Allgemeine Angaben zum Umbrella-Fonds Musterklauseln

Allgemeine Angaben zum Umbrella-Fonds. Der „Swisscanto ETF Precious Metal“ ist ein vertraglicher Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art „Übrige Fonds für traditionelle Anlagen“ gemäss Art. 25 ff. i.V.m. Art. 68 ff. und Art. 92 f. des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG). Der Fondsvertrag wurde von der GAM Investment Management (Switzerland) AG als Fonds- leitung aufgestellt und mit Zustimmung der Bank Xxxxxx Xxx & Co. AG, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx, als Depotbank der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (vormals: Eidge- nössischen Bankenkommission) unterbreitet und von dieser erstmals am 13. Oktober 2008 genehmigt. Der Umbrella-Fonds ist in folgende Teilvermögen unterteilt: - Swisscanto ETF Precious Metal Physical Gold - Swisscanto ETF Precious Metal Physical Silver - Swisscanto ETF Precious Metal Physical Platinum - Swisscanto ETF Precious Metal Physical Palladium Die Teilvermögen basieren auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung verpflichtet, den Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Anteile am entsprechenden Teilvermögen zu beteiligen und dieses gemäss den Bestimmungen von Ge- setz und Fondsvertrag selbständig und im eigenen Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil. Der Anleger ist nur am Vermögen und am Erfolg desjenigen Teilvermögens berechtigt, an dem er beteiligt ist. Für die auf das einzelne Teilvermögen entfallenden Verbindlichkeiten haf- tet nur das entsprechende Teilvermögen. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde für jedes Teilvermögen jederzeit verschiedene An- teilsklassen zu schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen. Alle Anteilsklassen berechtigen zur Beteiligung am ungeteilten Vermögen des entsprechenden Teilvermögens. Diese Beteiligung kann aufgrund anteilsklassenspezifischer Kostenbelastungen oder Ausschüttungen oder auf- grund anteilsklassenspezifischer Erträge unterschiedlich ausfallen und die verschiedenen An- teilsklassen eines Teilvermögens können deshalb einen unterschiedlichen Nettoinventarwert pro Anteil aufweisen. Alle zurzeit ausgegebenen Anteilsklassen sind Ausschüttungsklassen, wobei aufgrund der Anlagen nicht mit effektiven Ausschüttungen zu rechnen ist. Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht aus- geschlossen werden, dass eine Anteilsklasse für Verbi...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.