Kurzabsenzen. 1 Arbeitnehmende, deren Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder die für mehr als drei Monate angestellt worden sind, haben Anspruch auf eine Entschädigung für den Lohnausfall bei den folgenden unumgänglichen Absenzen:
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Samples: Landesmantelvertrag Für Das Schweizerische Bauhauptgewerbe
Kurzabsenzen. 1 ArbeitnehmendeAnspruchsvoraussetzungen: Die Arbeitnehmenden, deren Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder die für mehr als drei Monate angestellt worden sind, haben Anspruch auf eine Entschädigung für den Lohnausfall bei den folgenden unumgänglichen un- umgänglichen Absenzen:
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Samples: sguv.ch
Kurzabsenzen. 1 ArbeitnehmendeAnspruchsvoraussetzungen: Der Arbeitnehmer, deren dessen Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder die der für mehr als drei Monate angestellt worden sindist, haben hat Anspruch auf eine Entschädigung für den Lohnausfall bei den folgenden unumgänglichen unumgängli- chen Absenzen:
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Samples: pbkgeruest.ch
Kurzabsenzen. 1 ArbeitnehmendeAnspruchsvoraussetzungen: Der Arbeitnehmer, deren dessen Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder die der für mehr als drei Monate angestellt worden sindwor- den ist, haben hat Anspruch auf eine Entschädigung für den Lohnausfall bei den folgenden fol- genden unumgänglichen Absenzen:: 1 Tag; 3 Tage; 3 Tage; 1 Tag.
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Samples: shop.baumeister.swiss