Common use of Kostenplanung Clause in Contracts

Kostenplanung. (vom Zahnarzt auszufüllen) Der geplanten Regelversorgung zugeordnete Bema- Nrn. und Anzahl; Beispiel: 19 x 3, 91 b x 2, 92. Liegen bei der Kostenplanung mehr als 10 Bema-Positionen vor, sind die weiteren Bema-Positionen auf einem 2. Heil- und Kostenplan aufzulisten. Eine Wiederholung der vorhergehenden Daten ist entbehrlich. Dieser 2. Heil- und Kostenplan muss jedoch die Daten der Krankenversichertenkarte sowie den Zahnarzt-Stempel enthalten. Das zahnärztliche Honorar nach BEMA errechnet sich aus der Summe der Bewer- tungszahlen multipliziert mit dem jeweils gültigen Punktwert. Der Betrag ist in EUR und Cent anzugeben. Fallen GOZ-Leistungen bei gleich- bzw. andersartigen Versorgungen an, wird das sich aus Heil- und Kostenplan/Teil 2 ergebende geschätzte GOZ-Honorar in EUR angege- ben. Dabei ist nur der Honorarbetrag für die prothetischen Leistungen einzutragen, nicht jedoch eventuell anfallende zusätzliche Beträge, beispielsweise für implantologische oder funktionsdiagnostische Leistungen. Die anzugebenden Material- und Laborkosten umfassen die geschätzten Gesamtkosten für zahntechnische Leistungen im gewerblichen Labor und/oder im Praxislabor sowie die abrechenbaren Kosten für Praxismaterialien für die geplante Therapie (Ge- samtversorgung) in einer Summe. Dies gilt auch in Fällen, in denen gleich- oder an- dersartige Leistungen anfallen. Es sind sowohl die BEL- als auch die BEB-Leistungen addiert in EUR hier einzutragen. Diese Summe ergibt sich aus den Nrn. 1 bis 4. Das Feld III. ist mit Datum versehen zu unterschreiben und der Heil- und Kostenplan (Teil 1 und ggf. Teil 2, siehe dazu unten Teil B) der Krankenkasse ggf. über den Patien- ten, zur Zuschussfestsetzung zuzuleiten.

Appears in 3 contracts

Samples: Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (Ekvz), Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Bmv Z), Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (Ekvz)

Kostenplanung. (vom Zahnarzt auszufüllen) Der geplanten Regelversorgung zugeordnete Bema- Nrn. und Anzahl; Beispiel: 19 x 3, 91 b x 2, 92. Liegen bei der Kostenplanung mehr als 10 Bema-Positionen vor, sind die weiteren Bema-Positionen auf einem 2. Heil- und Kostenplan aufzulisten. Eine Wiederholung der vorhergehenden Daten ist entbehrlich. Dieser 2. Heil- und Kostenplan muss jedoch die Daten der Krankenversichertenkarte sowie den Zahnarzt-Stempel enthalten. Das zahnärztliche Honorar nach BEMA errechnet sich aus der Summe der Bewer- tungszahlen multipliziert mit dem jeweils gültigen Punktwert. Der Betrag ist in EUR und Cent anzugeben. Fallen GOZ-Leistungen bei gleich- bzw. andersartigen Versorgungen an, wird das sich aus Heil- und Kostenplan/Teil 2 ergebende geschätzte GOZ-Honorar in EUR angege- ben. Dabei ist nur der Honorarbetrag für die prothetischen Leistungen einzutragen, nicht jedoch eventuell anfallende zusätzliche Beträge, beispielsweise für implantologische oder funktionsdiagnostische Leistungen. Die anzugebenden Material- und Laborkosten umfassen die geschätzten Gesamtkosten für zahntechnische Leistungen im gewerblichen Labor und/oder im Praxislabor sowie die abrechenbaren Kosten für Praxismaterialien für die geplante Therapie (Ge- samtversorgung) in einer Summe. Dies gilt auch in Fällen, in denen gleich- oder an- dersartige Leistungen anfallen. Es sind sowohl die BEL- als auch die BEB-Leistungen addiert in EUR hier einzutragen. Diese Summe ergibt sich aus den Nrn. 1 bis 4. Das Feld III. ist mit Datum versehen zu unterschreiben und der Heil- und Kostenplan (Teil 1 und ggf. Teil 2, siehe dazu unten Teil B) der Krankenkasse ggf. über den Patien- ten, zur Zuschussfestsetzung zuzuleiten.

