Common use of Kündigung des Mietvertrages Clause in Contracts

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: Mietvertrag Über Reisemobile, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien von Xxxxxx und Vermieter den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2); - Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. In dem zuletzt genannten Fall ist die Kündigung jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, es sei denn, dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien von Xxxxxx und Vermieter den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - • der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2); • Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. In dem zuletzt genannten Fall ist die Kündigung jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, es sei denn, dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: Mietvertrag Über Ein Reisemobil, Mietvertrag Über Reisemobile

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien von Xxxxxx und Vermieter den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - • der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2); • Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. In dem zuletzt genannten Fall ist die Kündigung jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, es sei denn, dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter Xxxxxx steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.. •

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Samples: Mietvertrag Über Ein Reisemobil

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Bei fest vereinbarter Mietzeit ist die ordentliche Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist Vertrages ausgeschlossen. Das Recht Dasselbe gilt für die vereinbarte Mindestmietzeit bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag. Nach Ablauf der Mindestmietzeit kann der Mieter einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag mit einer Frist von einem Tag/Woche/Monat wenn der Mietpreis pro Tag/Woche/Monat vereinbart ist, schriftlich kündigen. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Mieters, der Vermögensverschlechterung oder wenn nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, nach denen sich die Kreditwürdigkeit des Mieters und des Vermieterswesentlich mindert, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen und das gemietete Gerät ohne weiteres auf Kosten des Mieters an sich nehmen. Dies gilt auch, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten nach Abmahnung verletzt oder das gemietete Gerät ohne vorherige schriftliche Einwilligung vom Vermieter an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Einsatzort verbringt oder nicht bestimmungsgemäß verwendet. Der Vermieter kann den Mietvertrag ganz oder teilweise unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte fristlos kündigen, wenn der Mieter änderungen der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, er die Mietsache unter erschwerten, nicht vereinbarten Bedingungen nutzt, der Mieter gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstößt bzw. wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Mieters gestellt wird oder auf sonstige Weise Zahlungsschwierigkeiten des Mieters bekannt werden. Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises erklärt für diese Fälle sein Einverständnis mit der Herausgabe der Mietsache an den Vermieter zu bezahlenVermieter. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% Ein Zurückbehaltungsrecht des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden istMieters besteht nicht.

