierung, für das Fondsmanagement, Aufwendungen; iii. Vergütung einer für die Ausübung Umsetzung des Anlagekonzeptes von der Funktion Gesellschaft beauf- tragten Beratungs- oder Asset Management-Gesellschaft. Vergütungen, die aus dem Fonds an Dritte zu zahlen sind: Die Gesellschaft kann sich für die und bei der Verwahrstelle Verwaltung von Derivate-Geschäften und Sicher- heiten für Derivate-Geschäfte der Dienste Dritter bedienen. In diesem Fall erhalten diese Drit- ten zusammen eine vierteljährlich zahlbare Vergütung in Höhe von bis zu einem Viertel aus 0,10 % p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten eines jeden Bewertungstages errechnet wird. Es steht der Gesellschaft frei, das OGAW-Sondervermögen oder eine oder mehrere Anteilklassen mit einer niedrigeren Vergütung zu belasten oder von der Belastung mit einer solchen Vergü- tung abzusehen. Diese Vergütungen werden von der Pauschalvergütung nicht abgedeckt und somit von der Gesellschaft dem OGAW-Sondervermögen zusätzlich belastet. Die Gesellschaft gibt für jede Anteilklasse im Verkaufsprospekt, im Jahres- und Halbjahresbericht die erhobenen Vergütungen für diese Dritten an. Der Betrag, der jährlich aus dem Fonds als Pauschalvergütung sowie für Dritte bei der Register- Verwal- tung von Derivategeschäften und Transferstelle erhobenSicherheiten für Derivategeschäfte und Verwahrstellenver- gütung entnommen wird, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzwkann insgesamt bis zu 1,45 % p.a. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen istdurchschnittlichen Nettoinven- tarwertes des Fonds in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten eines jeden Bewertungs- tages errechnet wird, betragen. Neben den in Kapitel VI aufgeführten VergütungenPauschalvergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des Fonds: - Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebe- nen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, insbesondere aber nicht ausschließlich des FondsmanagersVerkaufsprospekt, Basisinformati- onsblatt); - Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der VerwaltungsgesellschaftAusgabe- und Rück- nahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberich- tes; - Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle In- formationen über Fondsverschmelzungen von Investmentvermögen und der Register- Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungs-fehlern bei der Anteilwertermittlung; - Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW- Sondervermögens; - Kosten für die Geltendmachung und Transferstelle sind Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesell- schaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Gesellschaft folgende Abwehr von gegen die Gesell- schaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; - Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden; - Kosten zu tragenfür Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; - Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; - Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; - Kosten, unabhängig davon, wo sie die anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von WertpapierleihprogrammenVermö- gensgegenständen (Transaktionskosten); - Im Zusammenhang mit den an die Gründungskosten Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen sowie den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließ- lich der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen der Verwaltung und Verwahrung entstehenden Steuern. Neben den vorgenannten Vergütungen und Aufwendungen werden dem Fonds die in Zusam- menhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehenden Kosten belastet. Für die oben genannten Aufwendungen können folgende Erläuterungen bezüglich der dem Fonds zu belastenden Beträge gegeben werden: • Die Vergütung des Verwaltungsrates Abschlussprüfers für die Prüfung des Fonds setzt sich aus einem Basis- honorar und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kostenweiteren Zuschlägen, die bei insbesondere von der Registrierung Anzahl der Segmente und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden An- teilklassen des Fonds sowie von dem Fondsvolumen des Fonds abhängen, zusammen und kann einen Betrag von EUR 20.000 zzgl. MwSt. erreichen. Die Kosten können tatsächlich niedriger oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie höher sein. Daher handelt es sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländernlediglich um eine Prognose. • In Fällen, in denen für den Fonds im Rahmen von Sammelklagen gerichtlich oder außerge- richtlich der Abschluss eines Vergleiches oder ein Urteil erzielt wurde, kann die Aktien dafür beauf- tragte Rechtsanwaltskanzlei eine Vergütung in Höhe von bis zu 5 % der Gesellschaft vertrieben werden diesbezüglich für den Fonds vereinnahmten Beträge erhalten. Für die aktive Teilnahme an einer Sammelklage als führender Kläger, für Privatklagen oder zum Vertrieb zugelassen werden sollensonstigen Klage- oder Verwaltungsverfahren können hiervon abweichende Konditionen gelten bzw. vereinbart werden. Die hierfür beauf- tragte Rechtsanwaltskanzlei kann in diesen Fällen bis zu 30 % der vereinnahmten Beträge erhalten. • Für die Genehmigung der Anlagebedingungen des Fonds, beziehen; sowie die Kosten Genehmigung der Verwahr- stelle, für die Prüfung Änderung von Anlagebedingungen sowie weitere Amtshandlungen bezogen auf den Fonds kann die BaFin Gebühren oder Kosten erheben, welche von dem Fonds ge- tragen werden. Die Höhe dieser Beträge können der steuerlichen Rechnungslegung Verordnung über die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung entnommen werden. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Verordnung ist auf der Internetseite der BaFin unter xxx.xxxxx.xx erhältlich. • Für Beauftragung eines Stimmrechtsbevollmächtigten für die Abwicklung von Hauptver- sammlungen fällt ein Entgelt in Höhe von EUR 130 pro Hauptversammlung an. Sofern die Abwicklung für mehrere Investmentvermögen erfolgt, erfolgt eine anteilige Berechnung für den Fonds. Die Anzahl der Hauptversammlungen, welche der Stimmrechtsbevollmächtigte für den Fonds abwickelt ist von der jeweils aktuellen Portfoliozusammensetzung abhängig. Ein im Voraus festgelegter oder abschätzbarer Höchstbetrag hierfür besteht daher nicht. • Die Höhe der im Zusammenhang mit dem Erwerb und ggfder Veräußerung von Vermögensge- genständen entstehenden Kosten hängt von der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Transaktionen ab. sonstige Kosten Die Gesellschaft geht für Zertifizierungen den Zeitraum eines Geschäftsjahres des Fonds von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten einem Höchstbetrag von 2 % des durchschnittlichen Volumens des Fonds aus. Die Transaktionskosten können in diesem Zeitraum tatsächlich niedriger oder auch höher sein. Der vorgenannte Prozentsatz ist daher lediglich eine Prognose. • Im Hinblick auf die sonstigen oben genannten Aufwendungen werden die jeweils tatsächlich angefallenen Aufwendungen dem Fonds belastet. Da die Höhe dieser Aufwendungen u.a. von dem Volumen des Fonds, der Portfoliozusammensetzung bzw. der Anzahl der in dem Fonds investierten Anleger abhängt, besteht ein im Voraus festgelegter oder abschätzbarer Höchstbetrag für diese Aufwendungen nicht. Die Gesellschaft gibt im Regelfall Teile ihrer Verwaltungsvergütung an vermittelnde Stellen wei- ter. Dies erfolgt zur Abgeltung von Vertriebsleistungen. Dabei kann es sich auch um wesentli- che Teile handeln. Verwahrstelle und Honorare Anlageberatungs- oder Asset Management-Gesellschaft können aus ihren vereinnahmten Vergütungen Vertriebsmaßnahmen der Vermittler unterstüt- zen, deren Berechnung in der Regel auf der Grundlage vermittelter Bestände erfolgt. Gesellschaft, Verwahrstelle und Anlageberatungs- oder Asset Management-Gesellschaft kön- nen nach ihrem freien Ermessen mit einzelnen Anlegern die teilweise Rückzahlung von verein- nahmten Vergütungen an diese Anleger vereinbaren. Dies kommt insbesondere dann in Be- tracht, wenn institutionelle Anleger direkt Großbeträge nachhaltig investieren. Die Gesellschaft kann im Zusammenhang mit Geschäften für Rechtsberatung Rechnung des Fonds geldwerte Vorteile (Broker research, Finanzanalysen, Markt- und Durchsetzung von RechtsansprüchenKursinformationssysteme) verwenden, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren Anleger bei den zuständigen Stellen iAnlageentscheidungen nutzt. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Ver- gütungen und Aufwandserstattungen zu. Im In- und Ausland; - Kosten für Übrigen wird auf die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etcentsprechenden Jahresbe- richte verwiesen.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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Samples: Sales Contracts

Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Anteile Verwaltungs- und sonstige Kosten i. Vergütung für die Verwaltung des Fonds; ii. Vergütung der Verwahrstelle, einschließlich sämtlicher weiteren der Verwahrstelle in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Fonds entstehenden Kosten und DomizilierungAufwendungen; iii. Vergütung einer für die Umsetzung des Anlagekonzeptes von der Gesellschaft beauftragten Beratungs- oder Asset Management- Gesellschaft. Die Gesellschaft kann sich für die und bei der Verwaltung von Derivate-Geschäften und Sicherheiten für Derivate-Geschäfte der Dienste Dritter bedienen. In diesem Fall erhalten diese Dritten zusammen eine vierteljährlich zahlbare Vergütung in Höhe von bis zu einem Viertel aus 0,10 % p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des OGAW- Sondervermögens in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten eines jeden Bewertungstages errechnet wird. Es steht der Gesellschaft frei, den Fonds oder eine oder mehrere Anteilklassen mit einer niedrigeren Vergütung zu belasten oder von der Belastung mit einer solchen Vergütung abzusehen. Diese Vergütungen werden von der Pauschalvergütung nicht abgedeckt und somit von der Gesellschaft dem Fonds zusätzlich belastet. Die Gesellschaft gibt für jede Anteilklasse im Verkaufsprospekt, im Jahres- und Halbjahresbericht die erhobenen Vergütungen für diese Dritten an. Der Betrag, der jährlich aus dem Fonds nach den vorstehenden Absätzen als Vergütungen entnommen wird, kann insgesamt bis zu 1,80 % p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Fonds in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten eines jeden Bewertungstages errechnet wird, betragen. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des Fonds: • Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschrie- benen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, Basisinfor- mationsblatt); • Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rück- nahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsbe- richtes; • Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informationen über Fondsverschmelzungen und der Informationen über Maßnahmen im Zu- sammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwerter- mittlung; • Kosten für die Prüfung des Fonds durch den Abschlussprüfer des Fonds; • Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Ge- sellschaft für Rechnung des Fonds sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Lasten des Fonds erhobenen Ansprüchen; • Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf den Fonds erhoben werden; • Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf den Fonds; • Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; • Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des Fonds durch Dritte; • im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergütungen sowie den vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern ein- schließlich der im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung entstehenden Steu- ern. Neben den vorgenannten Vergütungen und Aufwendungen werden dem Fonds die in Zusam- menhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehenden Kosten belastet. Für die oben genannten Aufwendungen können folgende Erläuterungen bezüglich der dem Fonds zu belastenden Beträge gegeben werden: • Die Vergütung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Fonds setzt sich aus einem Basis- honorar und weiteren Zuschlägen, die insbesondere von der Anzahl der Segmente und An- teilklassen des Fonds sowie von dem Fondsvolumen des Fonds abhängen, zusammen und kann einen Betrag von EUR 20.000 zzgl. MwSt. erreichen. Die Kosten können tatsächlich niedriger oder auch höher sein. Daher handelt es sich lediglich um eine Prognose. • In Fällen, in denen für den Fonds im Rahmen von Sammelklagen gerichtlich oder außerge- richtlich der Abschluss eines Vergleiches oder ein Urteil erzielt wurde, kann die dafür be- auftragte Rechtsanwaltskanzlei eine Vergütung in Höhe von bis zu 5 % der diesbezüglich für den Fonds vereinnahmten Beträge erhalten. Für die aktive Teilnahme an einer Sammel- klage als führender Kläger, für das FondsmanagementPrivatklagen oder sonstigen Klage- oder Verwaltungsver- fahren können hiervon abweichende Konditionen gelten bzw. vereinbart werden. Die hier- für beauftragte Rechtsanwaltskanzlei kann in diesen Fällen bis zu 30 % der vereinnahmten Beträge erhalten. • Für die Genehmigung der Anlagebedingungen des Fonds, die Genehmigung der Verwahr- stelle, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle Änderung von Anlagebedingungen sowie der Register- und Transferstelle erhobenweitere Amtshandlungen bezogen auf den Fonds kann die BaFin Gebühren oder Kosten erheben, welche bewertungstäglich von dem Fonds ge- tragen werden. Die Höhe dieser Beträge können der Verordnung über die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung entnommen werden. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Verordnung ist auf das Gesellschafts- bzwder Internet- seite der BaFin unter xxx.xxxxx.xx erhältlich. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist• Für Beauftragung eines Stimmrechtsbevollmächtigten für die Abwicklung von Hauptver- sammlungen fällt ein Entgelt in Höhe von EUR 130 pro Hauptversammlung an. Neben Sofern die Abwicklung für mehrere Investmentvermögen erfolgt, erfolgt eine anteilige Berechnung für den in Kapitel VI aufgeführten VergütungenFonds. Die Anzahl der Hauptversammlungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, welche der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind Stimmrechtsbevollmächtigte für den Fonds abwickelt ist von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg jeweils aktuellen Portfoliozusammensetzung abhängig. Ein im Voraus festgelegter oder in den Vertriebsländern)abschätzbarer Höchstbetrag hierfür besteht daher nicht. Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten • Die Höhe der im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten Vermögensge- genständen entstehenden Kosten hängt von der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Transaktionen ab. Die Gesellschaft sowie geht für den Zeitraum eines Geschäftsjahres des Fonds von einem Höchstbetrag von 2 % des durchschnittlichen Volumens des Fonds aus. Die Transaktionskosten können in diesem Zeitraum tatsächlich niedriger oder auch höher sein. Der vorgenannte Prozentsatz ist daher lediglich eine Prognose. • Im Hinblick auf die sonstigen oben genannten Aufwendungen werden die jeweils tatsäch- lich angefallenen Aufwendungen dem Fonds belastet. Da die Höhe dieser Aufwendungen u.a. von dem Volumen des Fonds, der Inanspruchnahme Portfoliozusammensetzung bzw. der Anzahl der in dem Fonds investierten Anleger abhängt, besteht ein im Voraus festgelegter oder ab- schätzbarer Höchstbetrag für diese Aufwendungen nicht. Die Gesellschaft gibt im Regelfall Teile ihrer Pauschalvergütung an vermittelnde Stellen wei- ter. Dies erfolgt zur Abgeltung von Wertpapierleihprogrammen; - Vertriebsleistungen. Dabei kann es sich auch um wesentli- che Teile handeln. Verwahrstelle und Beratungsgesellschaft / Asset Management-Gesell- schaft können aus ihren vereinnahmten Vergütungen Vertriebsmaßnahmen der Vermittler un- terstützen, deren Berechnung in der Regel auf der Grundlage vermittelter Bestände erfolgt. Gesellschaft, Verwahrstelle und Beratungsgesellschaft / Asset Management-Gesellschaft können nach ihrem freien Ermessen mit einzelnen Anlegern die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitgliederteilweise Rückzahlung von vereinnahmten Vergütungen an diese Anleger vereinbaren. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen wenn institutionelle Anleger direkt Großbeträge nachhaltig investieren. Die Gesellschaft kann im Zusammenhang mit Sitzungen Geschäften für Rechnung des Verwaltungsrates Fonds geldwerte Vorteile (Broker research, Finanzanalysen, Markt- und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - KostenKursinformationssysteme) verwenden, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren Anleger bei den zuständigen Stellen iAnlageentscheidungen nutzt. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Im In- und Ausland; - Kosten für Übrigen wird auf die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etcentsprechenden Jahres- berichte verwiesen.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist1. Neben den in Kapitel VI im Verkaufsprospekt aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, Gebühren (ggf. zzgl. der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft gesetzli- chen Mehrwertsteuer) können einem Teilfonds folgende Kosten zu tragennebst etwaiger Mehrwertsteuer, unabhängig davonggf. anteilig, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - : a. sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb Erwerb, der Veräußerung und der Veräußerung Verwaltung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der VerwaltungsratsmitgliederVermögenswerten, insbesondere bankübliche Spesen für Transaktionen in Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten und Rechten des Teilfonds und deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - KostenVerwahrung, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die banküblichen Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; b. Steuern und ggf. sonstige ähnliche Abgaben, die auf das jeweilige Teilfondsvermögen, dessen Einkommen oder die Auslagen zu Lasten dieses Teilfonds erhoben werden; c. Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von RechtsansprüchenRechtsberatung, Gerichtskosten, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft Anteilinhaber eines Teilfonds handeln; - ; d. Honorare und Kosten für Wirtschaftsprüfer des Fonds; e. Kosten für die Erstellung, Vorbereitung, Hinterlegung, Veröffentlichung, den Druck und den Versand sämtlicher Dokumente für den Fonds, insbesondere der Erstellung der Mehrwertsteuererklärung, etwaiger Anteilzertifikate sowie Ertragsschein- und Bogenerneuerungen, des Verkaufsprospektes, der we- sentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document), der Jahres- und Halbjahresberichte, der Vermögensaufstellungen, der Mitteilun- gen an die Anleger, der Einberufungen, der Vertriebsanzeigen bzw. Anträge auf Bewilligung in den Ländern in denen die Anteile eines Teilfonds vertrie- ben werden sollen sowie die Korrespondenz mit den betroffenen Aufsichts- behörden; f. Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen; g. Kosten der Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung des Ver- waltungsreglements sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - einschließlich Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen Anmeldungen zur Registrierung oder der schriftli- chen Erläuterungen bei sämtlichen Registrierungsbehörden und Mitteilungen Börsen (inklusive der Preisveröffentlichungenein- schließlich örtlichen Wertpapierhändlervereinigungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) , welche im Zusam- menhang mit dem Fonds oder dem Anbieten seiner Anteile vorgenommen werden müssen; x. Xxxxx- und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre Antei- linhaber in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren an- wendbaren Gesetzen oder und Verordnungen der genannten Behörden notwendig notwen- dig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, ; i. Kosten der für die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte Anteilinhaber bestimmten Veröffentlichungen; j. ein angemessener Anteil an Aktionäre; - den Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten Werbung und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungenan solchen Kos- ten, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten welche direkt im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten dem Anbieten und dem Verkauf von Zulassungs- Anteilen stehen, maximal jedoch 0,20% p.a. berechnet auf Basis des jeweiligen Netto-Teilfondsvolumens zum vorangegangenen Kalenderjahres- ende; x. Xxxxxxxx in- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuernausländischer Aufsichtsbehörden sowie Vergütungen, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen Aus- lagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen Informationsstellen, der Ver- triebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen; l. Kosten für die Performance-Attribution; m. Kosten für die Bonitätsbeurteilung des Fonds bzw. der Teilfonds durch nati- onal und international anerkannte Ratingagenturen; n. Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses sowie Kosten für Interessen- verbände und laufende Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Bör- senzulassung; o. Alle anderen außerordentlichen oder unregelmäßigen Ausgaben, welche üb- licherweise zu Lasten der Teilfondsvermögen gehen wie u. a. Kosten für die Bearbeitung von Quellensteuerrückforderungsverfahren und fondsspezifi- schen Reports; p. Alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Kor- respondenzbanken und/ oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in Rechnung gestellt werden, sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspe- sen, die im Rahmen Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften des jeweiligen Teilfonds in Fondsanteilen anfallen; q. Die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme von Krediten anfallen; - Anteilen; r. Die Verwaltungsgebühren, die für den Fonds bzw. einen Teilfonds bei Behör- den zu entrichten sind, insbesondere die Verwaltungsgebühren der CSSF und anderer Aufsichtsbehörden anderer Staaten sowie die Gebühren für die Hinterlegung der Dokumente des Fonds; s. Versicherungskosten; t. Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten des Verwaltungsrates der Verwaltungsgesellschaft; u. generelle Betriebskosten des Fonds. v. Direkte und indirekte Kosten, Gebühren die beim Einsatz von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung einschließlich Sicherheitenverwaltung anfallen. Vor Ent- stehung dieser Kosten wird eine wirtschaftliche Abwägung hinsichtlich mög- licher Kosten und Ausgaben verstehen Erträge im Interesse der Anteilseigner des Fonds getroffen. Die Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit Einsatz von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung entstehen, werden im Jahresbericht des Fonds aufgeführt. Bei den Parteien, die direkte und indirekte Kosten im Zu- sammenhang mit dem Einsatz von Techniken zur effizienten Portfolioverwal- tung erhalten, kann es sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuerauch um zur Verwaltungsgesellschaft und/oder zur Verwahrstelle gehörige erstklassige Kredit- oder Finanzinstitute bzw. auch um die Verwahrstelle selbst handeln; w. Kosten für die Risikomessung. x. Kosten für die Bewertung von Vermögensgegenständen aus dem OGAW- Sondervermögen. Diese Kosten werden monatlich anteilig erhoben und Abgaben werden wer- den jeweiligen Teilfonds belastetnicht durch die Verwaltungsvergütung abgegolten; y. Kosten für die etwaige Durchsetzung von gerichtlichen oder außergerichtli- chen streitigen Ansprüchen des Fonds in Höhe von bis zu 5% der verein- nahmten Beträge, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten nach Abzug und Abgaben auf Ausgleich der aus diesem Verfahren für den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnetFonds entstandenen Kosten. 2. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommenzuerst den ordentlichen Erträgen, dann den Kapitalgewinnen Wertzu- wächsen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen jeweiligen Teilfondsvermögen angerechnet. 3. Das Vermögen der einzelnen Teilfonds haftet nur für die Verbindlichkeiten und Kosten des jeweiligen Teilfonds. Dementsprechend werden die Kosten – ein- schl. der Gründungskosten der Teilfonds – den einzelnen Teilfonds gesondert berechnet, soweit sie diese alleine betreffen; im Übrigen werden die Kosten den einzelnen Teilfonds anteilig belastet. 4. Die Total Expense Ratio wird Gründungskosten des Fonds, einschließlich der Vorbereitung, des Drucks und der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und des Verwaltungsregle- ments, können innerhalb der ersten fünf Geschäftsjahre abgeschrieben und können den am Gründungstag bestehenden Teilfonds belastet werden. Werden nach Abschluss Gründung des Geschäftsjahres Fonds zusätzliche Teilfonds eröffnet, können entstandene Gründungskosten, die noch nicht vollständig abgeschrieben wurden, diesen an- teilig in Rechnung gestellt werden; ebenso tragen die Teilfonds ihre jeweiligen spezifischen Lancierungskosten; auch diese können über eine Periode von längstens 5 Jahren nach Lancierungsdatum abgeschrieben werden. 5. Teile der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntVerkaufsprospekt aufgeführten Verwaltungs- und Betreuungsge- bühren können an vermittelnde Stellen insbesondere zur Abgeltung von Ver- triebsleistungen weitergegeben werden. Es kann sich dabei auch um wesentli- che Teile handeln. Die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle, die Vertriebsstelle, ein ggf. bestellter Portfolioverwalter und/oder Anlageberater können aus vereinnahmten Vergütungen Vertriebsmaßnahmen Dritter unter- stützen, deren Berechnung i.d.R. auf der Grundlage vermittelter Bestände er- folgt.

