Kündigung durch Xxxxxx Musterklauseln

Kündigung durch Xxxxxx. Xxxxxx kann diesen Vertrag wie folgt kündigen: (i) während der anfänglichen Laufzeit durch schriftliche Kündigung an das Vertragsunternehmen mit einer Frist von zwei (2) Monaten oder (ii) ordentlich nach Ende der anfänglichen Laufzeit durch schriftliche Kündigung an das Vertragsunternehmen mit einer Frist von zwei (2) Monaten oder (iii) fristlos aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, insbesondere wenn – das Vertragsunternehmen gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstößt; – der berechtigte Verdacht besteht, dass das Vertragsunternehmen Transaktionen in betrügerischer Absicht einreicht oder Transaktionen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen; – eine Bürgschaft, die ein Sicherungsgeber bezüglich dieses Vertrages für das Vertragsunternehmen gegeben hat, unwirksam wird oder seine Werthaltigkeit verliert; Elavon wird dem Vertragsunter- nehmen, soweit zumutbar, die Möglichkeit der Verstärkung von Sicherheiten gemäß Ziffer 11 dieses Vertrags einräumen; – das Vertragsunternehmen Anweisungen, die ihm Elavon gemäß Ziffer 2(a) der AGB berechtigterweise zur Reduktion von betrügerischen oder nicht autorisierten Transaktionen erteilt hat, nicht umsetzt; – eine nachteilige Änderung in der Geschäfts-, Vermögens- oder Finanzlage des Vertragsunter- nehmens eintritt, die die Fähigkeit des Vertragsunternehmens zur Einhaltung aller oder einzelner seiner Verpflichtungen und/oder zur Erfüllung einzelner oder aller seiner möglichen Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag beeinträchtigen könnte; – das Vertragsunternehmen ein berechtigt gestelltes Auskunftsverlangen von Elavon nicht erfüllt, insbesondere ein Auskunftsverlangen im Zusammenhang mit Überprüfungen zur Verhinderung von Geldwäsche; – das Vertragsunternehmen im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags oder den Vertrags-leistungen falsche oder irreführende Angaben gemacht hat; – eine Kartenorganisation aufgrund einer vom Vertragsunternehmen zu vertretenden Handlung des Vertragsunternehmens Geldstrafen oder andere wesentliche Sanktionen gegen Elavon verhängt; Verbindlichkeiten des Vertragsunternehmens nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Fälligkeit beglichen worden sind; – das Vertragsunternehmen seine Zustimmung zu der in diesem Vertrag und/oder in der Service- vereinbarung beschriebenen Datenverarbeitung zurückzieht und Elavon unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur ...
Kündigung durch Xxxxxx. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch Rückgabe seines Fahrzeugs an einer Sixt Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe an einer Sixt Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit Wirkung zum Ablauf der am jeweiligen Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Sofern der Kunde dies nicht explizit gegenüber Sixt mitteilt, stellt die Fahrzeugrückgabe keine Kündigung dar, wenn der Kunde nach diesen SIXT+ AGB oder den AGB zur Rückgabe des Fahrzeugs verpflichtet ist oder wenn der Kunde das Fahrzeug wegen eines technischen Defekts an Sixt zurück gibt. Für die Fahrzeugrückgabe gelten die Regelungen aus Abschnitt E: Ziff. 7 (Fahrzeugrückgabe). Es wird klargestellt, dass eine Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf einer 30-Tages- Abrechnungsperiode nicht zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung führt und Sixt berechtigt ist, dem Kunden die Miete bis zum regulären Ende der 30-Tages-Abrechnungsperiode zu berechnen. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn der Kunde den Vertrag wegen eines ausserordentlichen Kündigungsgrundes aufkündigt, der in der Sphäre von Sixt liegt.

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  • Kündigung durch Versicherer Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.

  • Kündigung nach Mahnung Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.

  • Entschädigungsgrenzen Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens a) bis zu der je Position vereinbarten Versicherungssumme; b) bis zu den zusätzlich vereinbarten Entschädigungsgrenzen; c) bis zu der vereinbarten Jahreshöchstentschädigung; Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung. Maßgebend ist der niedrigere Betrag.

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Nutzung durch Dritte 18.1 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nut- zung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden. 18.2 Der Kunde ist auch zur Zahlung aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten hat. 18.3 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede entgeltliche direkte oder mittelbare Nutzung der von der net services angebotenen Dienste durch Dritte, ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die net services gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstat- tungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.

  • Kündigung nach einem Schadenereignis G.3.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Ver- trag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder wenn in der Kaskoversicherung der Sachverständigenausschuss nach A.2.17 angerufen wird. Außerdem können wir in der Kfz- Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.

  • Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.