Kündigung Oder Vertragsänderung Durch Den Versicherer. A3>2.3.1 Kündigungsrecht Verletzt der Versicherungsnehmer seine VerpLichtung nach A3>2.2.1, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine VerpLichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach A3>2.2.2 und A3>2.2.3 bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal> tung einer Frist von einem Monat kündigen.
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Samples: Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung
Kündigung Oder Vertragsänderung Durch Den Versicherer. A3>2.3.1 a) Kündigungsrecht des Versicherers Verletzt der Versicherungsnehmer seine VerpLichtung Verpflichtung nach A3>2.2.1Nr. 3 a, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine VerpLichtung Ver- pflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach A3>2.2.2 Nr. 3 b und A3>2.2.3 c bekannt, kann er den Vertrag unter Einhal> tung Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 88)
Kündigung Oder Vertragsänderung Durch Den Versicherer. A3>2.3.1 C-3.2.3.1 Kündigungsrecht Verletzt der Versicherungsnehmer seine VerpLichtung Ver- pflichtung nach A3>2.2.1C-3.2.2.1, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn w enn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer seine VerpLichtung Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvorliegen Nichtvor- liegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisenbew eisen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeiteinf acher Fahrlässig- keit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach A3>2.2.2 C-3.2.2.2 und A3>2.2.3 bekanntC-3.2.2.3 be- kannt, kann er den Vertrag unter Einhal> tung einer Einhaltung ei- ner Frist von einem Monat kündigen.
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Samples: VGH Fahrradversicherung