Common use of Kündigung des Mietvertrages Clause in Contracts

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: www.campanda.com, leserreisen.ksta.de

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien von Xxxxxx und Vermieter den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2); - Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. In dem zuletzt genannten Fall ist die Kündigung jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, es sei denn, dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: www.rentandtravel.de, bergisch-womorent.de

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien von Xxxxxx und Vermieter den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - • der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2); • Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. In dem zuletzt genannten Fall ist die Kündigung jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, es sei denn, dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: reisemobil-muc.de, www.sun-camper.de

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien von Xxxxxx und Vermieter den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - • der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2); • Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. In dem zuletzt genannten Fall ist die Kündigung jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, es sei denn, dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - • 45 bis zu 61 31 Tage vor Mietbeginn 2025% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 • 30 bis zu 30 16 Tage vor Mietbeginn 4050% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 9075% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: www.ostseecamper.com

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien von Xxxxxx und Vermieter den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - • der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2); • Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. In dem zuletzt genannten Fall ist die Kündigung jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, es sei denn, dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter Xxxxxx steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.. •

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Samples: www.alstercamper.de

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - leistet • Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - machen • Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - sein • der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. vorliegt Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - Kündigung: • bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: www.bayerischewohnmobile.de

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien von Xxxxxx und Vermieter den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2); - Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil Reisemobil/Wohnwagen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. In dem zuletzt genannten Fall ist die Kündigung jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, es sei denn, dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: www.zirkuswagenbau.net

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien von Xxxxxx und Vermieter den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - • der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2); • Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. In dem zuletzt genannten Fall ist die Kündigung jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, es sei denn, dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während gemäß der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht geltenden Stornobedingungen in der geforderten Höhe entstanden istRechnung stellen.

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Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien von Xxxxxx und Vermieter den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs nicht vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2); - Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: autopark-borsdorf.de