Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Ge- schäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ebase deren Fortsetzung, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, • wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse ge- macht hat, die für die Entscheidung der ebase über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die ebase verbundene Geschäfte von er- heblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeit relevante Informationen wissentlich vorenthal- ten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeits- prüfung geführt hat, oder • wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sons- tigenVerbindlichkeit gegenüber der ebase – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist, oder • wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Punkt „Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der ebase gesetzten ange- messenen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemes- senen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist we- gen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich. Die außerordentliche Kündigung hat möglichst schriftlich bzw. in Textform zu erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsunterlagen Für Das Ebase Bav Depot, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Ge- schäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ebase deren Fortsetzung, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, • wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse ge- macht hat, die für die Entscheidung der ebase über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die ebase verbundene Geschäfte von er- heblicher erhebli- cher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde Kun- de für die Kreditwürdigkeit relevante Informationen wissentlich vorenthal- ten vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeits- prüfung Kreditwürdigkeitsprü- fung geführt hat, oder • wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sons- tigenVerbindlichkeit tigen Verbindlichkeit gegenüber der ebase – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist, oder • wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Punkt „Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der ebase gesetzten ange- messenen angemessenen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemes- senen ange- messenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist we- gen wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich. Die außerordentliche Kündigung hat möglichst schriftlich bzw. in Textform zu erfolgen.
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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Ge- schäftsbeziehungen Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ebase der Bank deren Fortsetzung, Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere insbeson- dere vor, • wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse ge- macht gemacht hat, die für die Entscheidung der ebase Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die ebase Bank verbundene Geschäfte (z.B. Aushändigung einer Zahlungskarte) von er- heblicher erheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen Ver- braucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeit Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich vorenthal- ten vor enthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeits- prüfung Kredit würdigkeitsprüfung geführt hat, hat oder • wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vermögensverhältnissedes Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sons- tigenVerbindlichkeit sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der ebase Bank – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist, ist oder • wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Punkt „Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten“ nach Ziff. 13.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase oder aufgrund einer ei- ner sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der ebase Bank gesetzten ange- messenen angemessenen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemes- senen ange- messenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist we- gen wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen GesetzbuchesBGB) entbehrlich. Die außerordentliche Kündigung hat möglichst schriftlich bzw. in Textform zu erfolgenent- behrlich.
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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Ge- schäftsbeziehungen Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ebase der Raisin Bank deren Fortsetzung, Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, • wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse ge- macht gemacht hat, die für die Entscheidung der ebase Raisin Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die ebase Raisin Bank verbundene Geschäfte (zum Beispiel Aushändigung einer Zahlungskarte) von er- heblicher erheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeit Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich vorenthal- ten vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeits- prüfung Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat, hat oder • wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sons- tigenVerbindlichkeit sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der ebase Raisin Bank – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist, ist oder • wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Punkt „(siehe “Sicherheiten für die Ansprüche der Raisin Bank gegen den Kunden, I. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten“ ” dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase oder Geschäftsbedingungen), • aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der ebase Raisin Bank gesetzten ange- messenen angemessenen Frist nachkommtnachkommt • oder wenn für den Kunden ein gerichtlich bestellter Betreuer benannt wird. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemes- senen angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist we- gen wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen GesetzbuchesBGB) entbehrlich. Die außerordentliche Kündigung hat möglichst schriftlich bzw. in Textform zu erfolgen.
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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Ge- schäftsbeziehungen Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ebase der Bank deren Fortsetzung, Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, • ● wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse ge- macht gemacht hat, die für die Entscheidung der ebase Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die ebase Bank verbundene Geschäfte (zum Beispiel Aushändigung einer Zahlungskarte) von er- heblicher erheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeit Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich vorenthal- ten vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeits- prüfung Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat, hat oder • ● wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sons- tigenVerbindlichkeit sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der ebase Bank – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist, ist oder • ● wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Punkt „(siehe “Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gegen den Kunden, II. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten“ ” dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase Geschäftsbedingungen) oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der ebase Bank gesetzten ange- messenen angemessenen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemes- senen angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist we- gen wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen GesetzbuchesBGB) entbehrlich. Die außerordentliche Kündigung hat möglichst schriftlich bzw. in Textform zu erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. 10/2017 Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Ge- schäftsbeziehungen Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ebase der Bank deren Fortsetzung, Fortsetzung auch unter Berücksichtigung Berück- sichtigung der berechtigten Belange des Kunden, Kunden unzumutbar werden wer- den lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, • – wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse ge- macht Vermögensver- hältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der ebase Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die ebase Bank verbundene Geschäfte (z. B. Aushändigung einer Zahlungskarte) von er- heblicher erheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeit relevante Kreditwürdigkeitsprüfung rele- vante Informationen wissentlich vorenthal- ten vorenthalten oder diese gefälscht ge- fälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeits- prüfung Kreditwürdig- keitsprüfung geführt hat, oder • – wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse Vermögensverhält- nisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens Darle- hens oder die Erfüllung einer sons- tigenVerbindlichkeit gegenüber sonstigen Verbindlichkeit gegen- über der ebase Bank – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden bestehen- den Sicherheit – gefährdet ist, oder • – wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung Ver- stärkung von Sicherheiten gemäß Punkt „Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten“ nach Nummer 13. Absatz 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung Vereinba- rung nicht innerhalb der von der ebase Bank gesetzten ange- messenen angemessenen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemes- senen angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist we- gen wegen der Besonderheiten Besonderhei- ten des Einzelfalles Einzelfalls (§ 323 Abs. Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen GesetzbuchesGe- setzbuches) entbehrlich. Die außerordentliche Kündigung hat möglichst schriftlich bzw. in Textform zu erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Ge- schäftsbeziehungen ein- zelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ebase deren Fortsetzung, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger wich- tiger Grund liegt insbesondere vor, • wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse ge- macht Vermögensverhält- nisse gemacht hat, die für die Entscheidung der ebase über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die ebase verbundene Geschäfte von er- heblicher erheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen Verbraucherdarle- hen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeit relevante Informationen wissentlich vorenthal- ten vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeits- prüfung Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat, oder • wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten einzu- treten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung Er- füllung einer sons- tigenVerbindlichkeit sonstigenVerbindlichkeit gegenüber der ebase – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist, oder • wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Punkt „Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der ebase gesetzten ange- messenen angemessenen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemes- senen be- stimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässigzuläs- sig, es sei denn, dies ist we- gen wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich. Die außerordentliche Kündigung hat möglichst schriftlich bzw. in Textform zu erfolgen.
