Lade- oder Standzeitüberschreitungen Musterklauseln

Lade- oder Standzeitüberschreitungen. Werden aufgrund von Verschulden des Vertragspartners oder dessen Erfüllungsgehilfen vereinbarte Lade- oder Standzeiten überschritten, so verwirkt der Vertragspartner eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € pro Tag an dem die Lade- oder Standzeiten überschritten werden. Das Verschulden von Nachunternehmern und deren Erfüllungsgehilfen hat sich der Vertragspartner wie eigenes Verschulden zurechnen zu lassen. Alle Pflichten des Vertragspartners gelten für dessen Nachunternehmer entsprechend. NTT-Srebrena Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx-Xxxxx-Xxx. 00 X-00000 Xxxxxxxx Geschäftsführer: Xxxxx Xxxxxxxxx Steuer-Nr. 128/5726/4210 Ust-ID-Nr.: DE230804917 Bankverbindu.n.g. : Stadtsparkasse Schwelm Kontonummer: 23622 XXXXXXX0XXX Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass die Lieferscheine und -papiere wieder im Original bei der Firma N.T.T. Nikoloska abgeliefert werden. Wird dieser Vereinbarung nicht nachgekommen, so verwirkt der Vertragspartner bei jedem Auftrag, bei dem die Lieferscheine und -papiere nicht spätestens drei Wochen nach Abschluss des Auftrages im Original abgeliefert werden, eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 €. Das Verschulden von Nachunternehmern und deren Erfüllungsgehilfen hat sich der Vertragspartner dabei wie eigenes Verschulden zurechnen zu lassen. Sofern die Firma N.T.T. Xxxxxxxxx selbst Auftragnehmerin eines Transportauftrages ist, werden die Lieferscheine und -papiere im Original unverzüglich, spätestens aber drei Wochen nach Abschluss des Transportauftrages an den Auftraggeber abgeliefert. Vertragsstrafen oder pauschalierter Schadensersatz vor Ablauf dieser Frist wird nicht geschuldet, weil eine Ablieferung der Papiere im Fernverkehr zeitlich vorher in der Regel nicht möglich ist.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.