Kostenverfolgung Musterklauseln

Kostenverfolgung. 10.7401 Kostenberechnung 10.7401A Übernahme Kostenberechnung h Übernahme der Kostenberechnung (z. B. lt. ÖNORM B 1801-1 Ausgabe 1995-05-01) des freigegebenen Entwurfs als Grundlage einer begleitenden Kostenkontrolle während der Ausführungsphase. 10.7401B Erweiterung Kostenberechnung(optional) h Erweiterung der Kostenberechnung des freigegebenen Entwurfs in eine gewerkeweise Kostenschätzung (z.B. gem. ÖNORM B 1801-1 Ausgabe 1995-05-01) mit nachvollziehbaren Mengen und Qualitätsansätzen als Grundlage einer begleitenden Kostenkontrolle während der weiteren Planungs- und Ausführungsphase. Festlegung einer Bezugsbasis für die begleitende Kostenkontrolle, z. B. Kostenberechnung des freigegebenen Entwurfs mit der darin verankerten Genauigkeit. Kenntlichmachung der in der Kostenschätzung enthaltenen Ansätze für 'Nicht Erfasstes' als Ergebnis der jeweiligen Genauigkeit der Planungsschritte (Planungsgenauigkeit) sowie der Ansätze für 'Nicht Erfassbares' als Ergebnis der jeweiligen technischen Projektanforderungen (Projektrisiko). Vorbereitung der Einbindung von Projektänderungen und Bauschadens-Gegenrechnungen in die Kostenkontrolle. Die erweiterte Kostenberechnung ist Grundlage von Steuerungsfunktionen der/des AG zur Heranführung von Qualität, Kosten und Terminen an die Vorgaben der/des AG.
Kostenverfolgung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die tatsächlichen Kosten im Verhältnis zu den im Zeitpunkt der Übergabe des Einreichplanes an den Auftraggeber berechneten Errichtungskosten zu verfolgen und den Auftraggeber bei maßgeblichen Überschreitungen zu verständigen. Insbesondere hat der Auftragnehmer regelmäßig zu prüfen, ob die auf den Zeitpunkt der Übergabe des Einreichplanes an den Auftraggeber berechneten Errichtungskosten eingehal- ten werden. Widrigenfalls hat er den Auftraggeber davon zu verständigen. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hinsichtlich möglicher Maßnahmen zur Reduktion der Kosten und Einhaltung des Kostenrahmens zu beraten. Der Auftragnehmer hat für Xxxxxxx, die dem Auftraggeber aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen, einzustehen, insbesondere dadurch, dass • der Auftragnehmer bei ordnungsgemäßer Kostenverfolgung erkennbare Kostenüber- schreitungen nicht rechtzeitig erkannt oder bekanntgegeben hat. • der Auftragnehmer seiner Beratungsverpflichtung zur Kostenreduktion nicht ordnungs- gemäß nachkommt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.