Common use of Krankenkassenmeldung – Stornierung fehlerhaft übermittelter Daten Clause in Contracts

Krankenkassenmeldung – Stornierung fehlerhaft übermittelter Daten. Krankenkassenmeldungen sind zu stornieren, wenn sie nicht zu erstatten waren. Enthielt die Meldung unzutreffende Angaben, ist sie zu stornieren und ggf. neu zu erstatten. Bei Stornierung einer bereits erstatteten Krankenkassenmeldung ist der DSKK mit den ur- sprünglich gemeldeten Daten zu übermitteln. Dabei sind im DSKK auch die Daten zur Steue- rung im Feld Datum der Erstellung zu aktualisieren. Dem DSKK folgt der Datenbaustein (DBMM oder DBBG) mit dem Kennzeichen Stornierung einer bereits abgebenden Meldung. Durch den Wegfall der Regelungen zur Rückmeldung durch die Krankenkassen für Zeiten bis zum 31.12.2014 müssen ab dem 01.01.2015 keine Krankenkassenmeldungen oder Stor- nierungen mehr erstellt werden, die Zeiträume bis zum 31.12.2014 betreffen.

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