Kündigungsfristen seitens der Verwaltungsgesellschaften Musterklauseln

Kündigungsfristen seitens der Verwaltungsgesellschaften. Es besteht keine Verwaltungsgesellschaft. Bitpanda kann jederzeit das Angebot des Index-Produkts einstellen oder beenden. In diesem Fall werden keine neuen Käufe des Index-Produkts mehr ermöglicht. Die Fortführung des Index-Produkts im Sinne des Rebalancings etc. ist von der Schließung des Angebots unabhängig. Zusätzlich besteht seitens Bitpanda auch das Recht zur Beendigung der Fortführung des Index- Produkts als Ganzes. Diese Entscheidung kann individuell auf einen Erwerber beschränkt sein, etwa aufgrund der Beendigung der Geschäftsbeziehung, rechtlicher Bedenken, möglicher Betrugsrisiken seitens des Anlegers oder aus sonstigen Gründen oder aber pauschal, also für alle Anleger, welche Index-Produkte halten, erfolgen. Jede pauschale Einstellung des Index-Produkts wird den Anlegern via E-Mail und über die Bitpanda Plattform mitgeteilt und eine angemessene Frist zur eigenen Beendigung eingeräumt. Sollten in dieser Zeit keine Verfügungen über das Index-Produkt getroffen werden, ist Bitpanda nach eigenem Ermessen zur Vornahme einer Veräußerung gegen Fiat-Token oder zur Vornahme eines Claims berechtigt. Diese Vorgehensweise gilt grundsätzlich auch für die individuelle Beendigung des Index-Produkts. Allerdings ist hier der jeweilige Sachverhalt zu beachten und Bitpanda behält sich ausdrücklich auch das Recht zu einer sofortigen Schließung und/oder einer "Einfrierung der Mittel", etwa bei Geldwäsche-Verdacht, oder sonstiger notwendiger Schritte, vor. Die zu setzenden Schritte sind vom Einzelfall abhängig. Bitpanda wird nur aus wichtigen Gründen solche Sofortmaßnahmen ergreifen. In allen anderen Fällen gilt die obige Vorgangsweise inkl. Vorabinformation innerhalb angemessener Vorlaufzeit. Eine Kündigungsfrist besteht nicht – die Kündigung wird sofort wirksam. Zudem behält sich Bitpanda ausdrücklich vor, zu entscheiden, welche Krypto-Assets in die Plattform aufgenommen werden oder auch von dieser wieder entfernt werden bzw. wie weit die Integration erfolgt, etwa nur als Trade-/Index-Only-Coin. Es wird keine Zusicherung abgegeben, dass die im Index enthaltenen Krypto-Assets zu irgendeinem Zeitpunkt in die Plattform aufgenommen werden oder „on- chain“ entnommen werden können. Die Entscheidung, ob, welche und in welcher Form Krypto-Assets in die Bitpanda Plattform aufgenommen oder entfernt werden, trifft allein Bitpanda (siehe auch den Risikofaktor "Kapitel 1, 2.12. Risiko verbunden mit Index-Only-Coins"). Weiters bestehen wechselseitige Kündigungsmöglichkeiten seite...
Kündigungsfristen seitens der Verwaltungsgesellschaften. Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit errichtet. Gemäß Gesellschaftsvertrag kann jeder Gesellschafter unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Eine ordent- liche Kündigung ist gemäß Gesellschaftsvertrag § 12 erstmals zum 31.12.2017 möglich. Ein Gesellschafter kann gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages bzw. § 11 Treuhandvertrag (Beilage./2) aus bestimmten wichtigen Gründen, zum Beispiel wegen Nichterfüllung seiner Einlage aus der Gesellschaft aus- geschlossen werden. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern von den ver- bleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Scheidet die Komplementärin aus, so ist durch die Treuhandkomman- ditistin unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, die eine neue Komplementärin wählt. Scheidet die Treuhandkommanditistin aus, so steht ihr das Recht zu, eine neue Kommanditistin zu benennen, die ohne weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung in die Rechte und Pflichten der bisherigen ge- schäftsführenden Kommanditistin eintritt.