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Samples: Investmentfonds Verkaufsprospekt

Kosten. Für 3.200,000 5.3.1 Die Baukosten (KG 200-600) für die Gesellschaft wird Baumaßnahme dürfen den Betrag von ca. €, brutto nicht überschreiten (Kostenziel). Die Gesamtbaukosten werden nach Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2) auf Basis der zu erstellenden und mit dem Auftraggeber abzustimmenden Kostenschätzung konkretisiert und mit Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) durch Vorlage der Kostenberechnung ermittelt und unter Berücksichtigung des vorbenannten Kostenrahmens nach Anerkennung und Freigabe der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzwZuwendungsstelle endgültig festgelegt. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werdenStand: - sämtliche Kosten 20.12.2017 Die im Zusammenhang mit dem Erwerb Ergebnis der Leistungsphase 3 vorgelegte und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen seitens des Fördermittelgebers geprüfte und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen genehmigte Kostenberechnung wird als gegenseitig (einschließlich örtlicher WertpapiervereinigungenAG / AN) anerkannte Kostenberechnung zur Grundlage einer verbindlichen Kostenvereinbarung (verbindliche Kostenobergrenze) im Großherzogtum Luxemburg Sinne einer Beschaffenheit der geschuldeten Leistung Bestandteil dieses Vertrages. Die anrechenbaren Kosten zur Honorarberechnung für erbrachte Planungsleistungen werden ausschließlich aus diesen Kosten ermittelt. Eine Anpassung des Planungshonorars aufgrund geänderter anrechenbarer Kosten ist ausgeschlossen. „ Erweiterung der Xxxxxx-Xxxxx-Gedenkstätte in Lützen“ Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze eingehalten wird. Er hat die Kostenobergrenze als Beschaffenheitsmerkmal des Architektenwerks – bezogen auf die in seinem Leistungsbereich liegenden Aufgaben und Ziele - einzuhalten. Unabhängig von der Beachtung der Projektziele hat der Auftragnehmer bei allen Leistungen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht nur in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft Bezug auf die Baukosten, sondern auch soweit sie sich im Hinblick auf den Vertrieb in anderen EU-LändernBetrieb und den Unterhalt der Anlage zu beachten. Unter Wahrung der Vorgaben des Auftraggebers sind die künftigen Bau- und Nutzungskosten möglichst gering zu halten; Baukosten dürfen nicht mit der Folge eingespart werden, in denen dass die Aktien Einsparungen durch absehbare höhere Nutzungskosten (insbesondere Betriebs- und Instandsetzungskosten) aufgezehrt werden. 5.3.2 Im Rahmen der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollenfortlaufenden Kostensteuerung und Kostenkontrolle ist der Auftragnehmer verpflichtet, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung bis zum Abschluss der steuerlichen Rechnungslegung Entwurfsplanung in der Gliederung gemäß DIN 276: 2008-12 – und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten ab der Ausführungsplanung parallel auch nach Vergabeeinheiten/vergabeorientierten Kostenkontrolleinheiten (KKE), – zu erfassen und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etckontinuierlich fortzuschreiben.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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Samples: Generalplanervertrag

Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen den Vertrag fallen Abschlusskosten an, die in Kapitel VI den Beitrag von 2.400,00 EUR pro Jahr einkalkuliert sind und Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Sie umfassen Leistungen wie Antrags- und evtl. Risikoprüfung sowie die Vertragsausfertigung. Sie betragen: für die Vermittlung des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung Versicherungsvertrags 0,00 EUR Für den Vertrag fallen übrige Kosten an, die in dem kalkulierten Beitrag (Bruttobeitrag) bereits enthalten sind und somit nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. In den übrigen Kosten sind Verwaltungskosten enthalten, womit z.B. Aufwendungen für Verwaltung, Kommunikation oder Bestandsführung bestritten werden. Diese Kosten betragen: 108,00 EUR übrige Kosten pro Jahr während der Beitragszahlungsdauer von 37 Jahren 90,00 EUR davon Verwaltungskosten pro Jahr während der Beitragszahlungsdauer von 37 Jahren max. 3,00 EUR pro Jahr je 1.000 EUR des Deckungskapitals 1,50 EUR je 100 EUR Gesamtrente in der Rentenbezugszeit Die Angaben beziehen sich auf die einkalkulierten Kosten. Anfallende Verwaltungskostenüberschüsse erhalten Sie im Rahmen der Überschussbeteiligung, indem diese mit jedem Beitrag verrechnet werden. Hierdurch erhöht sich der für die Kapitalanlage zur Verfügung stehende Sparanteil des Beitrags. Sollten Sie während der Aufschubzeit eine Zuzahlung leisten, so entstehen je 1.000 EUR Zuzahlung einmalige Abschlusskosten in Höhe von 0,00 EUR und einmalige übrige Kosten in Höhe von 10,00 EUR, wovon 2,50 EUR einmalige Verwaltungskosten sind. Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht, können wir Ihnen die hierdurch veranlassten Kosten gesondert in Rechnung stellen (sog. anlassbezogene Kosten). Eine vollständige Auflistung derartiger Kosten können Sie der aktuell gültigen Kostentabelle am Ende des Produktinformationsblattes entnehmen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, des Fondsvermögens eine laufende Verwaltungsvergütung (sog. Fondsverwaltungskosten) aus dem Fondsvermögen. Im Rahmen der Fondsgebundenen Versicherung übernimmt der Versicherer für die Ausübung Kapitalanlagegesellschaft einen Teil der Funktion von der Verwahrstelle sowie Vertragsvergütung abgedeckten Tätigkeiten. Aus diesem Grund wird i.d.R. auch ein Teil der Register- und Transferstelle erhobenVerwaltungsvergütung (sog. Rückvergütung) von der Kapitalanlagegesellschaft an den Versicherer gezahlt. Damit dadurch keine Interessenskollisionen entstehen können, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzwschütten wir aktuell die Rückvergütungen vollständig in Form einer fondsgebundenen Überschussbeteiligung in die Versicherungsverträge aus. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen istDie Höhe der gesamten Fondsverwaltungskosten wird hierdurch nicht berührt. Neben den in Kapitel VI aufgeführten VergütungenFondsverwaltungskosten fallen weitere Kosten innerhalb der Fonds an. Die Kostenquote (auch Total Expense Ratio (TER) oder Ongoing Charges (OGC) genannt) gibt die Kosten des letzten Geschäftsjahres an; sie umfasst nicht eine evtl. laufende Vergütung und keine Transaktionskosten. Derzeitige Kostenquoten der Fonds: BBV-Fonds Union 0,93% 0,55% 0,38% Carmignac Patrimoine E EUR acc 2,29% 1,15% 1,14% DWS Sachwerte 1,41% 0,4950% 0,9150% DWS Top Asien 1,44% 0,5625% 0,8775% DWS Top Dividende LD 1,45% 0,5625% 0,8875% JPMorgan Global Focus Fund A (acc) - EUR 1,70% 0,75% 0,95% JPMorgan Emerging Markets Equity Fund A (acc) - EUR 1,75% 0,75% 1,00% ÖkoWorld ÖkoVision Classic 2,53% 0,35% 2,18% Flossbach von Storch - Multi Asset - Defensiv - R 1,70% 0,60% 1,10% Flossbach von Storch - Multi Asset - Balanced - R 1,68% 0,60% 1,08% Flossbach von Storch - Multi Asset - Growth - R 1,71% 0,60% 1,11% Flossbach von Storch SICAV - Multiple Opportunities - R 1,68% 0,60% 1,08% BlackRock BGF European Equity Income Fonds 1,06% 0,00% 1,06% BlackRock BGF Global Allocation Fonds 1,03% 0,00% 1,03% BlackRock BGF Global Multi Asset Income Fonds 0,99% 0,00% 0,99% DWS ARERO – Der Weltfonds 0,50% 0,00% 0,50% iShares Core DAX® UCITS ETF (DE) 0,16% 0,00% 0,16% iShares EURO STOXX 50 UCITS ETF (DE) 0,10% 0,00% 0,10% iShares eb.rexx® Money Market UCITS ETF (DE) 0,13% 0,00% 0,13% iShares DivDAX® UCITS ETF (DE) 0,31% 0,00% 0,31% iShares Dow Jones Asia Pacific Select Dividend 30 UCITS ETF (DE) 0,31% 0,00% 0,31% iShares eb.rexx® Government Germany UCITS ETF (DE) 0,16% 0,00% 0,16% iShares Pfandbriefe UCITS ETF (DE) 0,10% 0,00% 0,10% iShares EURO STOXX UCITS ETF (DE) 0,20% 0,00% 0,20% iShares STOXX Europe 600 Oil & Gas UCITS ETF 0,46% 0,00% 0,46% (DE) iShares MSCI World EUR Hedged UCITS ETF 0,55% 0,00% 0,55% iShares MSCI Japan EUR Hedged UCITS ETF 0,64% 0,00% 0,64% iShares S&P 500 EUR Hedged UCITS ETF 0,20% 0,00% 0,20% iShares Euro Aggregate Bond UCITS ETF 0,25% 0,00% 0,25% iShares Euro Corporate Bond Large Cap UCITS ETF 0,20% 0,00% 0,20% iShares Euro Covered Bond UCITS ETF 0,20% 0,00% 0,20% iShares Core Euro Government Bond UCITS ETF 0,20% 0,00% 0,20% iShares Euro High Yield Corporate Bond UCITS ETF 0,50% 0,00% 0,50% Black Rock Managed Index Portfolios - Defensive 0,50% 0,00% 0,50% Black Rock Managed Index Portfolios - Moderate 0,50% 0,00% 0,50% Black Rock Managed Index Portfolios - Growth 0,50% 0,00% 0,50% ROUVIER – PATRIMOINE 1,03% 0,00% 1,03% DWS World Protect 90 1,05% 0,00% 1,05% Mit dem Renditeeffekt wird die Beitragsrendite eines Lebensversicherungsvertrags mit der Beitragsrendite eines fiktiven Vertrags verglichen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle bei dem keine Abschluss- und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern)Verwaltungskosten einkalkuliert sind. Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie Die Beitragsrendite bezieht sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien möglichen Kapitalwert zu Rentenbeginn inklusive Überschüssen. Unter der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Annahme jährlich gleich bleibender Wertentwicklungen der Fondsanteile errechnen sich folgende Beitragsrenditen: Bei einer Bruttowertentwicklung der Fonds von 1,00% 3,00% 6,00% 8,00% Beitragsrendite ohne Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige 1,00% 3,00% 6,00% 8,00% Beitragsrendite nach Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - 0,09% 2,12% 5,15% 7,17% Effektivkosten 0,91% 0,88% 0,85% 0,83% Darin enthaltene effektive Fondskosten 0,55% 0,55% 0,55% 0,55% Reine Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.Versicherung 0,36% 0,33% 0,30% 0,28%

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Samples: Empfangsbestätigung Über Die Ihnen Ausgehändigten Unterlagen

