Kündigungsrechte der ebase Musterklauseln

Kündigungsrechte der ebase. 29.2.1 Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ebase kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbezie- hungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist schriftlich bzw. in Textform kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird ebase auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags (zum Beispiel Konto flex) und/oder eines Depotvertrags beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate.
Kündigungsrechte der ebase. Die ebase kann die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine ab- weichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Ein- haltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der ebase deren Fortsetzung auch unter Be- rücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig – es sei denn, dies ist wegen der Besonderhei- ten des Einzelfalls (§ 323 Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetz- buchs) entbehrlich.
Kündigungsrechte der ebase. 28.2.1 Kü ndigung unter Einhaltung einer Kü ndigungsfrist ebase kann die gesamte Geschä ftsverbindung oder einzelne Ge- schä ftsbeziehungen, fü r die weder eine Laufzeit noch eine abweiche- n de Kü ndigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kü ndigungsfrist schriftlich bzw. in Textform kü ndigen. Bei der Bemessung der Kü ndigungsfrist wird ebase auf die berechtigten Belange des Kunden Rü cksicht nehmen. Fü r die Kü ndigung eines Z- ah lungsdiensterahmenvertrags (z. B. Konto flex) und/oder eines Depotver- trags beträ gt die Kü ndigungsfrist zwei Monate.
Kündigungsrechte der ebase 

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

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  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.