Kündigungsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versiche- rungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
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Kündigungsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten geschul- deten Beträge in Verzug ist.
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Kündigungsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
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Kündigungsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten ge- schuldeten Beträge in Verzug ist.
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Kündigungsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge Prämie in Verzug ist.
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Kündigungsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versiche- rungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Hat der Versicherer den Vertrag gekündigt und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Ver- trag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eingetreten sind, be- steht jedoch kein Versicherungsschutz.
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Kündigungsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung. Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versiche- rungsnehmer Versicherungs- nehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
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