Kosten. Für Vergütungen und Aufwendungserstattungen aus dem Sondervermögen an die Gesellschaft, die Depotbank und Dritte unterliegen nicht der Ge- nehmigungspflicht der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht. Die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die erhält aus dem Sondervermögen eine tägliche Pauschalgebühr in Kapitel VI Höhe von 0,20% p.a. des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Sondervermögens auf Basis des börsen- täglich ermittelten Inventarwertes. Mit dieser Pauschale sind folgende Vergütungen und Auf- wendungen abgedeckt und werden dem Sonder- vermögen nicht separat belastet: - Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das des Sondervermö- gens (Fondsmanagement, administrative Tätig- keiten, Kosten für den Vertrieb); - bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Ausübung Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland; - Kosten für den Druck und Versand der Funktion für die Anteilinhaber bestimmten Jahres- und Halbjah- resberichte; - Kosten der Verwahrstelle sowie Bekanntmachung der Register- Jahres- und Transferstelle erhobenHalbjahresberichte, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzwder Ausgabe- und Rück- nahmepreise und ggf. jeweilige Teilfondsvermögen der Ausschüttungen und des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen Auflösungsberichtes; - Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft; - Kosten für die Bekanntmachung der Besteue- rungsgrundlagen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen istder Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; - Kosten für den Lizenzvertrag; - Vergütung der Depotbank. Die Pauschalgebühr kann dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen zustehenden Pauschal- gebühr können folgende Kosten die folgenden Aufwendungen dem Sondervermögen zusätzlich belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung Ver- äußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von WertpapierleihprogrammenVermögensgegenständen entste- hende Kosten; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates den Kosten der Verwaltung und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggfVerwahrung evtl. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handelnentstehende Steuern; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung Geltendmachung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten Durchsetzung von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere KostenRechtsansprüchen des Sondervermögens. Nebenkosten, die in Zusammenhang mit beim Erwerb und bei Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehen (Transakti- onskosten), sind nicht von der Pauschalgebühr um- fasst und werden dem Angebot und Vertrieb Sondervermögen gesondert belastet. Darüber hinaus kann die Gesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten Wertpapierdar- lehensgeschäften für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten Rechnung des Sondervermö- gens als pauschale Vergütung im Hinblick auf Kos- ten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten der Vorbereitung und Durchführung von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etcsolchen Geschäften erhalten.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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Samples: Verkaufsprospekt

Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Kosten für die Gründung der Gesellschaft und die Erstausgabe von Aktien wurden auf maximal 15.000 Euro geschätzt und werden über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Diese Ausgaben wurden dem bei der Gründung aufgelegten Teilfonds belastet. Die Kosten im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds werden dem Vermögen des jeweiligen Teilfonds zugeordnet und dort über eine Frist von fünf Jahren abgeschrieben. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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Samples: Investment Prospectus

Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen ist. Die Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung ist monatlich nachträglich auszuzahlen. Die Vergütung für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle ist quartalsweise nachträglich auszuzahlen istauszuzahlen. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb Erwerb, der Veräußerung und der Veräußerung Bewertung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft öffentlich vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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Samples: Investment Fund Prospectus

Kosten. Für Der Versicherer übernimmt die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen tarifmäßigen Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder, wenn die in Kapitel VI Entlohnung des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung Rechtsanwaltes nicht durch Gesetz oder Verordnung geregelt ist, den autonomen Honorar- kriterien für die Verwaltung und DomizilierungRechtsanwälte (AHK), für das Fondsmanagementnach dem Gerichts- gebührengesetz (GGG) sowie diesen entsprechenden ausländischen Gebührenordnungen. Darüberhinausge- hende, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhobenmit dem Versicherer vereinbarte Kosten, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten z. B. im Zusammenhang mit dem Erwerb Rahmen freier Honorarvereinbarungen oder von Erfolgszuschlägen, übernimmt dieser ebenfalls. Kosten sind Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der VerwaltungsratsmitgliederSchadenermittlungskosten, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kostenauch Reisekosten, die bei dem Versicherer nicht selbst entstehen. Dies gilt auch dann, wenn diese Kost en auf Weisung des Versicherers entstanden sind. Ebenso übernimmt der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie Versicherer die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprücheneiner notwendigen Verteidigung einer versicherten Person in einem Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren wegen einer Pflichtverletzung, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entsteheneinen unter den Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann. Dies gilt auch dann, wenn sie im Interesse hierfür ein Verfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ursächlich oder mitursächlich war. Die Stellung einer Sicherheitsleistung (Kaution, etc.) übernimmt der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten Versicherer bis zur Höhe von 10% der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive Abwehr von Schadenersatzansprüchen zur Verfügung stehenden Versicherungssumme. Ziffer A.6. Absatz 4 gilt sinngemäß. Der Versicherer trägt Reisekosten der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive versicherten Person für Reisen an den Ort des zuständigen auslän- dischen Gerichts, wenn das Erscheinen der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten versicher- ten Person vorgeschrieben oder zur Vermeidung von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggfRechtsnachteilen erforderlich ist. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Die Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres bis zur Höhe der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntGeschäftsreisen von österreichischen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Anteile Verwaltungs- und sonstige Kosten i. Vergütung für die Verwaltung des Fonds; ii. Vergütung der Verwahrstelle, einschließlich sämtlicher weiteren der Ver- wahrstelle in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Fonds entstehen- den Kosten und DomizilierungAufwendungen; iii. Vergütung einer für die Umsetzung des Anlagekonzeptes von der Gesell- schaft beauftragten Beratungs- oder Asset Management-Gesellschaft. Vergütungen, die aus dem Fonds an Dritte zu zahlen sind: Die Gesellschaft kann sich für die und bei der Verwaltung von Derivate-Geschäften und Si- cherheiten für Derivate-Geschäfte der Dienste Dritter bedienen. In diesem Fall erhalten diese Dritten zusammen eine vierteljährlich zahlbare Vergütung in Höhe von bis zu einem Viertel aus 0,10 % p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Fonds in der Abrechnungs- periode, der aus den Werten eines jeden Bewertungstages errechnet wird. Es steht der Ge- sellschaft frei, den Fonds oder eine oder mehrere Anteilklassen mit einer niedrigeren Vergü- tung zu belasten oder von der Belastung mit einer solchen Vergütung abzusehen. Diese Vergütungen werden von der Pauschalvergütung nicht abgedeckt und somit von der Gesell- schaft dem Fonds zusätzlich belastet. Der Betrag, der jährlich aus dem Fonds als Pauschalvergütung sowie für Dritte bei der Ver- waltung von Derivategeschäften und Sicherheiten für Derivategeschäfte und für die Bereit- stellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte entnommen wird, kann ins- gesamt bis zu 1,90 % p.a. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Fonds in der Ab- rechnungsperiode, der aus den Werten eines jeden Bewertungstages errechnet wird, betra- gen. Ferner kann die Gesellschaft je ausgegebenem Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 20 % des Betrages erhalten, um den die Anteilwertentwicklung die Entwick- lung des Vergleichsindex am Ende einer Abrechnungsperiode übersteigt (Outperformance über den Vergleichsindex, d.h. positive Abweichung der Anteilwertentwicklung von der Benchmarkentwicklung, nachfolgend auch „Positive Benchmark-Abweichung“ genannt), je- doch insgesamt höchstens bis zu 4 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Fonds in der Abrechnungsperiode, der aus den Werten am Ende eines jeden Bewertungstages er- rechnet wird. Satz 1 gilt im Falle der Bildung von Anteilklassen entsprechend für die jeweilige Anteilklasse. Die dem Fonds belasteten Kosten dürfen vor dem Vergleich nicht von der Entwicklung des Vergleichsindex abgezogen werden. Unterschreitet die Anteilwertentwicklung am Ende einer Abrechnungsperiode die Entwicklung des Vergleichsindex (Underperformance zum Vergleichsindex, d.h. negative Abweichung der Anteilwertentwicklung von der Benchmarkentwicklung, nachfolgend auch „Negative Bench- mark-Abweichung“ genannt), so erhält die Gesellschaft keine erfolgsabhängige Vergütung. Entsprechend der Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung bei Positiver Benchmark- Abweichung wird nun auf Basis der Negativen Benchmark-Abweichung ein Underperfor- mancebetrag pro Anteilwert errechnet und in die nächste Abrechnungsperiode als negativer Vortrag vorgetragen („Negativer Vortrag“). Der Negative Vortrag wird nicht durch einen Höchstbetrag begrenzt. Für die nachfolgende Abrechnungsperiode erhält die Gesellschaft nur dann eine erfolgsabhängige Vergütung, wenn der aus Positiver Benchmark-Abweichung er- rechnete Betrag am Ende dieser Abrechnungsperiode den Negativen Vortrag aus der voran- gegangenen Abrechnungsperiode übersteigt. In diesem Fall errechnet sich der Vergütungs- anspruch aus der Differenz beider Beträge. Übersteigt der aus Positiver Benchmark-Abwei- chung errechnete Betrag den Negativen Vortrag aus der vorangegangenen Abrechnungsperi- ode nicht, werden beide Beträge verrechnet. Der verbleibende Underperformancebetrag pro Anteilwert wird wieder in die nächste Abrechnungsperiode als neuer „Negativer Vortrag“ vor- getragen. Ergibt sich am Ende der nächsten Abrechnungsperiode erneut eine Negative Benchmark-Abweichung, so wird der vorhandene Negative Vortrag um den aus dieser Nega- tiven Benchmark-Abweichung errechneten Underperformancebetrag erhöht. Bei der jährli- chen Berechnung des Vergütungsanspruchs werden etwaige Underperformancebeträge der jeweils fünf vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigt. Existieren für den Fonds bzw. die jeweilige Anteilklasse weniger als fünf vorangegangene Abrechnungsperioden, so werden alle vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigt. Die Abrechnungsperiode beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September eines Kalender- jahres. Die erste Abrechnungsperiode beginnt am 1. Oktober 2020 und endet am 30. Septem- ber 2021. Sofern im Falle der Auflegung weiterer Anteilklassen die Auflegung der jeweiligen Anteilklasse nicht zum 1. Oktober erfolgt, endet die erste Abrechnungsperiode am zweiten 30. September, der der Auflegung der jeweiligen Anteilklasse folgt. Als Vergleichsindex wird 50% MDAX3 (Bloomberg Ticker: MDAX) und 50% SDAX4 (Bloomberg Ticker: SDYP) festgelegt. Falls der Vergleichsindex entfallen sollte, wird die Gesellschaft ei- nen angemessenen anderen Index festlegen, der an die Stelle des genannten Index tritt. Die Anteilwertentwicklung ist nach der BVI-Methode5 zu berechnen. Entsprechend dem Ergebnis eines täglichen Vergleichs wird eine rechnerisch angefallene er- folgsabhängige Vergütung im Fonds je ausgegebenem Anteil zurückgestellt oder eine bereits gebuchte Rückstellung entsprechend aufgelöst. Aufgelöste Rückstellungen fallen dem Fonds zu. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, soweit entsprechende Rückstellungen gebildet wurden. Die erfolgsabhängige Vergütung kann auch dann entnommen werden, wenn der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert zu Beginn der Abrechnungsperiode unter- schreitet („Negative Anteilwertentwicklung“). Es steht der Gesellschaft frei, für das Fondsmanagement, den Fonds oder für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere erfolgsabhängige Vergütung zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen istoder von der Berechnung einer erfolgs- abhängigen Vergütung abzusehen. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der VerwaltungsgesellschaftGesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelleder Anlageberatungs- oder Asset Ma- nagement-Gesellschaft zustehenden Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des Fonds: • Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschrie- benen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, Basisinfor- mationsblatt); • Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Domizilierungsstelle Ausgabe- und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung Rück- nahmepreise und ggf. sonstige der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsbe- richtes; • Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten der Erstellung und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von RechtsansprüchenVerwendung eines dauerhaften Datenträgers, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie außer im Interesse Fall der Aktionäre Informationen über Fondsverschmelzungen und der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung 3 MDAX® ist eine eingetragene Marke der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etcDeutsche Börse AG.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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Samples: Sales Contracts