Appears in 2 contracts

Samples: Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Bmv Z), Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Bmv Z)

Kostenplanung. (vom Zahnarzt auszufüllen) Der In diesem Abschnitt sind die der geplanten Regelversorgung zugeordnete Bema- zugeordneten BEMA-Nrn. und Anzahlihre jeweilige Anzahl anzugeben; Beispiel: 19 x 3, 91 b 91b x 2, 92. Liegen bei der Kostenplanung mehr als 10 BemaBEMA-Positionen vor, sind die weiteren BemaBEMA-Positionen auf einem 2. zweiten Heil- und Kostenplan aufzulisten. Eine Wiederholung Wiederho- lung der vorhergehenden Daten ist entbehrlich. Dieser 2. Der zweite Heil- und Kostenplan muss jedoch die Daten der Krankenversichertenkarte eGK sowie den Zahnarzt-Stempel Vertragszahnarztstempel enthalten. Das zahnärztliche Honorar nach BEMA errechnet sich aus der Summe der Bewer- tungszahlen multipliziert mit dem jeweils gültigen geltenden bundeseinheitlichen Punktwert. Der Betrag ist in EUR und Cent anzugeben. Fallen Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ-Leistungen ) bei gleich- bzw. andersartigen Versorgungen an, wird das sich aus Heil- und Kostenplan/Teil 2 (Vor- druck 3b) ergebende geschätzte GOZ-Honorar in EUR angege- benangegeben. Dabei ist nur der Honorarbetrag für die prothetischen Leistungen einzutragen, nicht jedoch eventuell anfallende zusätzliche Beträgean- fallende Beträge für zusätzliche, beispielsweise für implantologische nicht festzuschussfähige Leistungen, wie implantolo- gische oder funktionsdiagnostische LeistungenMaßnahmen. Die anzugebenden Material- und Laborkosten umfassen die geschätzten Gesamtkosten Gesamtkos- ten für zahntechnische Leistungen im gewerblichen Labor und/oder im Praxislabor sowie so- wie die abrechenbaren Kosten für Praxismaterialien für die geplante Therapie (Ge- samtversorgung) in einer Summe. Dies gilt auch in Fällen, in denen gleich- oder an- dersartige Leistungen anfallen. Es sind sowohl die BEL- Leistungen nach dem Bundesein- heitlichen Leistungsverzeichnis (BEL) als auch die Leistungen nach der Bundeseinheit- lichen Benennungsliste (BEB-Leistungen ) addiert in EUR hier einzutragen. Diese Die anzugebende Summe ergibt sich aus den Nrn. 1 2 bis 4. Das Feld III. ist mit Datum zu versehen und zu unterschreiben und der unterschreiben. Der Heil- und Kostenplan Kosten- plan (Teil 1 1/Vordruck 3a und ggf. Teil 2/Vordruck 3b, siehe dazu unten unter B, Teil B2) ist der Krankenkasse ggf. grundsätzlich über den Patien- ten, Versicherten zur Zuschussfestsetzung zuzuleitenzuzulei- ten.

Appears in 1 contract

Samples: www.kzbv.de

Kostenplanung. (vom Zahnarzt auszufüllen) Der geplanten Regelversorgung zugeordnete Bema- Bema-Nrn. und Anzahl; Beispiel: 19 x 3, 91 b 91b x 2, 92. Liegen bei der Kostenplanung mehr als 10 Bema-Positionen vor, sind die weiteren Bema-Positionen auf einem 2. Heil- und Kostenplan aufzulisten. Eine Wiederholung der vorhergehenden Daten ist entbehrlich. Dieser 2. Heil- und Kostenplan muss jedoch die Daten der Krankenversichertenkarte sowie den Zahnarzt-Stempel enthalten. Das zahnärztliche Honorar nach BEMA errechnet sich aus der Summe der Bewer- tungszahlen multipliziert mit dem jeweils gültigen Punktwertbundeseinheitlichen Punktwert 0,7143 im Jahr 2005. Der Betrag ist in EUR und Cent anzugeben. Fallen GOZ-Leistungen bei gleich- bzw. andersartigen Versorgungen an, wird das sich aus Heil- und Kostenplan/Teil 2 ergebende geschätzte GOZ-Honorar in EUR angege- ben. Dabei ist nur der Honorarbetrag für die prothetischen Leistungen einzutragen, nicht jedoch eventuell anfallende zusätzliche Beträge, beispielsweise für implantologische implantologi- sche oder funktionsdiagnostische Leistungen. Die anzugebenden Material- und Laborkosten umfassen die geschätzten Gesamtkosten Gesamtkos- ten für zahntechnische Leistungen im gewerblichen Labor und/oder im Praxislabor sowie so- wie die abrechenbaren Kosten für Praxismaterialien für die geplante Therapie (Ge- samtversorgung) in einer Summe. Dies gilt auch in Fällen, in denen gleich- oder an- dersartige Leistungen anfallen. Es sind sowohl die BEL- als auch die BEB-Leistungen addiert in EUR hier einzutragen. Diese Summe ergibt sich aus den Nrn. 1 bis 4. Das Feld III. ist mit Datum versehen zu unterschreiben und der Heil- und Kostenplan (Teil 1 und ggf. Teil 2, siehe dazu unten Teil B) der Krankenkasse Krankenkasse, ggf. über den Patien- tenPatienten, zur Zuschussfestsetzung Zu- schussfestsetzung zuzuleiten.

Appears in 1 contract

Samples: www.kzvnr.de