Kundenanlage (zu § 12 AVBWasserV). Schäden innerhalb der Kundenanlage sind ohne Verzug zu beseitigen. Wenn durch Schäden an der Kundenanlage oder aus einem anderen Grund Wasser ungenutzt abläuft, hat der Kunde dieses durch die Messeinrichtung erfasste Wasser zu bezahlen.
Appears in 3 contracts
Samples: Wasserversorgungsvertrag, Zusätzliche Vertragsbedingungen Wasserversorgung (Zvb Wasser), Wasserversorgungsvertrag
Kundenanlage (zu § 12 AVBWasserV). Schäden innerhalb an der Kundenanlage sind ohne Verzug unverzüglich zu beseitigen. Wenn durch Schäden an der Kundenanlage oder dieser Anlage bzw. aus einem anderen anderem Grund Wasser ungenutzt abläuft, hat der Kunde dieses durch die Messeinrichtung erfasste Wasser zu bezahlen.
Appears in 1 contract
Samples: Verordnung Über Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Wasser (Avbwasserv)
Kundenanlage (zu § 12 AVBWasserV). Schäden innerhalb und Störungen der Kundenanlage sind ohne Verzug unverzüglich vom Kunden zu beseitigen. Wenn Der Kunde haftet für das schuldhafte Unterlassen dieser Pflicht. Der Kunde bleibt für den Was- serverbrauch auch dann zahlungspflichtig, wenn durch Schäden an der Kundenanlage oder aus einem anderen Grund Wasser ungenutzt abläuft, hat der Kunde dieses durch die Messeinrichtung erfasste Wasser zu bezahlen.
Appears in 1 contract
Samples: Ergänzende Bestimmungen