Lieferbeginn. Die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie erfolgt, sofern im Einzelnen nicht etwas anderes vereinbart ist, mit dem auf die Erfüllung der in Punkt 2.2. genannten Voraussetzungen folgenden Tag. Wird der Kunde bei Vertragsabschluss bereits von einem anderen Unternehmen mit Strom beliefert, kann die Stromlieferung durch den Stromlieferanten in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Unterfertigung des Stromliefervertrages aufgenommen werden, sofern keine vertragliche Bindung mit dem bisherigen Stromlieferanten besteht.
Lieferbeginn. 5.1 Die Stromlieferung beginnt mit dem Zugang der Contract-ID beim Kunden.
5.2 Einen von Abs. (1) abweichenden Termin wird LSW dem Kunden schriftlich mitteilen.
Lieferbeginn. 5.1 Die Stromlieferung beginnt mit dem Zugang der Contract-ID beim Kunden.
5.2 Einen von Abs. (1) abweichenden Termin wird die Stadtwerke Bad Tölz GmbH dem Kunden schriftlich mitteilen.
Lieferbeginn. Der Lieferant kann dem Kunden über die zuvor genannte E-Mail-Adresse resterhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (z.B. Mittleiungen über den Vertrags- oder Lieferbeginn, etc.) zusenden. Ände- rungen der vorgenannten Kontaktdaten des Kunden sind dem Lieferanten unverzüglich in Textform mitzuteilen. Bisheriger Erdgasversorger * Bisherige Kundennr. / Vertragskontonr. * Zählernummer * Letzter Jahresverbrauch in kWh * Nächstmöglicher Zeitpunkt Wunschtermin/Einzug: Umzug / Einzug, Zählerstand am Tag der Wohnungsübergabe: Für den Fall, dass die Belieferung vor Ablauf der Widerrufsfrist (14 Tage ab dem Tage des Vertragsschlusses) aufgenommen werden soll, erkläre ich im Hinblick auf mein Widerrufsrecht nach Maßgabe von Ziffer 10 zusätzlich (falls gewünscht, bitte ankreuzen): 🞎 Ich verlange ausdrücklich, dass die Energielieferung – soweit möglich – auch beginnen soll, wenn der Lieferbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist liegt. Für den Fall, dass ich mein Widerrufsrecht ausübe, schulde ich dem Lieferanten für die bis zum Widerruf gelieferte Energie gemäß § 357 Abs. 8 BGB einen angemessenen Betrag als Wertersatz.
Lieferbeginn. 5.1 Die Stromlieferung beginnt mit dem Zugang der Contract-ID beim Kunden.
5.2 Einen von Abs. (1) abweichenden Termin wird EWI dem Kunden schriftlich mitteilen.
Lieferbeginn. 7.1 Der Lieferbeginn ergibt sich aus dem Datenblatt.
7.2 Ist dem Versorger der im Datenblatt genannte Lieferbeginn nicht möglich, so gilt als Lieferbeginn der nächstmögliche Termin. In diesem Fall wird der Versorger den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von die- sem Umstand informieren.
Lieferbeginn. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum (Datum) Gewünschter Lieferbeginn (maßgeblich ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten nach Ziff. 1 AGB): Euro Die monatlichen Abschlagsbeträge sind jeweils zum 15. des Monats von Februar bis Dezember zu entrichten. Die Abschlagsbeträge werden spätestens bei der nächsten Turnusabrechnung dem Verbrauch angepasst. Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Xxxx Xxxxxxxxx Aufsichtsratsvorsitzender: Bürgermeister Xxxxxx Xxxxxxxxxx Handelsregister Göttingen HRB-Nr. 112477 USt.-ID: XX000000000 xxx XXX | Xx.-Xx.: 20/200/23495 Gläubiger ID: DE46ZZZ00000310802 Sparkasse Göttingen IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX00XXX Commerzbank AG IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXX000 01.07.2019 Ergänzend finden unsere beigefügten „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) Anwendung. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde den Erhalt der beigefügten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH für den Eigenverbrauch im Haushalt – Stand Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/ oder der Messung. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 21 b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.
Lieferbeginn. 4.1 Die Stromlieferung beginnt mit dem Zugang der Contract-ID beim Kunden.
Lieferbeginn. Wunschtermin (Datum des Einzugs) Nächstmöglicher Termin Herr Frau Geb.-Datum Firma Vor-/Nachname/Firma Straße/Hausnummer PLZ/Ort Telefon/Fax E-Mail Straße/Hausnummer PLZ/Ort bisheriger Stromlieferant bisherige Kundennummer/Vertragskonto Zählernummer Zählerstand Datum letzter Jahresverbrauch
Lieferbeginn. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Kündigung übernimmt die GWD)