Common use of Krankheit und Schwangerschaft Clause in Contracts

Krankheit und Schwangerschaft. A.3.8.5 Kein Versicherungsschutz besteht in den Punkten A.3.7.10 bis A.3.7.14, wenn die Krankheit oder Verletzung der versicherten Person innerhalb von sechs Wochen vor Beginn der Fahrt oder Reise aufgetreten ist oder zum Reisezeitpunkt noch vorhanden war. Gleiches gilt auch für eine Schwangerschaft, wenn diese Ursache für den Versicherungsfall ist. A.3.9.1 Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese von unserer Zahlung abziehen. A.3.9.2 Ihren Anspruch auf Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.

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Samples: Kraftfahrtversicherung, KFZ Versicherung

Krankheit und Schwangerschaft. A.3.8.5 Kein Versicherungsschutz besteht in den Punkten A.3.7.10 bis A.3.7.14, wenn die Krankheit oder Verletzung der versicherten ver- sicherten Person innerhalb von sechs Wochen vor Beginn der Fahrt oder Reise aufgetreten ist oder zum Reisezeitpunkt Reise- zeitpunkt noch vorhanden war. Gleiches gilt auch für eine Schwangerschaft, wenn diese Ursache für den Versicherungsfall Versiche- rungsfall ist. A.3.9.1 Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssenmüs- sen, können wir diese von unserer Zahlung abziehen. A.3.9.2 Ihren Anspruch auf Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.

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Samples: KFZ Versicherung

Krankheit und Schwangerschaft. A.3.8.5 Kein Versicherungsschutz besteht in den Punkten A.3.7.10 bis A.3.7.14, wenn die Krankheit oder Verletzung der versicherten ver- sicherten Person innerhalb von sechs Wochen vor Beginn der Fahrt oder Reise aufgetreten ist oder zum Reisezeitpunkt Reisezeit- punkt noch vorhanden war. Gleiches gilt auch für eine Schwangerschaft, wenn diese Ursache für den Versicherungsfall Versiche- rungsfall ist. A.3.9.1 Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssenmüs- sen, können wir diese von unserer Zahlung abziehen. A.3.9.2 Ihren Anspruch auf Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.

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Samples: WGV Young&oldtimer Versicherung

Krankheit und Schwangerschaft. A.3.8.5 Kein Versicherungsschutz besteht wenn das Ereignis, aufgrund dessen wir in den Punkten A.3.7.10 bis A.3.7.14Anspruch genommen werden (Schadenfall), wenn durch eine Erkrankung verursacht wurde, die Krankheit oder Verletzung der versicherten Person innerhalb von sechs Wochen vor Beginn der Fahrt Reise mit dem versi- cherten Fahrzeug erstmalig oder Reise zum wiederholten Male aufgetreten ist oder zum Reisezeitpunkt noch vorhanden war. Gleiches gilt auch für durch eine Schwangerschaft, wenn diese Ursache für den Versicherungsfall ist. A.3.9.1 Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis Scha- denereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese von unserer Zahlung abziehen. A.3.9.2 Ihren Anspruch auf Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.

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Samples: Kraftfahrtversicherung Und Rechtsschutzversicherung