Kosten. Für die Die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung erhält aus dem Sondervermö- gen eine tägliche Kostenpauschale, in Höhe von 1,6% p.a. des Sondervermögens auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes (vgl. § 18 der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale „Allgemeinen Vertragsbedingungen“). Mit die- ser Pauschale sind folgende Vergütungen und Auf- wendungen abgedeckt und werden dem Sonder- vermögen nicht separat belastet: – Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das des Sonderver- mögens (Fondsmanagement, administrative Tätig- keiten, Kosten für den Vertrieb); – Vergütung der Depotbank; – bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließ- lich der banküblichen Kosten für die Ausübung Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland; – Kosten für den Druck und Versand der Funktion für die Anteilinhaber bestimmten Jahres- und Halbjahres- berichte; – Kosten der Verwahrstelle sowie Bekanntmachung der Register- Jahres- und Transferstelle erhobenHalbjahresberichte, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzwder Ausgabe- und Rücknahme- preise und ggf. jeweilige Teilfondsvermögen der Ausschüttungen; – Kosten für die Prüfung des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft; – Kosten für die Bekanntmachung der Besteue- rungsgrundlagen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen istder Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deut- schen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Kostenpauschale kann dem Sonderver- mögen jederzeit entnommen werden. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen zustehenden Kostenpauschale können folgende Kosten die folgenden Aufwen- dungen dem Sondervermögen zusätzlich belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von WertpapierleihprogrammenVermögensgegenständen ent- stehende Kosten; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der ZahlstellenVerwal- tung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; – Kosten für die Geltendmachung und Durch- setzung von Rechtsansprüchen des Sonderver- mögens. Die Gesellschaft kann die Anteile des Sonder- vermögens an einer Börse zur Notierung zulassen oder an organisierten Märkten handeln lassen; der- zeit macht die Gesellschaft von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. Der Gesellschaft ist bekannt, dass – ohne ihre Zustimmung – zum Zeitpunkt der Vertriebsstellen sowie anderer Erstellung dieses Verkaufsprospekts die Anteile des Sonderver- mögens an folgenden Märkten gehandelt werden bzw. notiert sind: – Börse Berlin-Bremen – Börse Düsseldorf – Fondsbörse Deutschland – Börse Hamburg – Börse München – Börse Stuttgart – Börse Frankfurt Fonds Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solcher Handel kurzfristig eingestellt wird oder die Anteile des Sondervermögens auch an anderen Märkten – ggf. auch kurzfristig – eingeführt oder auch schon gehandelt werden. Hierüber hat die Gesellschaft keine Kenntnis. Der dem Börsenhandel oder Handel an sonsti- gen Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Ausland notwendig einzurichtender StellenSonder- vermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, die im Zusammenhang mit sondern auch durch Angebot und Nachfrage be- stimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusseser- mittelten Anteilwert abweichen ■ GESCHÄFTSJAHR UND ERTRAGSVERWENDUNG Das Geschäftsjahr des Sondervermögens be- ginnt am 1. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren Oktober und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuerendet am 30. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntSeptember.

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Samples: Verkaufsprospekt

Kosten. Für Ausgabeaufschlag und Rücknahmeabschlag Die Ausgabe der Anteile, d.h., der Anleger tritt der Fondsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar bei, erfolgt nur während der Zeich- nungsphase und zum Nominalwert der vom jeweiligen Anleger individuell gezeichneten Kapitaleinlage zzgl. des Ausgabeaufschla- ges. Der Ausgabeaufschlag beträgt fünf Prozent der Kapitaleinlage. Es steht der AIF-Verwaltungsgesellschaft frei, einen ge- ringeren Ausgabeaufschlag zu berechnen. Nach der Zeichnungsphase werden keine weiteren Anteile von der AIF-Verwaltungsge- sellschaft ausgegeben, daher entfallen eine Angabe zur Berechnung der Ausgabepreise der Anteile, die Gesellschaft Angabe der Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise und der mit der Ausgabe der Anteile verbun- denen Kosten sowie Angaben über Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung der Aus- gabepreise der Anteile. Der Ausgabeaufschlag wird unter Berücksichtigung vollständig an die IMMAC Immobilienfonds GmbH als Teil der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung Vermittlung der Funktion Anteile weitergereicht. Eine Rücknahme der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- Anteile bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages eine Kün- digung der Fondsgesellschaft ist gesetzlich bzw. vertraglich ausgeschlossen, daher entfallen eine Angabe zur Berechnung der Rücknahmepreise der Anteile, die Angabe der Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise, der mit der Rücknahme der Anteile verbundenen Kosten sowie Angaben über Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentli- chung der Rücknahmepreise der Anteile. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung (§22 Gesellschaftsvertrag) und beim Ausscheiden von Gesellschaftern in besonderen Fällen (§23 Gesellschaftsvertrag) können jedoch Abfindungsregelungen bestehen (§24 Ge- sellschaftsvertrag). Initialkosten und Aufwendungserstattungen Bei einer Änderung der gesetzlichen Um- satzsteuer ändern sich die genannten Brut- tobeträge entsprechend. In diesem Zusammenhang ist zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen erwähnen, dass die Fondsgesellschaft, soweit Kosten von dieser getragen werden, vorsteuerab- zugsberechtigt ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern)Die oben dargestellten Kostenquoten wurden inkl. Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Umsatzsteu- er als Bruttokostenquoten ausgewiesen bzw. bei Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und Eigenkapitalvermittlungsvertrag, dem Fremdkapitalvermittlungsvertrag sowie dem Schließungsgarantievertrag als nicht um- satzsteuerpflichtige Kosten. Die tatsächli- che Kostenbelastung fällt demnach um die geltend zu machenden Vorsteuern geringer aus. 1. Mit der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen AIF-Verwaltungsgesellschaft wur- den im Zusammenhang Bestellungsvertrag mit Sitzungen des Verwaltungsrates der Fonds- gesellschaft die folgenden einmaligen Vergütungen vereinbart: a) Für die vorbereitenden Tätigkeiten der Konzeption und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - KostenFondsgesellschafts- verwaltung, die weitere Konzeptions- arbeit, die nach Unterzeichnung des Bestellungsvertrages geleistet wird, sowie die Beratung und Betreuung bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung Erstellung der Gesellschaft Vertriebsunterlagen erhält die AIF-Verwaltungsgesellschaft von der Fondsgesellschaft eine ein- malige Vergütung i.H.v. € 120.000,00 zzgl. Umsatzsteuer. b) Für die ausgelagerten vorbereitenden Tätigkeiten der Objektankaufsprüfung erhält die AIF-Verwaltungsgesellschaft von der Fondsgesellschaft eine ein- malige Vergütung i.H.v. € 45.000,00 zzgl. Umsatzsteuer. c) Für die ausgelagerten vorbereitenden Tätigkeiten der Geschäftsbesorgung (Auswahl geeigneter Verpachtungs- objekte; Unterstützung bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehenEr- werbsverhandlungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-LändernUnterstützung bei Vertragsverhandlungen, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollenzur Umsetzung des Vorhabens des Auf- traggebers erforderlich sind, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen auch inkl. entsprechender Finanzierungs- und Kreditverträge; Besorgung der rechtlichen und wirtschaftlichen Prü- fung der abzuschließenden Verträge sowie Beiziehung bzw. Einbindung von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre dritten Vertragspartnern in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung Ab- stimmung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden AIF-Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen gesellschaft (z.B. Clearstream Banking S.A.Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) erhält die AIF-Verwaltungsgesellschaft von der Fondsgesellschaft eine ein- malige Vergütung i.H.v. € 685.000,00 zzgl. Umsatzsteuer. d) Die Einmalvergütungen nach a)–c) sind pro rata des eingezahlten Eigen- kapitals fällig, nicht jedoch, bevor die Zwischenfinanzierungen zurückge- führt worden sind. e) Für die an die Norddeutsche PRO- JEKT.Revision GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft ausgelagerten Tä- tigkeiten hinsichtlich der Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung für die Vermögenswerte Fondsgesellschaft zahlt die Fondsge- sellschaft an die AIF-Verwaltungsge- sellschaft eine einmalige Vergütung i. H.v. € 15.000,00 zzgl. Umsatzsteuer. Die Einmalvergütung ist fällig, sobald die Anteile an der Teilfonds Fondsgesellschaft vollständig platziert und eingezahlt sind. f) Die Einmalvergütungen unter b), c) und e) stellen die Vergütungen dar, welche die AIF-Vewaltungsgesell- schaft (i) an die DFV Deutsche Fondsver- mögen AG für die ausgelagerten vorbereitenden Tätigkeiten sowie (ii) an die NPR für die ausgelagerten Tätigkeiten jeweils in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die gleicher Höhe zu leisten hat. 2. Mit der IMMAC Immobilienfonds GmbH wurde im Zusammenhang Fremdkapitalvermittlungsver- trag mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen AIF-Verwaltungsgesellschaft folgende einmalige Vergütung vereinbart: a) Für die Tätigkeiten der Finanzierungs- vermittlung erhält die IMMAC Immobi- lienfonds GmbH ein einmaliges Hono- rar von € 210.000,00. b) Das Honorar gemäß a) wird in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe Teil- beträgen fällig, und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer zwar im Ausland notwendig einzurichtender Stellengleichen Verhältnis, die zu dem das eingeworbene und eingezahlte Kommanditkapital zu dem gesamten zu erhöhenden Eigen- kapital der Fondsgesellschaft steht (pro rata). 3. Mit der IMMAC Immobilienfonds GmbH wurde im Zusammenhang Eigenkapitalvermittlungsvertrag mit der AIF-Verwaltungsgesellschaft fol- gende einmalige Vergütung vereinbart: a) Für die Tätigkeiten der Vermittlung von Kapitalanlegern mit Einlageverpflich- tungen von insgesamt € 9.100.000,00 zzgl. des Ausgabeaufschlages von bis zu fünf Prozent der Einlageverpflich- tungen sind Vergütungen i.H.v. i) € 546.000,00, sowie ii) bis zu € 455.000,00, abhängig von dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsenjeweils eingezahlten Ausga- beaufschlag von bis zu fünf Pro- zent der Einlageverpflichtungen, die vereinbart. b) Die Vergütung gemäß a) wird in Teil- beträgen fällig, und zwar im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschussesgleichen Verhältnis, zu dem das eingeworbene und eingezahlte Kommanditkapital zu dem gesamten zu erhöhenden Eigen- kapital der Fondsgesellschaft steht (pro rata). 4. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen Weiterhin wurde mit der verschiedenen Teilfonds IMMAC Immo- bilienfonds GmbH im Verhältnis Schließungsgaran- tievertrag mit der AIF-Verwaltungsge- sellschaft folgende einmalige Vergütung vereinbart: a) Für die Übernahme der Schließungs- garantie erhält die IMMAC Immobilien- fonds GmbH ein einmaliges Honorar i. H.v. insgesamt € 182.000,00. b) Die Vergütung gemäß a) wird in Teil- beträgen fällig und zwar im gleichen Verhältnis, in dem das eingeworbene und eingezahlte Kommanditkapital zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnetgesamten zu erhöhenden Eigen- kapital der Fondsgesellschaft steht (pro rata). Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaftunter 2.–4. vorgenannten Vergütungen sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Sollte diese Auffassung von den Finanzbehörden nicht geteilt werden, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für so sind die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntvorgenannten Vergütungen Netto-Vergütungen.

