Kündigung und Schadensersatz. Im Falle der Nichteinhaltung der unter Ziffern 4.14, 4.15 und 10.2. aufgeführten Verpflichtungen ist der HU berechtigt, den Vertrag unabhängig von einer vereinbarten Vertragsstrafe aus wichtigem Grund zu kündigen und den noch nicht vollendeten Teil der Leistung auf Kosten des NU durch einen Dritten ausführen zu lassen. Die Ansprüche des HU auf Ersatz eines weitergehenden Schadens bleiben unberührt. Verwirkte Vertragsstrafen werden in diesem Fall als Mindestschaden angerechnet.
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Samples: Construction Contract, Bedingungen Und Verhaltenskodex Für Nachunternehmer
Kündigung und Schadensersatz. Im Falle der Nichteinhaltung der unter Ziffern 4.14, 4.15 und 10.2. aufgeführten Verpflichtungen ist der HU nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, den Vertrag unabhängig von einer vereinbarten Vertragsstrafe aus wichtigem Grund zu kündigen und den noch nicht vollendeten Teil der Leistung auf Kosten des NU durch einen Dritten ausführen zu lassen. Die Ansprüche des HU auf Ersatz eines weitergehenden Schadens bleiben unberührt. Verwirkte Vertragsstrafen werden in diesem Fall als Mindestschaden angerechnet.
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Samples: Bedingungen Und Verhaltenskodex Für Nachunternehmer (Nub Bau)
Kündigung und Schadensersatz. Im Falle der Nichteinhaltung der unter Ziffern 4.14, 4.15 6.9 und 10.2. 15.2 aufgeführten Verpflichtungen ist der HU berechtigt, den Vertrag unabhängig von einer vereinbarten Vertragsstrafe aus wichtigem Grund zu kündigen und den noch nicht vollendeten Teil der Leistung auf Kosten des NU durch einen Dritten ausführen zu lassen. Die Ansprüche des HU auf Ersatz eines weitergehenden Schadens bleiben unberührtunbe- rührt. Verwirkte Vertragsstrafen werden in diesem Fall als Mindestschaden angerechnet.
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Samples: Bedingungen Für Die Ausführung Von Nachunternehmerleistungen
Kündigung und Schadensersatz. Im Falle der Nichteinhaltung der unter Ziffern 4.14, 4.15 und 10.2. aufgeführten Verpflichtungen ist der HU berechtigt, den Vertrag unabhängig von einer vereinbarten Vertragsstrafe aus wichtigem Grund zu kündigen und den noch nicht vollendeten Teil der Leistung auf Kosten des NU durch einen Dritten ausführen zu lassen. Die Ansprüche des HU auf Ersatz eines weitergehenden Schadens bleiben unberührt. Verwirkte Vertragsstrafen werden in diesem Fall als Mindestschaden angerechnet.. Org. 65001 (09.2015)
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Samples: Bedingungen Und Verhaltenskodex Für Nachunternehmer (Nub)
Kündigung und Schadensersatz. Im Falle der Nichteinhaltung der unter Ziffern 4.14, 4.15 und 10.2. 10.1 NUB aufgeführten Verpflichtungen ist der HU berechtigt, den Vertrag unabhängig von einer vereinbarten Vertragsstrafe aus wichtigem Grund zu kündigen und den noch nicht vollendeten Teil der Leistung auf Kosten des NU durch einen Dritten ausführen zu lassen, sofern er dem NU zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der Verpflichtungen gesetzt hat. Die Ansprüche des HU auf Ersatz eines weitergehenden Schadens bleiben unberührt, insbesondere die Mehrkosten aus der Fertigstellung der durch den NU übernommenen Leistungen durch Dritte. Verwirkte Vertragsstrafen werden in diesem Fall als Mindestschaden angerechnet.
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Samples: Nachunternehmervertrag