Common use of Kostenprämie Clause in Contracts

Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 170.00 pro versicherte Person und Rentenbeziehenden pro Jahr. Die Anzahl der versicherten Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.9 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkom- mission festgelegt.

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Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 170.00 180.00 pro versicherte Person und Rentenbeziehenden pro Jahr. Die Anzahl der versicherten Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.9Beständen.8 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkom- mission festgelegt.

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Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 170.00 190.00 pro versicherte Person und Rentenbeziehenden pro Jahr. Die Anzahl der versicherten Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.9Beständen. 8 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkom- mission festgelegt.

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Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 170.00 220.00 pro versicherte Person und Rentenbeziehenden pro Jahr. Die Anzahl der versicherten Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.9Beständen.8 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkom- mission festgelegt.

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Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 170.00 210.00 pro versicherte Person und Rentenbeziehenden pro Jahr. Die Anzahl der versicherten Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.9Beständen.8 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkom- mission festgelegt.

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Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 170.00 200.00 pro versicherte Person und Rentenbeziehenden pro Jahr. Die Anzahl der versicherten Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.9Beständen.7 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkom- mission festgelegt.

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Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 170.00 350.00 pro versicherte und rentenbeziehende Person und Rentenbeziehenden pro Jahr. Die Anzahl der versicherten Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.9Be- ständen.8 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkom- mission festgelegt.

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Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 170.00 200.00 pro versicherte Person und Rentenbeziehenden pro Jahr. Die Anzahl der versicherten Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.9Beständen.8 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkom- mission festgelegt.

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Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 170.00 150.00 pro versicherte Person und Rentenbeziehenden pro Jahr. Jahr.8 Die Anzahl der versicherten Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.9Beständen. 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkom- mission festgelegt.

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Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 170.00 190.00 pro versicherte Person und Rentenbeziehenden pro Jahr. Die Anzahl der versicherten Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.9Beständen.7 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkom- mission festgelegt.

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