Kostenersatz im zahnärztlichen und kieferchirurgischen Leistungsbereich Musterklauseln

Kostenersatz im zahnärztlichen und kieferchirurgischen Leistungsbereich im Tarif START und BASIC 100 % der Kosten im zahnärztlichen und kieferchirurgischen Leistungsbereich bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ bzw. GOÄ (keine Analogberechnung)/ in Österreich nach den autonomen Honorarrichtlinien der Zahnärztekammer bzw. zum Tarif der Gebietskrankenkasse für akute Schmerzbehandlungen (inklu- sive schmerzbedingte Wurzelbehandlung bis zur medikamentösen Einlage inklusive speicheldichtem Verschluss) bis maximal 400,– € je Versicherungsjahr; über 260,– € hinausgehende Behandlungen nur nach vorheriger Genehmigung durch KLEMMER International Assekuradeur GmbH; • im Tarif PREMIUM 100 % der Kosten im zahnärztlichen und kieferchirurgischen Leistungsbereich bis zum 2,0fachen Satz der GOZ bzw. GOÄ (keine Analogberechnung)/ in Österreich nach den autonomen Honorarrichtlinien der Zahnärztekammer bzw. zum Tarif der Gebietskrankenkasse für akute Schmerzbehandlungen (inklusi- ve schmerzbedingte Wurzelbehandlung einschließlich Wurzel- und Deckfüllung) bis maximal 500,– € je Versicherungsjahr; über 260,– € hinausgehende Behandlungen nur nach vorheriger Genehmigung durch KLEMMER International Assekuradeur GmbH; über 500,– € hinausgehende und durch KLEMMER International Assekuradeur GmbH genehmigte Kosten zu 50 %; • unfallbedingter Zahnersatz zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit zu 100 % der Kosten, maximal aber 2.500,– € nur nach Genehmi- gung durch KLEMMER International Assekuradeur GmbH im Tarif PREMIUM; als Unfall gilt jedoch nicht eine Beschädigung der Zähne durch Kauen oder Abbeißen von Nahrungsmitteln sowie absichtli- ches oder unbeabsichtigtes Aufbeißen auf Gegenstände; • Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz zu 50 % der Kosten bis maximal 1.000,– € in der gesamten Vertragsdauer im Tarif PREMIUM; über 260,– € hinausgehende Behandlungen nur nach vorheriger Genehmigung durch KLEMMER International Assekur- adeur GmbH.
Kostenersatz im zahnärztlichen und kieferchirurgischen Leistungsbereich falls vereinbart, 100 % der Kosten im zahnärztlichen und kieferchi- rurgischen Leistungsbereich bis zum 2,3fachen Satz der GOZ bzw. GOÄ (keine Analogberechnung) für akute Schmerzbehandlungen, Extraktionen, Füllungen in einfacher Ausführung, schmerzbe- dingte Wurzelbehandlungen bis zur medikamentösen Einlage bis maximal 260,– € je Versicherungsjahr; darüber hinausgehende Behandlungen nur nach vorheriger Genehmigung durch Klemmer International Versicherungsmakler GmbH; • Zuschuss zur Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz bis maximal 50,– € in der gesamten Vertragsdauer und nur nach vorheriger Genehmigung durch Klemmer International Versiche- rungsmakler GmbH.
Kostenersatz im zahnärztlichen und kieferchirurgischen Leistungsbereich im Tarif BASIC 100% der Kosten im zahnärztlichen und kieferchir- urgischen Leistungsbereich bis zum 2,0fachen Satz der GOZ bzw. GOÄ (keine Analogberechnung)/in Österreich nach den autonomen Honorarrichtlinien der Zahnärztekammer bzw. zum Tarif der Gebietskrankenkasse für akute Schmerzbehandlungen (inklusive schmerzbedingte Wurzelbehandlung einschließlich Wurzel- und Deckfüllung) bis maximal 400,– € je Versicherungsjahr; über 260,– € hinausgehende Behandlungen nur nach vorheriger Genehmigung durch Klemmer International. • im Tarif PREMIUM 100 % der Kosten im zahnärztlichen und kieferchirurgischen Leistungsbereich bis zum 2,0fachen Satz der GOZ bzw. GOÄ (keine Analogberechnung)/in Österreich nach den autonomen Honorarrichtlinien der Zahnärztekammer bzw. zum Tarif der Gebietskrankenkasse für akute Schmerzbehandlungen (inklusi- ve schmerzbedingte Wurzelbehandlung einschließlich Wurzel- und Deckfüllung) bis maximal 500,– € je Versicherungsjahr; über 260,– € hinausgehende Behandlungen nur nach vorheriger Genehmigung durch Klemmer International über 500,– € hinausgehende und durch Klemmer International genehmigte Kosten zu 50 %; • unfallbedingter Zahnersatz zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit zu 100 % der Kosten, maximal aber 2.500,– € nur nach Genehmi- gung durch Klemmer International im Tarif PREMIUM; als Unfall gilt jedoch nicht eine Beschädigung der Zähne durch Kauen oder Abbeißen von Nahrungsmitteln sowie absichtliches oder unbeab- sichtigtes Aufbeißen auf Gegenstände; • Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz zu 50 % der Kosten bis maximal 1.000,– € in der gesamten Vertragsdauer im Tarif PREMIUM; über 260,– € hinausgehende Behandlungen nur nach vorheriger Genehmigung durch Klemmer International.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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