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Samples: Investment Prospectus

Kosten. Für 7 1 Eine Abhängigkeit der Kosten im Hinblick auf die Gesellschaft Anzahl der Bewerbungen und Nutzer sowie des Datenvolumens darf nicht bestehen. 7 2 einmalige Anschaffungskosten/Implementierung inkl. Schulung vor Ort 7 3 laufende Kosten/Lizenzgebühren für die Software pro Jahr 7 4 Kosten für den Support/ Jahr 7 5 Kosten für die Wartung/ Jahr 7 6 Updates und Release-Wechsel müssen kostenlos sein 7 7 Kosten pro Jahr für den Server-Betrieb bei externer Installation/Datenspeicherung 7 8 Weitere Kosten? Wenn ja, bitte Erläuterung 7 9 Gesamkosten/ Jahr Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu unterrichten. Der Auftragnehmer wird die Arbeiten/Lieferung/Leistung unter Berücksichtigung Zugrundelegen des neuesten Erkenntnisstandes von Methoden, Technik etc. durchführen. Er gewährleistet die sachgerechte Sorgfalt. Mögliche Fremdaufträge werden aus dem vereinbarten Preis gedeckt. Mit dem gezahlten Preis sind alle Ansprüche abgegolten. Die Pflicht zur Versteuerung sowie gegebenenfalls zur Sozialversicherung obliegt dem Auftragnehmer. Nachträglich vom Auftraggeber geforderte Leistungen werden nach näherer Vereinbarung gesondert vergütet. Kostenprüfungen können auch während der verschiedenen Aktienklassen Laufzeit des Auftrages vorgenommen werden. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten alle Prüfungsrechte ein, die nach der VOPR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom 21.11.1953 in der jeweils gültigen Fassung zulässig sind. Soweit in diesen Auftragsbedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistu ngen -VOL-)" sowie die "VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom 21.11.1953" in der jeweils gültigen Fassung. § 7 Abnahme Die Arbeit/Lieferung/Leistung wird von einem Beauftragten, in der Regel ein/e Beschäftigte/r des Auftraggebers, abgenommen. Erst nach der Abnahme beginnt die Zahlungsfrist für die vereinbarte Vergütung. (1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an seinen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die in Kapitel VI §§ 15, 23, 87b) und 88 UrhG genannten Nutzungsarten sowie die Bearbeitung und Umgestaltung. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht Dritten zu übertragen oder ihnen ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen. Die Ausübung des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung Rückrufrechtes nach § 41 UrhG wird für die Verwaltung und DomizilierungDauer von fünf Jahres ausgeschlossen. Soweit Dritte mit Arbeiten betraut werden, für muss sich der Auftragnehmer von dem Dritten vertraglich das Fondsmanagementausschließliche Nutzungsrecht einräumen lassen. Er stellt seinerseits den Auftraggeber von evtl. Ansprüchen Dritter frei. (2) Mitteilungen an die Presse oder Öffentlichkeit über Thema, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle Inhalt, Ergebnisse oder sonstigen Einzelheiten des vom Auftragnehmer zu erbringenden Werkes sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten jede sonstige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Erwerb Werk sind allein dem DJI vorbehalten. Soweit der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss er sich von diesen entsprechende Rechte einräumen lassen und auf das DJI weiter übertragen. (3) Für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen Absätze (1) und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder(2) entsprechend für den bereits fertiggestellten Teil des Werkes. (1) Der Auftragnehmer wird − auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses − über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheit Verschwiegenheit bewahren. (2) Von dienstlichen Schriftstücken, insbesondere deren angemessene Reisekosten Zeichnungen und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kostendergleichen, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden dem Auftragnehmer in Ausführung dieses Auftrages zugänglich gemacht werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers oder Börsen sonstiger Verfügungsberechtigter keine Abschriften, Ablichtungen oder andere Vervielfältigungen gefertigt werden. (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen3) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, über die im Rahmen des Vertrages gewonnen Erkenntnisse bedürfen der Genehmigung durch den Auftraggeber. (1) Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag auch aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht: a) Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht; b) Leistungsverzug von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschussesmehr als zwei Monaten. (2) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind. (3) Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund des Vertragsverhältnisses erwachsen. (4) Die bis zum Kündigungszeitpunkt vorliegenden Arbeitsergebnisse einschl. Sämtliche vorbezeichneten Kostenetwaiger Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber zu (vgl. § 8 (3) ebenda). (5) Die Regelungen in § 9 VOL/B bleiben hiervon unberührt. Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden. Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des Auftrages ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Gebühren und Ausgaben verstehen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Falls der Vertragsgegenstand auch die Bearbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, verpflichten Sie sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuerdurch Annahme des Auftrages zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG. Es ist Ihnen nach dieser Vorschrift untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Kosten Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort. Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach §§ 44, 43 Absatz 2 BDSG sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Erfüllungsort − und Abgaben werden Gerichtsstand − ist München. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages/Auftrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Xxxxx ergeben sollte. Stand 10.08.2012 Heydrich/Freiberger Firma/Unternehmen: Vor- und Zuname: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Fax: E-Mail: I. Hiermit wird erklärt, dass die Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 VOL/A (siehe Anlage) bzw. § 6 Abs. 4 EG VOL/A und § 6 Abs. 6 EG VOL/A (siehe Anlage) zur Kenntnis genommen wurden und diese für den jeweiligen Teilfonds belastetBieter nicht vorliegen. II. Sollten Unterauftragnehmer zugelassen und beauftragt werden, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sindso wird gewährleistet, werden diese Kosten dass auch bei diesen die unter I. genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. ______________________________________ _________________________________________ Ort, Datum Vor- und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.Zuname _________________________________________ Unterschrift

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Samples: Öffentliche Ausschreibung

Kosten. Für die Gesellschaft den Fonds wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in zu entnehmende Vergütung im Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der und Register- und Transferstelle wird eine prozentuale Vergütung erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen Fondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates der Gesellschaft oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft (réviseur d’entreprises agréé) auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-EU- Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft (Teil-) Fonds vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft eines Fonds handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie Jahresberichte, der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere anderen Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte Prospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, Kosten die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Performance- Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; . - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der des Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; . - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; . - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Kosten für die Gründung der Gesellschaft und die Erstausgabe von Aktien wurden auf maximal 25.000,- Euro geschätzt und werden über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Diese Ausgaben wurden dem bei der Gründung aufgelegten Teilfonds belastet. Die Kosten im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds werden dem Vermögen des jeweiligen Teilfonds zugeordnet und dort über eine Frist von fünf Jahren abgeschrieben. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaftdes Fonds, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.

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Samples: Investment Fund Prospectus

Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist1. Neben den in Kapitel VI im Verkaufsprospekt aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, Gebühren (ggf. zzgl. der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft gesetzli- chen Mehrwertsteuer) können einem Teilfonds folgende Kosten zu tragennebst etwaiger Mehrwertsteuer, unabhängig davonggf. anteilig, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - : a. sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb Erwerb, der Veräußerung und der Veräußerung Verwaltung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der VerwaltungsratsmitgliederVermögenswerten, insbesondere bankübliche Spesen für Transaktionen in Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten und Rechten des Teilfonds und deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - KostenVerwahrung, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die banküblichen Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; b. Steuern und ggf. sonstige ähnliche Abgaben, die auf das jeweilige Teilfondsvermögen, dessen Einkommen oder die Auslagen zu Lasten dieses Teilfonds erhoben werden; c. Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Gerichtskosten die der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft Anteilin- haber eines Teilfonds handeln; - ; d. Honorare und Kosten für Wirtschaftsprüfer des Fonds; e. Kosten für die Erstellung, Vorbereitung, Hinterlegung, Veröffentlichung, den Druck und den Versand sämtlicher Dokumente für den Fonds, insbesondere der Erstellung der Mehrwertsteuererklärung etwaiger Anteilzertifikate sowie Ertragsschein- und Bogenerneuerungen, des Verkaufsprospektes, der we- sentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document), der Jahres- und Halbjahresberichte, der Vermögensaufstellungen, der Mitteilun- gen an die Anleger, der Einberufungen, der Vertriebsanzeigen bzw. Anträge auf Bewilligung in den Ländern in denen die Anteile eines Teilfonds vertrie- ben werden sollen sowie die Korrespondenz mit den betroffenen Aufsichts- behörden; f. Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen; g. Kosten der Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung des Ver- waltungsreglements sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - einschließlich Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen Anmeldungen zur Registrierung oder der schriftli- chen Erläuterungen bei sämtlichen Registrierungsbehörden und Mitteilungen Börsen (inklusive der Preisveröffentlichungenein- schließlich örtlichen Wertpapierhändlervereinigungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) , welche im Zusam- menhang mit dem Fonds oder dem Anbieten seiner Anteile vorgenommen werden müssen; x. Xxxxx- und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre Antei- linhaber in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren an- wendbaren Gesetzen oder und Verordnungen der genannten Behörden notwendig notwen- dig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, ; i. Kosten der für die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte Anteilinhaber bestimmten Veröffentlichungen; j. ein angemessener Anteil an Aktionäre; - den Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten Werbung und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungenan solchen Kos- ten, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten welche direkt im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten dem Anbieten und dem Verkauf von Zulassungs- Anteilen stehen, maximal jedoch 0,19% p.a. berechnet auf Basis des jeweiligen Netto-Teilfondsvolumens zum vorangegangenen Kalenderjahres- ende x. Xxxxxxxx in- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuernausländischer Aufsichtsbehörden sowie Vergütungen, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen Aus- lagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen Informationsstellen, der Ver- triebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen; l. Kosten für die Performance-Attribution; m. Kosten für die Bonitätsbeurteilung des Fonds bzw. der Teilfonds durch nati- onal und international anerkannte Ratingagenturen; n. Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses sowie Kosten für Interessen- verbände und laufende Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Bör- senzulassung; o. Alle anderen außerordentlichen oder unregelmäßigen Ausgaben, welche üb- licherweise zu Lasten der Teilfondsvermögen gehen wie u.a. Kosten für die Bearbeitung von Quellensteuerrückforderungsverfahren und fondsspezifi- sches Reports; p. Alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Kor- respondenzbanken und/ oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in Rechnung gestellt werden, sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspe- sen, die im Rahmen Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften des jeweiligen Teilfonds in Fondsanteilen anfallen; q. Die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme von Krediten anfallen; - Anteilen; r. Die Verwaltungsgebühren, die für den Fonds bzw. einen Teilfonds bei Behör- den zu entrichten sind, insbesondere die Verwaltungsgebühren der CSSF und anderer Aufsichtsbehörden anderer Staaten sowie die Gebühren für die Hinterlegung der Dokumente des Fonds; s. Versicherungskosten; t. Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten des Vorstandes der Verwaltungsgesellschaft; u. generelle Betriebskosten des Fonds; v. Direkte und indirekte Kosten, Gebühren die beim Einsatz von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung einschließlich Sicherheitsverwaltung anfallen. Vor Ent- stehung dieser Kosten wird eine wirtschaftliche Abwägung hinsichtlich mög- licher Kosten und Ausgaben verstehen Erträge im Interesse der Anteilseigner des Fonds getroffen. Die Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit Einsatz von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung entstehen, werden im Jahresbericht des Fonds aufgeführt. Bei den Parteien, die direkte und indirekte Kosten im Zu- sammenhang mit dem Einsatz von Techniken zur effizienten Portfolioverwal- tung erhalten, kann es sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuerauch um zur Verwaltungsgesellschaft und/oder zur Verwahrstelle gehörige erstklassige Kredit- oder Finanzinstitute bzw. auch um die Verwahrstelle selbst handeln; w. Kosten für die Risikomessung; x. Kosten für die Bewertung von Vermögensgegenständen aus dem OGAW- Sondervermögen. Diese Kosten werden monatlich anteilig erhoben und Abgaben werden wer- den jeweiligen Teilfonds belastetnicht durch die Verwaltungsvergütung abgegolten; y. Kosten für die etwaige Durchsetzung von gerichtlichen oder außergerichtli- chen streitigen Ansprüchen des Fonds in Höhe von bis zu 5% der verein- nahmten Beträge, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten nach Abzug und Abgaben auf Ausgleich der aus diesem Verfahren für den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnetFonds entstandenen Kosten. 2. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommenzuerst den ordentlichen Erträgen, dann den Kapitalgewinnen Wertzu- wächsen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen jeweiligen Teilfondsvermögen angerechnet. 3. Das Vermögen der einzelnen Teilfonds haftet nur für die Verbindlichkeiten und Kosten des jeweiligen Teilfonds. Dementsprechend werden die Kosten – ein- schl. der Gründungskosten der Teilfonds – den einzelnen Teilfonds gesondert berechnet, soweit sie diese alleine betreffen; im Übrigen werden die Kosten den einzelnen Teilfonds anteilig belastet. 4. Die Total Expense Ratio wird Gründungskosten des Fonds, einschließlich der Vorbereitung, des Drucks und der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und des Verwaltungsregle- ments, können innerhalb der ersten fünf Geschäftsjahre abgeschrieben und können den am Gründungstag bestehenden Teilfonds belastet werden. Werden nach Abschluss Gründung des Geschäftsjahres Fonds zusätzliche Teilfonds eröffnet, können entstandene Gründungskosten, die noch nicht vollständig abgeschrieben wurden, diesen an- teilig in Rechnung gestellt werden; ebenso tragen die Teilfonds ihre jeweiligen spezifischen Lancierungskosten; auch diese können über eine Periode von längstens 5 Jahren nach Lancierungsdatum abgeschrieben werden. 5. Teile der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntVerkaufsprospekt aufgeführten Verwaltungs- und Betreuungsge- bühren können an vermittelnde Stellen insbesondere zur Abgeltung von Ver- triebsleistungen weitergegeben werden. Es kann sich dabei auch um wesentli- che Teile handeln. Die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle, die Vertriebsstelle, ein ggf. bestellter Portfolioverwalter und/oder Anlageberater können aus vereinnahmten Vergütungen Vertriebsmaßnahmen Dritter unter- stützen, deren Berechnung i.d.R. auf der Grundlage vermittelter Bestände er- folgt.

