Kündigung durch die HAVAG Musterklauseln

Kündigung durch die HAVAG. Die Kündigung eines Jobticket-Vertrages durch die HAVAG ist aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos möglich. Ein wichtiger Grund liegt u.a. vor, wenn: ::: der Rahmenvertrag zwischen der HAVAG und dem Arbeitgeber gekündigt wird (z. B. bei Unterschreitung der Mindestabnahmemenge von 20 Jobtickets) ::: der Arbeitgeber die HAVAG informiert, dass der Jobticket-Nutzer das Unternehmen verlassen hat ::: der Jobticket-Nutzer/Kontoinhaber fällige Forderungen nicht erfüllt Die Aufzählung ist nicht abschließend. In diesen Fällen hat der Jobticket-Nutzer unverzüglich die UmweltCard (Chipkarte) sowie ggfs. die darauf befindliche Wertmarke der HAVAG zurückzugeben. Im Falle der Nichtrückgabe ist der Jobticket-Nutzer/Kontoinhaber zur Zahlung des jeweili- gen Monatsbetrages verpflichtet. Weiterhin werden bei Kündigungen des Abo-Vertrages die offenen Forderungen aus der Nachberech- nung sowie sonstige offene Forderungen sofort fällig. Die Forderung wird gemein- sam mit dem letzten fälligen Jobticket-Monatsbetrag abgebucht. Bei einer Kündigung wegen Nichterfüllung fälliger Forderungen wird die Umwelt- Card (Chipkarte) gesperrt. Nach erfolgter Zahlung der offenen Forderungen kann die UmweltCard (Chipkarte) nur nach persönlicher Vorsprache und nach Abspra- che mit dem Arbeitgeber im HAVAG-SERVICE-CENTER oder an einem Kundenter- minal (Übersicht unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxx) entsperrt werden.
Kündigung durch die HAVAG. Die Kündigung eines Abo-Vertrages durch die HAVAG ist aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos möglich. fällige Forderungen nicht erfüllt, ::: der Abonnent gegen die einheit- lichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON verstößt, ::: die Ermäßigungsberechtigung des Abonnenten entfällt Die Aufzählung ist nicht abschließend. In diesen Fällen hat der Abonnent unverzüglich die UmweltCard (Chipkarte) der HAVAG zurück- zugeben. Bei einer Kündigung wegen Nichterfüllung fälliger Forderungen, wird die UmweltCard (Chipkarte) gesperrt. Nach erfolgter Zahlung der offenen Forderungen kann die UmweltCard (Chipkarte) nur nach persönlicher Vorsprache im HAVAG-SERVICE-CENTER oder an einem der benannten Kundenterminals (Übersicht unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxx) entsperrt werden.
Kündigung durch die HAVAG. Die Kündigung eines Jobticket-Vertrages durch die HAVAG ist aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos möglich. Ein wichtiger Grund liegt u.a. vor, wenn: ::: der Rahmenvertrag zwischen der HAVAG und dem Arbeitgeber gekündigt wird (z.B. bei Unterschreitung der Mindestabnahmemenge von 20 Jobtickets) ::: der Arbeitgeber die HAVAG informiert, dass der geworbene Jobticket-Nutzer das Unternehmen verlassen hat ::: der geworbene Jobticket-Nutzer/Kontoinhaber fällige Forderungen nicht erfüllt Die Aufzählung ist nicht abschließend. Bei einer Kündigung wegen Nichterfüllung fälliger Forderungen wird die Umwelt- Card GOLD gesperrt. Nach erfolgter Zahlung der offenen Forderungen kann die UmweltCard GOLD nur nach persönlicher Vorsprache und nach Absprache mit dem Arbeitgeber im HAVAG-SERVICE-CENTER oder an einem Kundenterminal (Übersicht unter xxx.xxx.xx) entsperrt werden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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