Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der USB, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Be- lange des Anlegers, deren Fortsetzung unzumutbar werden lässt. Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die USB dem Anleger für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen (insbesondere für die Auslieferung von Fondsanteilen beziehungsweise sonstigen Wertpapieren in effektiven Stücken oder auf ein anderes Depot). Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht des Anlegers, ist die Kündigung erst nach erfolg- losem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Ab- mahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalls (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.
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Samples: Bedingungen Für Depots, Bedingungen Für Uniondepots, Bedingungen Für Uniondepots
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der USB, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Be- lange Belange des Anlegers, deren Fortsetzung unzumutbar werden lässt. Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die USB dem Anleger für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen (insbesondere für die Auslieferung von Fondsanteilen beziehungsweise sonstigen Wertpapieren in effektiven Stücken oder auf ein anderes Depot). Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht des Anlegers, ist die Kündigung erst nach erfolg- losem erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Ab- mahnung Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalls (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.
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Samples: Bedingungen Für Uniondepots, Bedingungen Für Uniondepots, Bedingungen Für Uniondepots
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung ist zulässig, wenn ein wichtiger wichti ger Grund vorliegt, der der USB, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Be- lange berech tigten Belange des Anlegers, deren Fortsetzung unzumutbar werden lässt. Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die USB dem Anleger für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen (insbesondere für die Auslieferung von Fondsanteilen beziehungsweise bezie hungsweise sonstigen Wertpapieren in effektiven Stücken oder auf ein anderes Depot). Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht des Anlegers, ist die Kündigung erst nach erfolg- losem erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Ab- mahnung Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalls (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.
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Samples: Bedingungen Für Uniondepots