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Samples: Investmentfonds Verkaufsprospekt

Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist1. Neben den in Kapitel VI im Verkaufsprospekt aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, Gebühren (ggf. zzgl. der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft ge- setzlichen Mehrwertsteuer) können einem Teilfonds folgende Kosten zu tragennebst etwaiger Mehrwertsteuer, unabhängig davonggf.anteilig, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - : a. sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb Erwerb, der Veräußerung und der Veräußerung Verwaltung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der VerwaltungsratsmitgliederVermögenswerten, insbesondere bankübliche Spesen für Transaktionen in Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten und Rechten des Teilfonds und deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - KostenVerwahrung, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die banküblichen Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; b. Steuern und ggf. sonstige ähnliche Abgaben, die auf das jeweilige Teilfondsvermögen, dessen Einkommen oder die Auslagen zu Lasten dieses Teilfonds erho- ben werden; c. Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von RechtsansprüchenRechtsberatung, Gerichtskosten, die der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft An- teilinhaber eines Teilfonds handeln; - ; d. Honorare und Kosten für Wirtschaftsprüfer des Fonds; e. Kosten für die Erstellung, Vorbereitung, Hinterlegung, Veröffentlichung, den Druck und den Versand sämtlicher Dokumente für den Fonds, insbe- sondere der Erstellung der Mehrwertsteuererklärung, etwaiger Anteilzer- tifikate sowie der Hinterlegung Ertragsschein- und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer DokumenteBogenerneuerungen, wie z.B. Verkaufsprospektedes Verkaufspros- pektes, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - , der Jahres- und Halbjahresberichte, der Vermögensaufstel- lungen, der Mitteilungen an die Anleger, der Einberufungen, der Ver- triebsanzeigen bzw. Anträge auf Bewilligung in den Ländern in denen die Anteile eines Teilfonds vertrieben werden sollen sowie die Korrespon- denz mit den betroffenen Aufsichtsbehörden; f. Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen; g. Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen Erstellung sowie der Hinterlegung und Mitteilungen Veröffentlichung des Verwaltungsreglements sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufs- prospekte, einschließlich Kosten der Anmeldungen zur Registrierung o- der der schriftlichen Erläuterungen bei sämtlichen Registrierungsbehör- den und Börsen (inklusive der Preisveröffentlichungeneinschließlich örtlichen Wertpapierhändlervereinigun- vereinigungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) , welche im Zusammenhang mit dem Fonds oder dem bieten seiner Anteile vorgenommen werden müssen; x. Xxxxx- und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre Anteilinhaber in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten Ver- triebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder und Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, ; i. Kosten der für die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte Anteilinhaber bestimmten Veröffentlichungen; j. ein angemessener Anteil an Aktionäre; - den Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten Werbung und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungenan solchen Kosten, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten welche direkt im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten dem Anbieten und dem Ver- kauf von Zulassungs- Anteilen stehen, maximal jedoch 0,25% p.a. berechnet auf Basis des jeweiligen Netto-Teilfondsvolumens zum vorangegangenen Ge- schäftsjahresende; x. Xxxxxxxx in- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuernausländischer Aufsichtsbehörden sowie Vergütungen, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Informationsstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen; l. Kosten für die Performance-Attribution; m. Kosten für die Bonitätsbeurteilung des Fonds bzw. der Teilfonds durch national und international anerkannte Ratingagenturen; n. Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses sowie Kosten für Interes- senverbände und laufende Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Börsenzulassung; o. Alle anderen außerordentlichen oder unregelmäßigen Ausgaben, welche üblicherweise zu Lasten der Teilfondsvermögen gehen wie u. a. Kosten für die Bearbeitung von Quellensteuerrückforderungsverfahren; p. Alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/ oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Ban- king S.A.) für die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in Rechnung gestellt werden, sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versi- cherungsspesen, die im Rahmen Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften des jeweiligen Teilfonds in Fondsanteilen anfallen; q. die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme von Krediten anfallen; - Anteilen; r. die Verwaltungsgebühren, die für den Fonds bzw. einen Teilfonds bei Be- hörden zu entrichten sind, insbesondere die Verwaltungsgebühren der CSSF und anderer Aufsichtsbehörden anderer Staaten sowie die Gebüh- ren für die Hinterlegung der Dokumente des Fonds; s. Versicherungskosten; t. Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten des Verwaltungsrates der Verwaltungsgesellschaft; u. generelle Betriebskosten des Fonds v. direkte und indirekte Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuerdie beim Einsatz von Techniken zur effizien- ten Portfolioverwaltung anfallen. Diese Vor Entstehung dieser Kosten wird eine wirtschaftliche Abwägung hinsichtlich möglicher Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastetErträge im Interesse der Anteilseigner des Fonds getroffen. Die Kosten und Gebüh- ren, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sinddie im Zusammenhang mit Einsatz von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung entstehen, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnetJahresbericht des Fonds auf- geführt. Bei den Parteien, die direkte und indirekte Kosten im Zusammen- hang mit dem Einsatz von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung erhalten, kann es sich auch um zur Verwaltungsgesellschaft und/oder zur Verwahrstelle gehörige erstklassige Kredit- oder Finanzinstitute bzw. auch um die Verwahrstelle selbst handeln. w. Kosten für die Risikomessung. 2. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommenzuerst den ordentlichen Erträgen, dann den Kapitalgewinnen Wert- zuwächsen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen jeweiligen Teilfondsvermögen angerechnet. 3. Das Vermögen der einzelnen Teilfonds haftet nur für die Verbindlichkeiten und Kosten des jeweiligen Teilfonds. Dementsprechend werden die Kosten – einschl. der Gründungskosten der Teilfonds – den einzelnen Teilfonds ge- sondert berechnet, soweit sie diese alleine betreffen; im Übrigen werden die Kosten den einzelnen Teilfonds anteilig belastet. 4. Die Total Expense Ratio wird Gründungskosten des Fonds, einschließlich der Vorbereitung, des Drucks und der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und des Verwal- tungsreglements, können innerhalb der ersten fünf Geschäftsjahre abge- schrieben und können den am Gründungstag bestehenden Teilfonds belas- tet werden. Werden nach Abschluss Gründung des Geschäftsjahres Fonds zusätzliche Teilfonds eröffnet, können entstandene Gründungskosten, die noch nicht vollständig abgeschrieben wurden, diesen anteilig in Rechnung gestellt werden; ebenso tragen die Teilfonds ihre jeweiligen spezifischen Lancierungskosten.; auch diese können über eine Periode von längstens 5 Jahren nach Lancierungs- datum abgeschrieben werden. 5. Teile der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntVerkaufsprospekt aufgeführten Verwaltungs- und Betreuungs- gebühren können an vermittelnde Stellen insbesondere zur Abgeltung von Vertriebsleistungen weitergegeben werden. Es kann sich dabei auch um we- sentliche Teile handeln. Die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle, die Vertriebsstelle, ein ggf. bestellter Portfolioverwalter und/oder Anlageberater können aus vereinnahmten Vergütungen Vertriebsmaßnahmen Dritter un- terstützen, deren Berechnung i.d.R. auf der Grundlage vermittelter Bestände erfolgt.

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Samples: Investment Fund Prospectus

Kosten. Für die Die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung erhält aus dem Sonderver- mögen eine tägliche Kostenpauschale in Höhe von 1,4% p.a. des Sondervermögens auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes (vgl. § 18 der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale „Allgemeinen Vertragsbedingun- gen“). Mit dieser Pauschale sind folgende Ver- gütungen und Aufwendungen abgedeckt und werden dem Sondervermögen nicht separat belastet: – Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das des Sonder- vermögens (Fondsmanagement, administrative Tätigkeiten, Kosten für den Vertrieb); – Vergütung der Depotbank; – bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließ- lich der banküblichen Kosten für die Ausübung Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland; – Kosten für den Druck und Versand der Funktion für die Anteilinhaber bestimmten Jahres- und Halb- jahresberichte; – Kosten der Verwahrstelle sowie Bekanntmachung der Register- Jahres- und Transferstelle erhobenHalbjahresberichte, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzwder Ausgabe- und Rück- nahmepreise; – Kosten für die Prüfung des Sondervermö- gens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft; – Kosten für die Bekanntmachung der Be- steuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen istDie Kostenpauschale kann dem Sondervermö- gen jederzeit entnommen werden. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen zustehenden Kos- tenpauschale können folgende Kosten die folgenden Aufwendun- gen dem Sondervermögen zusätzlich belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von WertpapierleihprogrammenVermögensgegenständen entstehende Kosten; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der ZahlstellenVerwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; – Kosten für die Geltendmachung und Durch- setzung von Rechtsansprüchen des Sonderver- mögens. – Kosten für die Information der Anleger mit- tels eines dauerhaften Datenträgers, mit Ausnah- me der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, Kosten für die Information der Anleger durch dauerhaften Datenträger bei – Verschmelzungen und – bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern bei der Anteilwerter- mittlung oder bei Anlagegrenzverletzungen. Die Gesellschaft kann die Anteile des Sonder- vermögens an einer Börse zur Notierung zulassen oder an organisierten Märkten handeln lassen; derzeit macht die Gesellschaft von dieser Möglich- keit keinen Gebrauch. Der Gesellschaft ist bekannt, dass – ohne ihre Zustimmung – zum Zeitpunkt der Erstellung die- ses Verkaufsprospekts die Anteile des Sonderver- mögens an folgenden Märkten gehandelt werden bzw. notiert sind: – Börse Berlin – Börse Düsseldorf – Börse Frankfurt – Börse Hamburg – Börse München – Börse Stuttgart Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solcher Handel kurzfristig eingestellt wird oder die Anteile des Sondervermögens auch an anderen Märkten – ggf. auch kurzfristig – einge- führt oder auch schon gehandelt werden. Hier- über hat die Gesellschaft keine Kenntnis. Der dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die Börsenhandel oder Handel an sonsti- gen Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Rahmen Son- dervermögen gehaltenen Vermögensgegenstän- de sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschussesdem ermittelten Anteilwert abweichen. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren ■ GESCHÄFTSJAHR UND ERTRAGSVERWENDUNG Das Geschäftsjahr des Sondervermögens beginnt am 1. Oktober und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuerendet am 30. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntSep- tember.

