Teilzahlung. 1 Der Empfänger hat Anspruch auf Ersatz der notwendigen und nütz- lichen Verwendungen, für letztere jedoch, wenn er beim Empfange nicht in gutem Glauben war, nur bis zum Betrage des zur Zeit der Rückerstattung noch vorhandenen Mehrwertes.
2 Für andere Verwendungen kann er keinen Ersatz verlangen, darf aber, wenn ihm ein solcher nicht angeboten wird, vor der Rückgabe der Sache, was er verwendet hat, wieder wegnehmen, soweit dies ohne Beschädigung der Sache selbst geschehen kann.
Teilzahlung. Der Empfänger hat Anspruch auf Ersatz der notwendigen und nütz- lichen Verwendungen, für letztere jedoch, wenn er beim Empfange nicht in gutem Glauben war, nur bis zum Betrage des zur Zeit der Rückerstattung noch vorhandenen Mehrwertes.
Teilzahlung. 19 Können Sie eine Teilzahlung erhalten? § 20 Wie werden die Kosten Ihres Vertrags verrechnet? § 21 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? § 22 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 23 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 24 Wer erhält die Leistung? § 25 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren? § 26 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 27 Welche weiteren Mitteilungs- und Auskunftspflichten haben Sie? § 28 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? § 29 Wo ist der Gerichtsstand? § 30 Wann können Bestimmungen für Ihren Vertrag geändert werden? § 31 Welche außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfs-/Streitbeilegungsmöglichkeiten gibt es? Erläuterungen und Hinweise zur Überschussbeteiligung für die Rentenversicherung Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen zum Abzug bei Kündigung Ihrer Versicherung Um Ihnen das Lesen der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen zu erleichtern, erläutern wir Ihnen zunächst die wichtigsten Begriffe. Diese sind im Bedingungstext mit einem ↑ gekennzeichnet.
Teilzahlung. Eine Teilzahlung durch DRÄXLMAIER bewirkt keine Abnahme oder Teilabnahme nach Ziffer 7.
Teilzahlung. Vor Beginn der Rentenzahlung, jedoch frühes- tens zum Ende des ersten Versicherungsjahres↑, kön- nen Sie in Textform↑ Teilzahlungen verlangen. Wenn das verbleibende Deckungskapital die Summe der ge- zahlten Beiträge, die mit dem vereinbarten Garantiepro- zentsatz multipliziert werden, übersteigt, nehmen wir keinen Abzug vor. Die Beitragszahlungsweise (§ 6) und die Höhe der laufenden Beiträge ändern sich nicht. Wenn das verbleibende Deckungskapital die Summe der gezahlten Beiträge, die mit dem vereinbarten Ga- rantieprozentsatz multipliziert werden, nicht übersteigt, gelten die Regelungen zur teilweisen Kündigung nach §
Teilzahlung. Monatlicher Teilzahlungsbetrag Durchgeführt
Teilzahlung max. «TZ_1» 30 Tage nach beidseitiger und rechtsgültiger Unterfertigung der Fördervereinbarung (Vertragsabschluss)
Teilzahlung max. «TZ_2» nach Genehmigung des 1. Monitoringberichts und der 1. Zwischenabrechnung
Teilzahlung max. «TZ_3» nach Genehmigung des 2. Monitoringberichts und der 2. Zwischenabrechnung Restzahlung max. «TZ_4» nach Genehmigung des 3. Monitoringberichts, des fachlichen Endberichts und der Endabrechnung
Teilzahlung. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug ist. Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.