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Samples: Mietvertrag

Kündigung des Mietvertrages. 8.1 Ab dem Zeitpunkt der Übergabe steht die Mietsache unter der Obhut des Mieters. Dieser hat alle aus dem Einsatz verursachten Schäden selbst zu tragen. Die Gefahrtragung endet für den Mieter erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Gerätes und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls. Der Mietvertrag wird Mieter übernimmt mit der Übernahme der Mietsache das gesamte Betriebsrisiko für die Dauer des Mietverhältnisses und leistet insbesondere Gewähr dafür, dass die Bodenver- hältnisse an der Einsatzstelle einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung)gefahrlosen Einsatz der Mietsache möglich machen. Der Mieter stellt den Vermieter insoweit von Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis frei. Das Recht gilt auch für den Fall der Parteien Inanspruchnahme des Ver- mieters nach dem USchadG, oder anderer vergleichbarer öffentlich-rechtlicher, nationaler oder internationaler Vorschriften, sofern dieser den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. 8.2 Sofern nicht anders vereinbart, schließt der Vermieter eine Maschinen- und Kaskoversicherung ab, durch die auch das Sachnutzungsinteresse des Mieters mitversichert und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht in den Versicherungsschutz des Maschinen- und Kaskoversicherungsvertrages miteinbezogen wird. Den vertragsgemäßen Selbstbehalt pro Schadensfall hat der Mieter jedoch in jedem Falle selbst zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kundentragen. 8.3 Ansonsten haftet der Mieter für alle Schäden, die Zahlungsfähigkeit er oder sein Bedienungs- personal an der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegtMietsache verursachen, sowie für alle daraus entstehenden Ausfallzeiten. Die berechtigte außerordentliche Kündigung Reparatur- und Ausfallkosten werden dem Mieter im Zweifel auf der Grundlage eines Gutachten eines vereidigten Sachverständigen berech- net. 8.4 Der Mieter haftet in jedem Fall und im vollen Unfang für alle Schäden aus dem Gebrauch der Mietsache aus den nachfolgenden Ursachen, wobei der Rückgriff des Maschinen- und Kaskoversicherers zulässig ist: a) jede grob fahrlässige oder vorsätzliche Verursachung eines Unfalls oder einer Beschädigung der Mietsache. b) Schäden an Aufbauten, die durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe verursacht werden, c) Schäden, die aus Nichtbeachtung der Sicherheits- und Einsatzbedin- gungen oder ungeeignete Diebstahlsicherung entstehen, d) Unbefugte Weitervermietung des Mietgegenstandes, Überlassung an nichtberechtigte Personen e) In allen anderen Fällen, in denen vertragsgemäß keine Deckung des Maschinen- und Kaskoversicherers besteht. 8.5 In der durch den Vermieter begründet keinen Anspruch abgeschlossenen Maschinen- und Kaskoversiche- rung (Ziffer 8.2) ist eine Haftpflichtversicherung für die Betriebsrisiken des Kunden auf SchadensersatzMieters nicht enthalten. Hat Bei zulassungspflichtigen Mietgeräten besteht Haft- pflicht-Versicherungsschutz nur im Rahmen der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen gesetzl. Pflicht-Haftpflicht- Versicherung mit den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommenvorgeschriebenen Mindest-Deckungssummen. Dem Mieter steht wird daher dringend eine Erweiterung des Versicherungsschutzes seiner Be- triebshaftpflichtversicherung für das angemietete Gerät für die Dauer der Nachweis freiMiet- zeit empfohlen. 8.6 Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, dass insbesonde- re ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand entstanden sind, kön- nen vom Mieter und in voller Höhe – gleich aus welchen Rechtsgründen– nur geltend gemacht werden a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit c) bei Mängeln, die der Anspruch nicht Vermieter arglistig verschwiegen oder nicht in deren Abwesenheit er garantiert hat d) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der geforderten Höhe entstanden istVermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

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Samples: Mietbedingungen

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - leistet • Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - machen • Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - sein • der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. vorliegt Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - Kündigung: • bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: Mietvertrag Über Ein Reisemobil

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien von Xxxxxx und Vermieter den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - • der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2); • Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. In dem zuletzt genannten Fall ist die Kündigung jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, es sei denn, dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - • 45 bis zu 61 31 Tage vor Mietbeginn 2025% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 • 30 bis zu 30 16 Tage vor Mietbeginn 4050% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 9075% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: Mietvertrag Über Ein Reisemobil

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kautiona) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch Kunden Der Kunde kann den Mietvertrag nach Vertragsschluss und vor Beginn der Mietzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, die Spülmeisterei je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei der Spülmeisterei den anteiligen Mietpreis gemäß folgender Staffelung zu zahlen: a) Zugang der Kündigung bis 20 Arbeitstage vor Mietbeginn: 20 % des Brutto-Mietpreises b) Zugang der Kündigung bis 7 Arbeitstage vor Mietbeginn: 50 % des Brutto-Mietpreises c) Zugang der Kündigung bis 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 70 % des Brutto-Mietpreises d) Zugang der Kündigung später als 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 80 % des Brutto-Mietpreises e) Sollte die Spülmeisterei zum Zeitpunkt der Kündigung mit der vertraglich vereinbarten Anlieferung oder Aufstellung der Mietgegenstände bereits begonnen haben, ist der vollständige Mietpreis zu zahlen. Dies gilt ab 2 Stunden vor planmäßiger Abfahrt des Lieferfahrzeuges vom Auslieferungslager der Spülmeisterei, welches in der Auftragsbestätigung angegeben wurde. Hat die Spülmeisterei ihrerseits Fremdmaterial angemietet und entstehen der Spülmeisterei durch die Stornierung von Fremdmaterial ihrerseits erhöhte Kosten, hat der Kunde ihr diese neben dem nach Absatz 2 a) – d) anteiligen Mietpreis zu erstatten. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Spülmeisterei kein oder ein wesentlich niedriger Schaden als der geforderte Betrag entstanden ist. Teilkündigungen werden anteilig berechnet. Das Kündigungsrecht des Kunden auf Schadensersatzwegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. Hat 2 S. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Von einem Fehlschlagen der Mieter Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn die außerordentliche Spülmeisterei hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn sie unmöglich ist, wenn sie von der Spülmeisterei verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. b) Kündigung durch die Spülmeisterei Die Spülmeisterei ist neben den in § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgeführten Gründen zur außerordentlichen Kündigung des Vermieters Mietvertrags berechtigt, wenn a) der Antrag gestellt wird, über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren zu vertreteneröffnen, so hat oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt wird; b) der Vermieter Kunde die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie Mietsache beschädigt und trotz Fristsetzung die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil Beschädigung nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden istbeseitigt.

