Kündigung des Risikos. Versicherungsnehmer und Versicherer können das zusätzliche Risiko für die vermietete Einliegerwohnung mit Frist von einem Monat nach Zugang in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündi- gen. Dafür hat er nach Zugang der Erklärung des Versicherers einen Monat Zeit.
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Kündigung des Risikos. Versicherungsnehmer und Versicherer können das zusätzliche Risiko für die vermietete Einliegerwohnung Ferienwohneinheit (Vermietung) mit Frist von einem Monat nach Zugang in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündi- gen. Dafür hat er nach Zugang der Erklärung des Versicherers einen Monat Zeit.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung
Kündigung des Risikos. Versicherungsnehmer und Versicherer können das zusätzliche Risiko für die vermietete Einliegerwohnung den nicht beruflich bedingten Zweitwohnsitz mit Frist von einem Monat nach Zugang in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Tele- fax oder Brief) kündigen. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündi- gen. Dafür hat er nach Zugang der Erklärung des Versicherers einen Monat Zeit.
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Kündigung des Risikos. Versicherungsnehmer und Versicherer können das zusätzliche Risiko für die vermietete Einliegerwohnung den beruflich bedingten Zweitwohnsitz mit Frist von einem Monat nach Zugang in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündi- gen. Dafür hat er nach Zugang der Erklärung des Versicherers einen Monat Zeit.
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