Kundenangaben. Der/die Kunde/n wird/werden vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Der Berater/Vermittler darf auf die Richtigkeit der Kundenangaben vertrauen. Es trifft ihn keine Pflicht, die Angaben des Kunden zu überprüfen. Der Berater/Vermittler bietet dem Kunden einen jährlichen Angemessenheits- bzw. Geeignetheitstest als qualitätsverbessernde Maßnahme an. Ändern sich die persönlichen Ver- hältnisse des/der Kunden, könnten die vermittelten Produkte nicht mehr für ihn/sie geeignet bzw. angemessen sein. Will/wollen der/die Kunde/n in diesem Fall wieder beraten werden, so hat/haben er/sie dem Berater/Vermittler diese Änderungen ohne Auffor- derung mitzuteilen. Der Berater/Vermittler ist nämlich nicht verpflichtet, sich nach Durchführung des Vermittlungsauftrags außerhalb des jährlichen Geeignetheitstests zu erkundigen, ob sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben und damit das vermittelte Produkt für den/die Kunden eventuell nicht mehr geeignet bzw. angemessen ist. Ebenso wenig trifft den Berater/Vermittler die Pflicht, bei Kenntnis von Änderungen in den persönlichen Umständen des/der Kunden darauf bezogene Anlageempfehlungen zu unterbreiten.
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Samples: www.fondsfueralle.de, www.geldschmiede.de
Kundenangaben. Der/die Kunde/n wird/werden vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Der Berater/Vermittler darf auf die Richtigkeit Richtig- keit der Kundenangaben vertrauen. Es trifft ihn keine Pflicht, die Angaben des Kunden zu überprüfen. Der Berater/Vermittler bietet dem Kunden einen jährlichen Angemessenheits- bzw. Geeignetheitstest als qualitätsverbessernde Maßnahme an. Ändern sich die persönlichen Ver- hältnisse persön- lichen Verhältnisse des/der Kunden, könnten die vermittelten Produkte nicht mehr für ihn/sie geeignet bzw. angemessen sein. Will/wollen der/die Kunde/n in diesem Fall wieder beraten werden, so hat/haben er/sie dem Berater/Vermittler diese Änderungen Ände- rungen ohne Auffor- derung Aufforderung mitzuteilen. Der Berater/Vermittler ist nämlich nicht verpflichtet, sich nach Durchführung des Vermittlungsauftrags außerhalb des jährlichen Geeignetheitstests Vermitt- lungsauftrags zu erkundigen, ob sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben und damit das vermittelte Produkt für den/den/ die Kunden eventuell nicht mehr geeignet bzw. angemessen ist. Ebenso wenig trifft den Berater/Vermittler die Pflicht, bei Kenntnis Kennt- nis von Änderungen in den persönlichen Umständen des/der Kunden darauf bezogene Anlageempfehlungen zu unterbreiten.
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Samples: www.rumpfversichert.de
Kundenangaben. Der/die Kunde/n wird/werden vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Der Berater/Vermittler Anlageberater darf auf die Richtigkeit der Kundenangaben vertrauen. Es trifft ihn keine Pflicht, die Angaben des Kunden zu überprüfen. Der Berater/Vermittler bietet dem Kunden einen jährlichen Angemessenheits- bzw. Geeignetheitstest als qualitätsverbessernde Maßnahme an. Ändern sich die persönlichen Ver- hältnisse Verhältnisse des/der Kunden, könnten die vermittelten Produkte nicht mehr für ihn/sie geeignet bzw. angemessen sein. Will/wollen der/die Kunde/n in diesem Fall wieder beraten werden, so hat/haben er/sie dem BeraterVermittler/Vermittler Berater diese Änderungen ohne Auffor- derung Aufforderung mitzuteilen. Der BeraterVermittler/Vermittler Berater ist nämlich nicht verpflichtet, sich nach Durchführung Durchfüh- rung des Vermittlungsauftrags außerhalb des jährlichen Geeignetheitstests zu erkundigen, ob sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben und damit das vermittelte ver- mittelte Produkt für den/die Kunden eventuell nicht mehr geeignet bzw. angemessen ist. Ebenso wenig trifft den Berater/Vermittler Anlage- berater die Pflicht, bei Kenntnis von Änderungen in den persönlichen Umständen des/der Kunden darauf bezogene Anlageempfehlungen Anlage- empfehlungen zu unterbreiten.
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Samples: www.frankfurt-invest.de
Kundenangaben. Der/die Kunde/n wird/werden vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen. Der Berater/Vermittler darf auf die Richtigkeit der Kundenangaben vertrauen. Es trifft ihn keine Pflicht, die Angaben des Kunden zu überprüfen. Der Berater/Vermittler bietet dem Kunden einen jährlichen Angemessenheits- bzw. Geeignetheitstest als qualitätsverbessernde Maßnahme an. Ändern sich die persönlichen Ver- hältnisse per- sönlichen Verhältnisse des/der Kunden, könnten die vermittelten Produkte nicht mehr für ihn/sie geeignet bzw. angemessen sein. Will/wollen der/die Kunde/n in diesem Fall wieder beraten werden, so hat/haben er/sie dem Berater/Vermittler diese Änderungen ohne Auffor- derung Aufforderung mitzuteilen. Der Berater/Vermittler ist nämlich nicht verpflichtet, sich nach Durchführung des Vermittlungsauftrags Vermittlungs- auftrags außerhalb des jährlichen Geeignetheitstests zu erkundigen, ob sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben und damit das vermittelte Produkt für den/die Kunden eventuell nicht mehr geeignet bzw. angemessen ist. Ebenso wenig trifft den Berater/Vermittler die Pflicht, bei Kenntnis von Änderungen in den persönlichen Umständen des/der Kunden darauf bezogene Anlageempfehlungen zu unterbreiten.
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Samples: www.invest-konzept-roth.de