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Samples: General Terms and Conditions
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Ge- schäftsbeziehungen Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ebase der Bank deren Fortsetzung, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, • wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse ge- macht gemacht hat, die für die Entscheidung der ebase Bank über eine Kreditgewährung Kreditgewäh rung oder über andere mit Risiken für die ebase Bank verbundene Geschäfte (zum Beispiel Aushändigung einer Zahlungskarte) von er- heblicher Bedeutung erheblicher Be deutung waren; bei . Bei Verbraucherdarlehen gilt dies dieses nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeit Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich vorenthal- ten vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies dieses zu einem Mangel der Kreditwürdigkeits- prüfung Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat, oder • wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten ein zutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sons- tigenVerbindlichkeit sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der ebase Bank – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist, ist oder • wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Punkt „Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten“ nach Nr. 13 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der ebase Bank gesetzten ange- messenen angemessenen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemes- senen be stimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässigzuläs sig, es sei denn, dies das ist we- gen wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. Absatz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich. Die außerordentliche Kündigung hat möglichst schriftlich bzw. in Textform zu erfolgen.
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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Ge- schäftsbeziehungen Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ebase der Bank deren Fortsetzung, Fortsetzung auch unter Berücksichtigung Berück- sichtigung der berechtigten Belange des Kunden, Kunden unzumutbar werden wer- den lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, • wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse ge- macht Vermögens- verhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der ebase Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die ebase Bank verbundene Geschäfte (zum Beispiel Aushändigung einer Zahlungskarte) von er- heblicher erheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeit Kre- ditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich vorenthal- ten vor- enthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeits- prüfung Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat, hat oder • wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse Vermögensver- hältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sons- tigenVerbindlichkeit gegenüber sonstigen Verbindlich- keit gegen über der ebase Bank – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist, ist oder • wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung Ver- stärkung von Sicherheiten gemäß Punkt „Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten“ nach Nummer 13 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung Verein- barung nicht innerhalb der von der ebase Bank gesetzten ange- messenen angemes- senen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe Ab- hilfe bestimmten angemes- senen angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung Abmah- nung zulässig, es sei denn, dies ist we- gen wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich. Die außerordentliche Kündigung hat möglichst schriftlich bzw. in Textform zu erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Ge- schäftsbeziehungen Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegtGrundvorliegt, der ebase der Bank deren Fortsetzung, Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Einwichtiger Grund liegt insbesondere vor, • - wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse ge- macht Vermögensver- hältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der ebase Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die ebase verbundene Bank verbun- denen Geschäfte von er- heblicher (zum Beispiel Aushändigung einer Zahlungskarte) vonerheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeit Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich vorenthal- ten vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu dieszu einem Mangel der Kreditwürdigkeits- prüfung Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat, hat oder • - wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten ein- zutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sons- tigenVerbindlichkeit sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der ebase Bank – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist, ist oder • - wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung Verstär- kung von Sicherheiten gemäß Punkt „Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten“ nach Nummer 13 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase Geschäfts- bedingungen oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb inner- halb der von der ebase Bank gesetzten ange- messenen angemessenen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemes- senen angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung Ab- mahnung zulässig, es sei denn, dies ist we- gen wegen der Besonderheiten des Einzelfalles Einzelfalls (§ 323 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen GesetzbuchesBGB) entbehrlich. Die außerordentliche Kündigung hat möglichst schriftlich bzw. in Textform zu erfolgen.
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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Ge- schäftsbeziehungen Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ebase deren Fortsetzungder Bank, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, deren Fortsetzung unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, • wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse ge- macht gemacht hat, die für die Entscheidung der ebase Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die ebase Bank verbundene Geschäfte (z. B. Aushändigung einer Zahlungskarte) von er- heblicher erheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeit Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich vorenthal- ten vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeits- prüfung Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat, oder • wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sons- tigenVerbindlichkeit sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der ebase Bank – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist, oder • wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Punkt „Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten“ nach § 13 b) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der ebase Bank gesetzten ange- messenen angemessenen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemes- senen angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist we- gen wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich. Die außerordentliche Kündigung hat möglichst schriftlich bzw. in Textform zu erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Ge- schäftsbeziehungen Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ebase der Bank deren Fortsetzung, Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, • vor - wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse ge- macht gemacht hat, die für die Entscheidung der ebase Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die ebase Bank verbundene Geschäfte (z. B. Aushändigung einer Zahlungskarte) von er- heblicher erheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeit Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich vorenthal- ten vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeits- prüfung Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat, oder • - wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sons- tigenVerbindlichkeit sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der ebase – Bank auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist, oder • Allgemeine Geschäftsbedingungen - wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Punkt „Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten“ nach Nummer 13.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der ebase Bank gesetzten ange- messenen angemessenen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemes- senen angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist we- gen wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich. Die außerordentliche Kündigung hat möglichst schriftlich bzw. in Textform zu erfolgen.
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Samples: Rahmenkreditvertrag