Kündigung und Rücktritt. Der AG ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn auf Seiten des AN Handlungen im Sinne der §§ 333, 334 StGB (Vor- teilsgewährung, Bestechung) gegeben sind. Der AG kann vom AN daneben Ersatz allen Schadens verlan- gen. Der AG kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist oder der AN seine Zahlungen vorübergehend einstellt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Kündigung und Rücktritt. Der AG ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn auf Seiten des AN Handlungen im Sinne der §des § 333, 334 333 StGB (Vor- teilsgewährung, Bestechung) gegeben sind. Der AG kann vom AN daneben Ersatz allen Schadens verlan- genverlangen. Der AG kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren Konkursverfahren oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist oder der AN seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Lieferungen Und Leistungen
Kündigung und Rücktritt. Der Die AG ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn auf Seiten seiten des AN Handlungen im Sinne der §§ 333, 334 StGB (Vor- teilsgewährungVorteilsgewährung, Bestechung) gegeben sind. Der Die AG kann vom AN daneben Ersatz allen Schadens verlan- genverlangen. Der Die AG kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist oder der AN seine Zahlungen vorübergehend oder Leistungen nicht nur vorüber- gehend einstellt.
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Kündigung und Rücktritt. Eine Verletzung der Auftrags- oder Vertragsbedingungen berechtigt den AG, Ersatz für die dadurch entstehenden Unkosten und Schäden oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Der AG ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte Rücktrittrechte berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn auf Seiten des AN Handlungen im Sinne der des §§ 333, 334 333 StGB (Vor- teilsgewährung, Bestechung) gegeben sind. Der AG kann vom AN daneben Ersatz allen Schadens verlan- genverlangen. Der AG kann ferner vom Vertrag ohne Fristsetzung zurücktreten oder kündigen, wenn über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist oder der AN seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. Schadensersatz wird nicht geleistet.
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Samples: Purchase Agreement
Kündigung und Rücktritt. 10.1. Der AG ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn auf Seiten gegen den AN oder seine maßgeblichen Mitarbeiter der Verdacht strafbarer Handlun- gen, insbesondere des AN Handlungen im Sinne Betruges, der §§ 333, 334 StGB (Vor- teilsgewährung, Bestechung) gegeben sindBestechung etc. Der AG kann vom AN daneben Ersatz allen Schadens verlan- genbesteht bzw. ein solches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
10.2. Der AG kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen, wenn über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren ähnliches Verfahren beantragt oder eröffnet ist oder der AN seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellteingestellt hat.
10.3. Der AG kann vom AN daneben den Ersatz jeglichen, durch die Vertragsbeendigung entstandenen Schadens verlangen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Kündigung und Rücktritt. Der AG ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte berechtigt, den Vertrag zu kündigen kündigen, oder von ihm zurückzutreten, wenn auf Seiten des AN Handlungen im Sinne der §§ 333, 334 StGB (Vor- teilsgewährung, Bestechung) gegeben sind. Der AG kann vom AN daneben Ersatz allen Schadens verlan- gen. Der AG kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist oder der AN seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
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Samples: Einkaufsbedingungen