Common use of Kreditwürdigkeit Clause in Contracts

Kreditwürdigkeit. Vor Kreditvergabe prüft jedes Kreditinsti- tut die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, das heißt, die Wahrscheinlichkeit mit der der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtun- gen erfüllen kann. Grundlage der Prüfung können die Auskünfte des Kunden und/ oder die Auskünfte von Datenbanken sein. Lebensversicherung und Kreditvertrag Eine Lebensversicherung setzt den Ab- schluss eines Lebensversicherungsvertrags mit einer Versicherungsgesellschaft voraus. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungsfall – meist Tod während ei- ner bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfallversicherung) – an den Versi- cherungsnehmer oder einen anderen Be- zugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann – je nach Vereinbarung im Darlehensvertrag – zur Tilgung oder Absicherung eines Darlehens eingesetzt werden. Bei Einsatz einer Lebens- versicherung zu Tilgungszwecken besteht für Sie das Risiko einer Tilgungslücke, etwa wenn eine geringere Überschussbeteiligung bei der Lebensversicherung anfällt. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den Darlehensrest- betrag mit anderweitigen Mitteln zurück- zuzahlen. Sowohl der Tilgungs- als auch der Sicherungszweck einer Lebensversicherung setzt die Abtretung der Lebensversicherung an die Bank voraus. Vor der Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung sollten Sie durch einen steuerlichen Berater prüfen lassen, ob eventuelle Steuervorteile aus dem Versicherungsvertrag durch die Abtretung gefährdet werden. Siehe auch die Begriffe Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung.

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Samples: Verbraucherdarlehensverträge, Verbraucherdarlehensverträge, Verbraucherdarlehensverträge

Kreditwürdigkeit. Vor Kreditvergabe prüft jedes Kreditinsti- tut die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, das heißt, die Wahrscheinlichkeit mit der der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtun- gen erfüllen kann. Grundlage der Prüfung können die Auskünfte des Kunden und/ oder die Auskünfte von Datenbanken sein. Lebensversicherung und Kreditvertrag Eine Lebensversicherung setzt den Ab- schluss eines Lebensversicherungsvertrags mit einer Versicherungsgesellschaft voraus. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Versicherungsfall – meist Tod während ei- ner bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfallversicherung) – an den Versi- cherungsnehmer oder einen anderen Be- zugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann – je nach Vereinbarung im Darlehensvertrag – zur Tilgung oder Absicherung eines Darlehens eingesetzt werden. Bei Einsatz einer Lebens- versicherung zu Tilgungszwecken besteht für Sie das Risiko einer Tilgungslücke, etwa wenn eine geringere Überschussbeteiligung bei der Lebensversicherung anfällt. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den Darlehensrest- betrag mit anderweitigen Mitteln zurück- zuzahlen. Sowohl der Tilgungs- als auch der Sicherungszweck einer Lebensversicherung setzt die Abtretung der Lebensversicherung an die Bank voraus. Vor der Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung sollten Sie durch einen steuerlichen Berater prüfen lassen, ob eventuelle Steuervorteile aus dem Versicherungsvertrag durch die Abtretung gefährdet werden. Siehe auch die Begriffe Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung.

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Samples: Verbraucherdarlehensverträge

Kreditwürdigkeit. Vor Kreditvergabe prüft jedes Kreditinsti- tut die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, das heißt, die Wahrscheinlichkeit mit der der Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtun- gen erfüllen kann. Grundlage der Prüfung können die Auskünfte des Kunden und/ oder die Auskünfte von Datenbanken sein. Lebensversicherung und Kreditvertrag Eine Lebensversicherung setzt den Ab- schluss eines Lebensversicherungsvertrags mit einer Versicherungsgesellschaft voraus. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im Erläuterung von Fachbegriffen Erläuterung von Fachbegriffen Versicherungsfall – meist Tod während ei- ner bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfallversicherung) – an den Versi- cherungsnehmer oder einen anderen Be- zugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann – je nach Vereinbarung im Darlehensvertrag – zur Tilgung oder Absicherung eines Darlehens eingesetzt werden. Bei Einsatz einer Lebens- versicherung zu Tilgungszwecken besteht für Sie das Risiko einer Tilgungslücke, etwa wenn eine geringere Überschussbeteiligung bei der Lebensversicherung anfällt. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den Darlehensrest- betrag mit anderweitigen Mitteln zurück- zuzahlen. Sowohl der Tilgungs- als auch der Sicherungszweck einer Lebensversicherung setzt die Abtretung der Lebensversicherung an die Bank voraus. Vor der Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung sollten Sie durch einen steuerlichen Berater prüfen lassen, ob eventuelle Steuervorteile aus dem Versicherungsvertrag durch die Abtretung gefährdet werden. Siehe auch die Begriffe Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung.

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