Kundenkategorie. Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -neben- dienstleistungen behandelt die Bank grundsätzlich alle Kunden als Privatkunden im Sinne des § 31a WpHG, es sei denn, mit dem Kun- den wurde etwas gesondert hierzu vereinbart.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen