Kotierung der Anteile an der SIX Swiss Exchange Musterklauseln

Kotierung der Anteile an der SIX Swiss Exchange. Die Anteile der „A“, „A (CHF)“, „A (EUR)“, „A (GBP)“, „AX“, „A (EUR)“, „AX (CHF)“ und „AX (GBP)“ Klassen werden im Segment für kollektive Kapitalanlagen der SIX Swiss Exchange ko- tiert. Die Zulassungsstelle der SIX Swiss Exchange hat die beantragte Kotierung der Anteile des Physical Gold der Klassen „A“, „A (CHF)“, „A (EUR)“, „"AX“, „A (EUR)“ und „AX (CHF)“ am 20. Oktober 2008 bewilligt. Der Handel der Anteile dieser Klassen über die SIX Swiss Exchange wurde per 31. Oktober 2008 aufgenommen und erfolgt in der jeweiligen Referenzwährung. Die Zulassungsstelle der SIX Swiss Exchange hat die beantragte Kotierung der Anteile des Physical Gold der Klassen „A (GBP)“ und „AX (GBP)“ am 9. Juli 2009 bewilligt. Der Handel der Anteile dieser Klassen über die SIX Swiss Exchange wurde per 31. Juli 2009 aufgenommen und erfolgt in der Referenzwährung. Die Zulassungsstelle der SIX Swiss Exchange hat die beantragte Kotierung der Anteile des Physical Silver der Klassen „A“, „A (CHF)“, „A (EUR)“, „A (GBP)“, „AX“ und „AX (CHF)“), der Anteile des Physical Platinum der Klassen „A“, „A (CHF)“ und „A (EUR)“ sowie der Anteile des Physical Palladium der Klassen „A“, „A (CHF)“ und „A (EUR)“ am 1. Dezember 2009 bewilligt. Der Handel der Anteile dieser Klassen über die SIX Swiss Exchange wurde per 8. Januar 2010 aufgenommen und erfolgt in der Referenzwährung. Die Kotierung der Anteile dieser Anteilsklassen an der SIX Swiss Exchange hat zum Ziel, den Anlegern zusätzlich zur Möglichkeit, Anteile direkt bei der Fondsleitung respektive deren Ver- triebsträger zu zeichnen oder zurückzugeben, den Kauf und Verkauf der Anteile an einem li- quiden und regulierten Sekundärmarkt, d.h. über die Börse, zu ermöglichen. Einzelheiten zum Erwerb von Anteilen im Primär- oder Sekundärmarkt sind nachfolgend in Kapitel 7.3 und 7.4 erläutert. Die Fondsleitung hat die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx , Zürich, als „Market Maker“ für den Handel der Anteile an der SIX Swiss Exchange eingesetzt. Die Fondsleitung kann weitere Market Maker bestimmen. Solche sind im Verkaufsprospekt aufzuführen und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA anzuzeigen. Die Aufgabe eines Market Makers liegt darin, einen Markt für die gehandelten Fondsanteile aufrechtzuer- halten und dazu Geld- und Briefkurse in das Handelssystem der SIX Swiss Exchange zu stel- len. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Fondsleitung dazu verpflichtet, si- cherzustellen, dass die Differenz („Spread“) zwischen dem massgeblichen Nettoinventarwer...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.