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Samples: Verkaufsprospekt

Kosten. 7.1. Für die Gesellschaft Ausleihe von Objekten wird unter Berücksichtigung kein Entgelt nach Abs. 7.4 erhoben von Museen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft und anderen gemeinnützigen kulturellen oder wissenschaftlichen Einrichtungen (soweit diese nicht selbst der verschiedenen Aktienklassen MSPT entsprechende Entgelte in Rechnung stellen) sowie von den die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für MSPT tragenden Unternehmen. Ebenfalls kann die Verwaltung MSPT fallweise auf die Erhebung der Entgelte nach Abs. 7.4 verzichten bei wissenschaftlichen und Domizilierungkonservatorischen Ansprüchen genügenden Ausstellungen (insbesondere philatelistischer Natur), für das Fondsmanagement, für soweit diese nicht einen rein lokalhistorischen Charakter haben. 7.2. Von den nach Abs. 7.1 von den Entgelten befreiten Museen und Leihnehmern sind jedoch folgende der MSPT entstehenden und durch die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende vereinbarte Ausleihe verursachten Kosten zu tragentragen und – so weit diese anfallen - der MSPT zu erstatten: Versicherung, unabhängig davonVerpackung, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern)Transport, anfallende Zölle und Steuern, Aufenthalts- und Reisekosten der vom Leihgeber beauftragten Kuriere, restauratorische Betreuung. Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet Gegebenfalls kann vereinbart werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und , dass der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie Leihnehmer die Kosten für eine Restaurierung übernimmt, wenn Objekte nicht in ausstellungsfähgem Zustand sind. 7.3. Zusätzlich zu den in Abs. 7.2 genannten Kosten wird für die Prüfung Ausleihe von sonstigen Leihnehmern (insbesondere Privatpersonen, Firmen, Vereinen, Veranstaltern, Filmschaffenden, Agenturen, Rundfunk- und Fernsehanstalten) ein Entgelt erhoben, das dem Umfang der steuerlichen Rechnungslegung durch die Leihe ausgelösten Erschwerungen Rechnung trägt und ggfdie durch sie verursachten Ausgaben deckt. sonstige Hierzu zählen die Kosten für Zertifizierungen Beratung, Betreuung, Dokumentation, administrative Abwicklung, Bereitstellung der Objekte, Reinigung, wissenschaftliche Bearbeitung sowie anteilige Lohn- und Lohnnebenkosten der durch die Leihe an ihrer sonstigen Arbeitsleistung verhinderten Mitarbeiter/inner der MSPT. 7.4. Die Entgelte für zu kommerziellen oder privaten Zwecken durchgeführte Ausleihen betragen im einzelnen: − Bearbeitungsentgelt pro Leihvertrag: 100,-- € − zusätzliches Verwaltungsentgelt für Dauerleihgaben pro Vertrag und Jahr: 25,-- € − Bereitstellungsentgelt pro Objekte/Leihgabe: 50,-- € − Zustandsprotokoll pro Objekt/Leihgabe:50,-- € − Zustandsfoto pro Objekt/Leihgabe: 50,-- € − Zuschlag pro Grafik (nur gerahmt und passepartoutriert): 75,-- € − Zuschlag pro Kraftfahrzeug oder Kutsche (in Ausstellungen): 150,-- € − Zuschlag pro Kraftfahrzeug oder Kutsche (auf eigener Achse, ohne Kilometergeld): 500,-- € − Zuschlag pro Uniformreplik: 50,-- € − Zuschlag pro funktionsfähiges Gerät (Telefon, Fernschreiber, Telegraf etc.): 100,-- € − Zuschlag pro Telefonzelle: 100,-- € − Zuschlag für nachgebauten Postschalter (incl. Auf- und Abbau): 500,-- € − Zuschlag für Ausleihe von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare Originalen zur Anfertigung von Repliken: 500,-- € − Zuschlag für Rechtsberatung und Durchsetzung von RechtsansprüchenObjekte, die der Verwaltungsgesellschaft durch Größe, Gewicht oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten konservatorische Ansprüche besonderen Aufwand verursachen: 60,-- € / Std. − außergewöhnlicher Reinigungsaufwand nach Rückgabe: 60,-- € / Std. − Kurierbegleitung pro Kurier (ohne Tagegelder und Übernachtung nach Abs. 5.4): 50,-- €/Std. − Kurierbegleitung pro Kurier (ohne Tagegelder und Übernachtung nach Abs. 5.4): 400,-- € / Tag − Kilometergeld für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der Nutzung von KFZ für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte Kurierbegleitung: 0,55 € / km − Kilometergeld für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang Fahrten mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die historischen KFZ auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.eigener Achse: 10,-- € / km

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Samples: Leihvertrag

Kosten. 7.1. Für die Gesellschaft Ausleihe von Objekten wird unter Berücksichtigung kein Entgelt nach Abs. 7.4 erhoben von Museen in öffentlich- rechtlicher Trägerschaft und anderen gemeinnützigen kulturellen oder wissenschaftlichen Einrichtungen (soweit diese nicht selbst der verschiedenen Aktienklassen MSPT entsprechende Entgelte in Rechnung stellen) sowie von den die MSPT tragenden Unternehmen. Ebenfalls kann die MSPT fallweise auf die Erhebung der Entgelte nach Abs. 7.4 verzichten bei wissenschaftlichen und konservatorischen Ansprüchen genügenden Ausstellungen (insbesondere philatelistischer Natur), soweit diese nicht einen rein lokalhistorischen Charakter haben. 7.2. Von den nach Abs. 7.1 von den Entgelten befreiten Museen und Leihnehmern sind jedoch folgende der MSPT entstehenden und durch die vereinbarte Ausleihe verursachten Kosten zu tragen und – so weit diese anfallen - der MSPT zu erstatten: Versicherung, Verpackung, Transport, anfallende Zölle und Steuern, Aufenthalts- und Reisekosten der vom Leihgeber beauftragten Kuriere, restauratorische Betreuung. Gegebenfalls kann vereinbart werden, dass der Leihnehmer die Kosten für eine Restaurierung übernimmt, wenn Objekte nicht in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung ausstellungsfähgem Zustand sind. 7.3. Zusätzlich zu den in Abs. 7.2 genannten Kosten wird für die Verwaltung Ausleihe von sonstigen Leihnehmern (insbesondere Privatpersonen, Firmen, Vereinen, Veranstaltern, Filmschaffenden, Agenturen, Rundfunk- und DomizilierungFernsehanstalten) ein Entgelt erhoben, das dem Umfang der durch die Leihe ausgelösten Erschwerungen Rechnung trägt und die durch sie verursachten Ausgaben deckt. Hierzu zählen die Kosten für das FondsmanagementBeratung, Betreuung, Dokumentation, administrative Abwicklung, Bereitstellung der Objekte, Reinigung, wissenschaftliche Bearbeitung sowie anteilige Lohn- und Lohnnebenkosten der durch die Leihe an ihrer sonstigen Arbeitsleistung verhinderten Mitarbeiter/inner der MSPT. 7.4. Die Entgelte für zu kommerziellen oder privaten Zwecken durchgeführte Ausleihen betragen im einzelnen: - Bearbeitungsentgelt pro Leihvertrag 100,-- € - zusätzliches Verwaltungsentgelt für Dauerleihgaben pro Vertrag und Jahr 25,-- € - Bereitstellungsentgelt pro Objekte/Leihgabe 50,-- € - Zustandsprotokoll pro Objekt/Leihgabe 50,-- € - Zustandsfoto pro Objekt/Leihgabe 50,-- € - Zuschlag pro Grafik (xxx xxxxxxx und passepartoutriert) 75,-- € - Zuschlag pro Kraftfahrzeug oder Kutsche (in Ausstellungen) 150,-- € - Zuschlag pro Kraftfahrzeug oder Kutsche (auf eigener Achse) 500,-- € - Zuschlag pro Uniformreplik 50,-- € - Zuschlag pro funktionsfähiges Gerät (Telefon, Fernschreiber, Telegraf etc.) 100,-- € - Zuschlag pro Telefonzelle 100,-- € - Zuschlag für nachgebauten Postschalter (incl. Auf- und Abbau) 500,-- € - Zuschlag für Ausleihe von Originalen zur Anfertigung von Repliken 500,-- € - Zuschlag für Objekte, die durch Größe, Gewicht oder konservatorische Ansprüche besonderen Aufwand verursachen 60,-- € / Std. - außergewöhnlicher Reinigungsaufwand nach Rückgabe 60,-- € / Std. - Kurierbegleitung pro Kurier (ohne Tagegelder und Übernachtung nach Abs. 5.4) 50,-- € / Std. bzw. 400,- - € / Tag - Kilometergeld für die Ausübung Nutzung von KFZ für die Kurierbegleitung 0,55 € / km - Kilometergeld für Fahrten mit historischen KFZ auf eigener Achse 10,-- € / km 7.5. Werden Objekte aus der Funktion Sammlung entliehen, um als Vorlage für Replikate, Reproduktionen, Kopien oder andere Produkte zu dienen, die kommerziell genutzt und vertrieben werden, so wird ein Entgelt gemäß Abs. 7.4 fällig. Dies gilt auch für die die MSPT tragenden Unternehmen. Zusätztlich kann die MSPT in diesen Fällen je nach Umfang der Verwahrstelle sowie kommerziellen Verwertung nach billigem Ermessen ein festen Betrag oder eine prozuentuale Beteiligung verlangen, die die MSPT in angemessener Weise an den Erlösen der Register- und Transferstelle erhobenwirtschaftlichen Verwertung beteiligt. Von den hergestellten Repliken, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzwKopien oder Modellen sind der MSPT zwei Exemplare unentgeltlich als Belegstücke zu überlassen. 7.6. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten VergütungenWird eine Leihgabe oder werden mehrere Leihgaben vom Leihnehmer nicht beansprucht, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, so trägt der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Leihnehmer dennoch alle Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dem Leihgeber durch die Vorbereitung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen Leihgabe(n) entstanden sind (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare Reinigung, Restaurierung, konservatorische Maßnahmen, Verpackung für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-LändernTransport, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, administrativer Aufwand etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten . Dies gilt auch für die Analyse in Abs. 7.1 genannten Leihnehmer. 7.7. Rechnungen der Performance-Rechnung MSPT sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Da die MSPT und die Museen für Kommunikation von der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten Mehrwertsteuer befreit sind, wird diese nicht ausgewiesen. 7.8. Die MSPT ist berechtigt, 30 Tage nach Fälligkeit Verzugszinsen in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung Höhe von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit 5 % über dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bzw. über dem an dessen Stelle tretenden entsprechenden Zinssatz zu verlangen sowie Mahnkosten in Höhe von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis € 50,-- pro Mahnung zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntberechnen.

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