Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem Ver- sicherten für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel entstehen.
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Samples: Cyber Insurance Agreement, Cyber Und Sachversicherung Für Ärzte Und Heilnebenberufe, Cyber Und Sachversicherung Für Ärzte Und Heilnebenberufe
Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten. KostenÜbersteigt der geltend gemachte Schadensersatzanspruch die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehenträgt der Versicherer Kosten nur in dem Umfang, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die in welchem diese bei einem Ver- sicherten für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel entstehenAnspruch in Höhe der Versicherungssumme entstanden wären.
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Samples: Cyber Insurance Application, Cyber Insurance Policy, Pro Cyber Versicherung
Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen Auf- wendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere ins- besondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten RechtsanwaltsRechts- anwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung Streit- verkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem Ver- sicherten dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel erforder- lichen Schriftwechsel entstehen.
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Samples: Insurance Application Model, Insurance Application, Insurance Application
Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere insbe- sondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem Ver- dem Versicherungsnehmer oder einer mitver- sicherten Person für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel entstehen.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag, Consult by Hiscox Insurance Application Model
Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem Ver- sicherten Versicher- ten für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel Schriftwechsel entstehen.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Cyber Insurance Agreement, Versicherungsbedingungen
Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Gutachter-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie SchadenermittlungskostenReise- und Schadenregulierungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem Ver- sicherten dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel Schriftwechsel entstehen.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Professions by Hiscox
Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen Aufwendun- gen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungs- falles sowie Schadenermittlungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer Versicher- er und Kosten, die einem Ver- sicherten dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel Schriftwechsel entstehen.
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Samples: Insurance Agreement, Versicherungsvertrag
Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem dem Ver- sicherten sicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel Schriftwechsel entstehen.
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Samples: Cyber Risk Management Insurance Agreement, Versicherungsbedingungen
Kosten. Als Kosten im Sinne von Lit. a und b gelten Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem Ver- sicherten dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel Schriftwechsel entstehen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Kosten. Als Kosten gelten Anwalts-, Gutachter-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie SchadenermittlungskostenReise- und Schadenregulierungskosten. Kosten, die nicht auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen, insbesondere Kosten eines ohne Zustimmung Zustim- mung des Versicherers beauftragten Rechtsanwalts, werden nicht erstattet. Ebenfalls nicht erstattet werden Kosten einer Streitverkündung gegen den Versicherer und Kosten, die einem Ver- sicherten dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für den aus Anlass eines Versicherungsfalles erforderlichen Schrift- wechsel erforderllichen Schriftwechsel entstehen.
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