Common use of Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer Clause in Contracts

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: www.juergen-link.de, feger-finanz.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer Ver- sicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: hausratversicherungen.check24.de, www.koepper-klaus.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: makler.continentale.de, makler.continentale.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und Nr. 2 c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: www.qualitypool.de, dema-makler.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 24.2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 24.2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Der Versicherer kann nicht kündigen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

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Samples: allstern.com

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer seine Verpflichtung Verpflich- tung vorsätzlich oder grob fahrlässig fahrläs- sig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem ei- nem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung Gefahrer- höhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem ei- nem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: www.kvd-versicherungen.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer seine Verpflichtung Verpflich- tung vorsätzlich oder grob fahrlässig fahrläs- sig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer Versiche- rer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung Ge- fahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: amex-online.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 Ziffer 9.2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt ver- letzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisenbe- weisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem ei- nem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 Ziffer 9.2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisenbe- weisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigenkün- digen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: www.haftpflichtkasse.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung Ver- pflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher FahrlässigkeitFahrlässig- keit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem ei- nem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: www.volkswohl-bund.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 27.2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher FahrlässigkeitFahrlässig- keit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 27.2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Ein- haltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Der Versicherer kann nicht kündigen, wenn der Versicherungsnehmer nach- weist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

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Samples: www.allstern.com

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers - Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 3 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich Ver- trag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 3 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober gro- ber Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer Ver- sicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung einer Einhaltung ei- ner Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: www.diebayerische.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig fahrläs- sig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer Ver- sicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.2

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Samples: service.comfortplan.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung Ver- pflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen Fäl- len nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung un- ter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: www.lvd-online.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter un- ter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.und

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Samples: www.agcofinance.com

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer Versi- cherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) b und c) c bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: ssl.askuma.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig fahrläs- sig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und Nr. 2 c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: cdn.website-editor.net

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. Nummer 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig fahr- lässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer Versiche- rer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. Num- mer 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: www.bavariadirekt.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: feger-finanz.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich Ver- trag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: cdn.website-editor.net

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigenkündi- gen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: www.fv.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich vorsätz- lich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer Ver- sicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: hausratversicherungen.check24.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung Ver- pflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich vor- sätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher FahrlässigkeitFahrläs- sigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung Einhal- tung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. Ziffer 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. Ziffer 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: www.lvm.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach gemäß Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nicht- vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach gemäß Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.und

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Samples: www.mecklenburgische.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer Versi- cherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) b und c) Nr. 2 c bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung einer Einhaltung ei- ner Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: www.flugschulen.at

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer Ver- sicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung einer Einhaltung ei- ner Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: ssl.askuma.de

Kündigung oder Vertragsanpassung durch den Versicherer. a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 2 a), kann der Versicherer den Vertrag schriftlich fristlos frist- los kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvor- liegen Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 2 b) und c) bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal- tung Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

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Samples: www.bdv-service.de