Kostengutsprache. Fortuna kann eine Kostengutsprache befristen, mit Auflagen oder Bedingungen versehen sowie auf einzelne Rechts- angelegenheiten oder Verfahrensabschnitte beschränken.
Kostengutsprache. Bei kostenintensiven Behandlungen erteilt die ERV Kostengutsprachen (direkt ans Spital) im Rahmen dieser Versicherung und im Nachgang zu den gesetzli- chen schweizerischen Sozialversicherungen (KVG, UVG) und unter Berücksich- tigung der Leistungen von allfälligen anderen Zusatzversicherungen für alle sta- tionären Aufenthalte im Spital. Für ambulante Behandlungen (Arzt-, Arznei- und Apothekerkosten) erteilt die ERV keine Kostengutsprachen.
Kostengutsprache. Bei kostenintensiven Behandlungen erteilt die ERV Kostengutsprachen (direkt ans Spital) im Rahmen dieser Versicherung für alle stationären Aufenthalte im Spital, unter Vorbehalt der Bestimmungen gemäss Ziff. 14.2 C. Für ambulante Behand- lungen (Arzt-, Arznei- und Apothekerkosten) erteilt die ERV keine Kostengutsprachen.
Kostengutsprache. Für Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton muss eine Kostengutsprache für sämtliche Kos- ten (Hotellerie/Betreuung/Pflege) eingeholt werden. Für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in einer anderen Gemeinde im Kanton Zürich als Volketswil, muss eine Kostengutsprache für den Gemeindeanteil an den Pflegekosten verlangt werden.
Kostengutsprache. Die Kosten für den Aufenthalt pro Tag setzen sich aus der Leistungspauschale je Elternteil und Kind und der Infrastrukturpauschale (CHF 30.- Kind; CHF 22.50.- Eltern) zusammen. Die monatlichen Kosten sind dem Kostenreglement zu entnehmen, welches integrierender Bestandteil dieses Vertrages ist.
Kostengutsprache. Bei kostenintensiven Behandlungen (z.B. stationärem Aufenthalt im Spital) erteilt Smile Kostengutsprachen im Rahmen dieser Versicherung und im Nachgang zu den gesetzlichen schweize- rischen Sozialversicherungen (KVG, UVG) und allfälligen Zusatzversicherungen für alle stationären Aufenthalte im Spital. Die versicherte Person bleibt Schuldnerin gegenüber den Leistungserbringern (Arzt etc.) für alle ambulanten Behand- lungen vor Ort.
Kostengutsprache. Für die auf seine Kosten auszuführenden Arbeiten leistet der Versicherer über den behandelnden Zahn- arzt Gutsprache. Die Rechnungstellung des Labors erfolgt über den Zahnarzt. Bei Arbeiten, welche ohne Kostengutsprache ausgeführt wurden, besteht keine Zahlungspflicht, es sei denn, es habe sich um vom behandelnden Zahnarzt angeordnete unaufschiebbare Arbeiten gehandelt.
Kostengutsprache. Der Vertrag hält in den Zusatzbedingungen fest, in- wiefern der Versicherte den Versicherer vor der In- anspruchnahme der Dienstleistungen der Leistungs- erbringer informieren muss. Auf Antrag gewährt der Versicherer dem Versicherten bei Eintritt in ein Spital eine Kostengutsprache im Rahmen der versicherten Leistungen. Für andere im Vertrag nicht vereinbarte Leistungen ist der Versicherungsnehmer oder der Versicherte gegen- über dem Leistungserbringer direkt verantwortlich. Hat der Versicherer im Rahmen der Kostengutsprache ge- genüber Leistungserbringern im Vertrag nicht gedeckte Kosten vergütet, verpflichtet sich der Versicherungs- nehmer oder der Versicherte innerhalb von 30 Tagen seit Absendung der Abrechnung zur Rückerstattung. Bei Verzug treten die Bestimmungen gemäss Art. 4.9.5 unverzüglich ein, ohne dass eine zusätzliche Zahlungs- frist gewährt werden muss.
Kostengutsprache. Die Schulgemeinde (Name) leistet die Kostengutsprache für den Aufenthalt von xxxxxx bis xxxxxx. Die Kostengutsprache muss spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts in die Einrichtung vorliegen. Liegt die Kostengutsprache wegen zeitlicher Dringlichkeit nicht zum Zeitpunkt des Eintritts in die Einrichtung vor, so ist sie so rasch als möglich nachzuholen.
Kostengutsprache. Um den Restfinanzierungsbeitrag sicherzustellen, holt die Spitex-Organisation bei der Wohnsitzgemeinde der anspruchsberechtigten Person eine Kostengutsprache ein.