Öffentlichkeit. Keine der Vertragsparteien ist berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei, die nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf, die Bedingungen dieser Vereinbarung offenzulegen oder eine Pressemitteilung in Verbindung mit dem Vertragsgegenstand herauszugeben, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgesehen. Ungeachtet der vorstehenden Regelung ist SISW berechtigt, den Kunden auf der Website von SISW, in Präsentationen des Unternehmens, in Kundenlisten und in sonstigen Marketingmaterialien von SISW als Kunden von SISW zu nennen, und beide Vertragsparteien haben das begrenzte Recht, die Bedingungen dieser Vereinbarung vorbehaltlich angemessener Geheimhaltungsverpflichtungen gegenüber ihren gutgläubigen Finanz-, Steuer- und Rechtsberatern offenzulegen.
Öffentlichkeit. 26.1 Die Parteien sind nicht berechtigt, die Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos oder sonstigen Zeichen oder Identifikationssymbole der anderen Partei zu verwenden oder anderweitig eine öffentliche Bekanntmachung oder andere Veröffentlichungen, Werbe- oder Geschäftskampagnen vorzunehmen oder sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf den Vertrag zu beziehen.
Öffentlichkeit. Keine der Parteien darf Pressemitteilungen zu dem Gegenstand des Abkommens ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei herausgeben. Die Zustimmung darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden. Der Kunde erteilt seine Zustimmung und die Zustimmung, dass Mapp den Namen und/oder das Logo des Kunden in seine Kundenlisten aufnehmen und auf den Kunden auf seiner Website in Marketingmaterialien und Geschäftsgesprächen als Kunden verweisen kann.
Öffentlichkeit. Die Vertragsparteien werden in Bezug auf den Vertragsgegenstand im eigenen Ermessen bei der Erstellung von Pressemitteilungen und White Papers zusammenarbeiten. Sämtliche Pressemitteilungen und White Papers sind vor der Veröffentlichung durch die jeweils andere Vertragspartei schriftlich zu autorisieren, wobei eine Vertragspartei ihre Zustimmung nicht ohne angemessenen Grund verweigern darf.
Öffentlichkeit. Der Beschluss ist per sofort öffentlich.
Öffentlichkeit. Soweit nicht in einem schriftlichen Vertrag zwischen Ihnen und Apple anderweitig vereinbart, dürfen Sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Apple keine Pressemitteilungen veröffentlichen oder andere öffentliche Erklärungen zu diesem Vertrag, seinen Bedingungen oder dem Verhältnis zu Apple machen, wobei Apple seine Zustimmung nach eigenen Ermessen verweigern kann.
Öffentlichkeit. Keine der Parteien macht ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Pressemitteilungen oder gibt sonstige öffentliche Erklärungen zu der Vereinbarung oder den hierin geregelten Transaktionen ab, sofern dies nicht nach geltendem Recht, behördlicher Weisung oder den Regularien einer Börse, an der die Wertpapiere der offenlegenden Partei notiert sind, erforderlich ist. In diesem Fall unternimmt die Partei, die zur Abgabe der Pressemitteilung oder öffentlichen Erklärung verpflichtet ist, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Zustimmung der anderen Partei im Hinblick auf Form, Art und Umfang der Pressemitteilung oder öffentlichen Erklärung vor Abgabe der Pressemitteilung oder öffentlichen Erklärung zu erlangen.
Öffentlichkeit. Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich soweit nicht Rechtsvorschriften oder diese Satzung etwas anderes bestimmen.
Öffentlichkeit. Während der ganzen Dauer der Verfahren vor der PBK Geleisebau und vor dem Schiedsgericht ist jegliche Auseinandersetzung über Verlauf und Inhalt der Verhandlungen in der Öffentlichkeit zu unterlassen. Eine sachliche Information der Mitglieder ist gestattet.
Öffentlichkeit. Wir schätzen und fördern den Kontakt zu Angehörigen und Be- suchern. Sie sind uns wichtige Mitbetreuende und gern gesehe- ne Gäste. Durch Einbezug von freiwilligen Mitarbeitenden finden zusätzli- che bereichernde Begegnungen statt. Wir pflegen den Erfahrungsaustausch, die Zusammenarbeit und eine wertschätzende, gezielte Kommunikation mit Institutio- nen sowie mit unseren Partnern.