Honorarberechnung Musterklauseln

Honorarberechnung. Für die Büroleistung einschließlich Bauoberleitung: Für die Ermittlung des Honorarsatzes wird einvernehmlich der Schwierigkeitsgrad 5 festgelegt, die Honorarberechnung erfolgt gemäß Honorartafel im Abschnitt XV. Sollte ein anderer Schwierigkeitsgrad herangezogen werden, ist zuerst das Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde herzustellen. Der Honorarberechnung sind die für die Ermittlung des Architektenhonorars maßgebenden Kosten (exklusive Umsatzsteuer) - Bemessungsgrundlage Architektenhonorar gemäß Formular „Zusammenstellung der Kosten bei der Durchführung von Hochbauvorhaben der oö. Gemeinden, Gemeindeverbänden und freien Wohlfahrtsträgern“ - zu Grunde zu legen. Übernimmt der Auftraggeber Selbstlieferungen oder Arbeiten zur Bauherstellung, so wird deren ortsüblicher Wert zur Zeit ihrer Verwendung in die Berechnung der Errichtungskosten eingesetzt. Gleiches gilt bei Verwendung vorhandener oder vorher eingekaufter Baustoffe und Bauteile sowie Widmungen, Rückvergütungen oder Vergünstigungen an den Auftraggeber und bei allen Arbeiten und Lieferungen, deren Kosten nicht vom Auftraggeber getragen werden. Bis zur Übergabe des Einreichplanes an den Auftraggeber erfolgt die Auftragsbestätigung durch gegenseitigen Schriftwechsel. Im Zeitpunkt der Übergabe des Einreichplanes durch den Architekten (Zivilingenieur für Hochbau) an den Auftraggeber erfolgt der Abschluss des Vertrages unter Verwendung dieses Vordruckes. Die auf den Zeitpunkt der Übergabe des Einreichplanes an den Auftraggeber berechneten (Abschnitt 1, Punkt 1 e), Z.2, dieses Vertrages) Errichtungskosten (Phase Einreich­­planung) betragen €  ; die für die Ermittlung des Architektenhonorars maßgebenden Kosten gemäß Formular "Zusammenstellung der Kosten" vom   betragen €  , so dass sich nach der in Anlehnung an die HOA erstellten und einen Bestandteil dieses Vertrages bildenden Tabelle (Abschnitt XV) ein Honorarsatz von   Prozent ergibt. Unter Zugrundelegung dieser für die Honorarberechnung maßgebenden Kosten und dieses Honorarsatzes ergibt sich ein auf zehn Euro abgerundetes Honorar von €  , welches einen Pauschalbetrag darstellt. Für die örtliche Bauaufsicht: Entsprechend den unter Punkt 1 angeführten, für die Ermittlung des Architektenhonorars maßgebenden Kosten ergibt sich nach der in Anlehnung an die HOA erstellten und einen Bestandteil dieses Vertrages bildenden Tabelle (Abschnitt XV) ein Honorarsatz von   Prozent. Unter Zugrundelegung dieser für die Honorarberechnung maßgebenden Kost...
Honorarberechnung. Die Honorare für die Projektsteuerung können frei vereinbart werden. Für die Anerkennung auf Förderung sind jedoch die nachfolgend genannten Grundsätze zu beachten. - Projektvorbereitungs- und Planungsphase - Ausführungsphase einschl. der Abrechnung und Dokumentation des Gesamtprojekts. Mit detaillierter Begründung können unvorhergesehene Leistungen, die nicht mit der vereinbar- ten Pauschale abgedeckt sind, nach Zeitaufwand abgerechnet werden. Nachweisführung gemäß Punkt 2.10 der HR. Honorare für Leistungen der Projektsteuerung, für beide vorgenannten Projektphasen, werden maximal bis zur Höhe des in § 207 (1) AHO, Heft 9 angegebenen 100% Grundhonorars der Honorarzone III (Mindestsatz) für eine Förderung anerkannt. Grundlage dafür ist die entspre- chend zu zuordnende Summe der anrechenbaren Kosten der Neubauleistungen aller Honorar- abschnitte und Bauwerke aus der Kostenschätzung der zu realisierenden Lösung. Erschwernis- zuschläge bleiben unberücksichtigt.
Honorarberechnung. Der Honorarermittlung werden zugrunde gelegt:
Honorarberechnung. Das Honorar des Fotografen bemisst sich nach Zeitaufwand (Stundenhonorar) oder wird fix abgemacht (Budget). Die Details sind in einem separaten Vertrag, oder wenn ein solcher fehlt, in der Offerte geregelt. Das Honorar ist ohne Mehrwertsteuer geschuldet. Zur Ausführung des Auftrages erforderliche Kosten und Auslagen, wie z.B. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen etc., sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Aufwändige Montagen und Retuschen werden, wenn nicht in der Offerte ausgewiesen, separat verrechnet. Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW-Konversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Bildauswahlen treffen, Retuschen etc.) gesondert in Rechnung gestellt. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
Honorarberechnung. Das Planungshonorar für Eisenbahnplanungen errechnet sich gemäß der HOB-I nach der Gleichung: HP =K ×hP ×p× t×v Hiezu bedeutet: HP ... Honorar für die Planung
Honorarberechnung. 8.2.1. Das Honorar des Auftragnehmers bemisst sich nach Zeitaufwand (Stundenhonorar) oder wird fix abgemacht (Budget). Die Details sind in einem separaten Vertrag, oder wenn ein solcher fehlt, in der Offerte geregelt. Das Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer geschuldet.
Honorarberechnung. Die Honorarberechnung nach HOAI ist leider kompliziert. Je nach Planungsaufwand und Schwierigkeitsgrad des Gebäudes wird eine bestimmte Honorarzone festgelegt und der Honorarberechnung zu Grunde gelegt - bei durchschnittlichen Wohngebäuden ist das in der Regel die Honorarzone 3 - und mit einem Honorarsatz (innerhalb einer bestimmten Spanne) versehen. Über diesen Honorarsatz können und sollten Sie ver- handeln. Ist bei der Auftragserteilung nichts anderes schriftlich vereinbart, dann gilt der Mindesthonorarsatz. Das Honorar wird auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten des Objektes ermittelt: je höher die Baukosten, umso höher das Honorar. In der HOAI können die jeweiligen Honorare den speziellen Honorartafeln entnommen werden. Liegen die Gebäudekosten für die Honorarzone 3 bei 000.000 €, so wird sich das Honorar zwischen dem Mindest- satz von 00.000 € und dem Höchstsatz von 00.000 € bewegen. Hinzu kommen die Nebenkosten für Lichtpausen, Telefon, Fahrtkosten usw., die meistens pauschal mit 5- 7 % des Honorars vereinbart werden, zuzüglich Mehrwertsteuer. Für Umbauten und Modernisierungen wird ein Zuschlag von etwa 20 % auf das Honorar berechnet. Wie bereits beschrieben, müssen nicht alle Leistungsphasen für die Erstellung eines Hauses mit einem Planer vereinbart werden. Sie können Entwurfsplanung und Bau- leitung trennen oder auch nur einen Vorplanungsvertrag abschließen, der die Grundlagen- ermittlung und Vorplanung umfasst. Dann können Sie nach Vorlage der Vorplanungs- ergebnisse entscheiden, ob Sie Ihr Haus von diesem Architekten weiter durcharbeiten lassen oder die Entwurfsplanung usw. an andere Planer vergeben. Diese Freiheit haben Sie allerdings nur bis zum Vertragsabschluss.
Honorarberechnung. 6.1 Honorare im offenen, selektiven oder Einladungsverfahren

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.