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Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien von Xxxxxx und Vermieter den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs nicht vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2); - Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt1. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen zu fristlos kündigen, wenn: - a) der Mieter gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt, b) durch die beabsichtigte Veranstaltung eine vereinbarte Zahlung Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Sicherheitsleistung (Kautioneine Schädigung des Ansehens des Landschaftsverbandes Rheinland zu befürchten ist, c) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist die für diese Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaub- nisse nicht leistet; - Höhere vorliegen, d) der Mieter unrichtige Angaben, insbesondere über die Art und Durchführung der Ver- anstaltung, macht, e) die Mieträume infolge höherer Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegtzur Verfügung gestellt werden können. Die berechtigte außerordentliche fristlose Kündigung durch den ist dem Mieter gegenüber schriftlich zu erklären. 2. Macht der Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertretenvon seinem Kündigungsrecht gemäß 7.1 Gebrauch, so hat der Mieter weder Anspruch auf Schadenersatz noch auf Ersatz seiner Auslagen oder seines entgangenen Gewinns. Ist der Vermieter für den Mieter mit Kosten in Vorlage getreten, die Einnahmen vertraglich zu erstatten waren, so ist der Mieter in jedem Fall zur Erstattung dieser Auslagen verpflichtet. 3. Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfin- den, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten selbst. Ist hier- bei der Vermieter für den Mieter in Vorlage getreten mit Kosten, die vertraglich zu erstat- ten waren, so ist der Mieter in jedem Fall zur Erstattung dieser Vorlagen dem Vermieter gegenüber verpflichtet. Der Ausfall einzelner Künstler oder das nicht rechtzeitige Eintref- fen eines oder mehrerer Teilnehmer fällt nicht unter den Begriff „höhere Gewalt". 4. Sagt der Mieter eine Veranstaltung ab oder verlegt er die Veranstaltung, hat der Mie- ter dem Vermieter folgenden Betrag zu leisten: - Bei einer Absage oder Verlegung bis zu 3 Monaten vor Veranstaltungsbeginn werden 20 % der Mietkosten berechnet. - Bei einer Absage oder Verlegung bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Mietkosten berechnet. - Bei einer Absage oder Verlegung weniger als 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wer- den 100 % der Mietkosten berechnet. Die tatsächlich entstandenen Nebenleistungen, die nicht in den Mietkosten enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Ver- mieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Vermietung Verwertung des Reisemobiles während des Gebrauchs erlangt. Der Mieterin wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden sei oder wesentlich niedriger als die vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlenPauschalen sei. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommenAbsage hat schriftlich zu erfolgen. Dem Mieter steht Es zählt der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden istTag des Posteingangs.

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Samples: Mietvertrag

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien von Xxxxxx und Vermieter den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - • der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2); • Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. In dem zuletzt genannten Fall ist die Kündigung jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, es sei denn, dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während gemäß der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht geltenden Stornobedingungen in der geforderten Höhe entstanden istRechnung stellen.

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Samples: Mietvertrag Über Ein Reisemobil

Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien von Xxxxxx und Vermieter den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei Übernahme des Fahrzeugs auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht vorlegen kann (§ 3 Ziff. 2); - Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil Reisemobil/Wohnwagen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. In dem zuletzt genannten Fall ist die Kündigung jedoch erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist zulässig, es sei denn, dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

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Samples: Mietvertrag Über Reisemobile Und Wohnwägen