Ladekarte bzw. Contract-ID, Nutzung der öffentlichen Ladesäulen, Vertragspflichten. 16.1. Die Ladekarte bleibt im Eigentum der SWD und ist auf deren Verlangen jederzeit, spätestens nach Beendigung des zwischen der SWD und dem Kunden bestehenden Vertrages an die SWD zurückzugeben. 16.2. Eine Weitergabe der Ladekarte bzw. der Contract-ID an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sichere Verwendung der Ladekarte, Contract-ID und Kennwörter. Ein Verlust der Ladekarte hat der Kunde der SWD unverzüglich mitzuteilen. Die SWD wird die betreffende Ladekarte bzw. die betreffende Xxxxxxxx.XX unverzüglich nach Mitteilung des Kunden sperren und den Kunden hierüber informieren. Der Kunde stellt die SWD von sämtlichen Ansprüchen frei, die bis zur Mitteilung des Verlusts der betreffenden Ladekarte bzw. der betreffenden Contract-ID entstehen. 16.3. Ein dauerhafter Anspruch des Kunden auf Nutzung der Ladestationen sowie auf Aufrechterhaltung der bestehenden Ladestationen der SWD und ihrer eRoaming- Partner besteht nicht. 16.4. Schäden oder Störungen an öffentlichen Ladestationen der SWD sind der SWD unter xXxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx unverzüglich zu melden. Eine Nutzung der jeweiligen Ladestationen darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden. 16.5. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Rechnungsanschrift der SWD unverzüglich mitzuteilen
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Samples: Energieliefervertrag, Energieliefervertrag, Energieliefervertrag
Ladekarte bzw. Contract-ID, Nutzung der öffentlichen Ladesäulen, Vertragspflichten. 16.1. Die Ladekarte bleibt im Eigentum der SWD und ist auf deren Verlangen jederzeit, spätestens nach Beendigung des zwischen der SWD und dem Kunden bestehenden Vertrages an die SWD zurückzugeben.
16.2. Eine Weitergabe der Ladekarte bzw. der Contract-ID an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sichere Verwendung der Ladekarte, Contract-ID und Kennwörter. Ein Verlust der Ladekarte hat der Kunde der SWD unverzüglich mitzuteilen. Die SWD wird die betreffende Ladekarte bzw. die betreffende Xxxxxxxx.XX unverzüglich nach Mitteilung des Kunden sperren und den Kunden hierüber informieren. Der Kunde stellt die SWD von sämtlichen Ansprüchen frei, die bis zur Mitteilung des Verlusts der betreffenden Ladekarte bzw. der betreffenden Contract-ID entstehen.
16.3. Ein dauerhafter Anspruch des Kunden auf Nutzung der Ladestationen sowie auf Aufrechterhaltung der bestehenden Ladestationen der SWD und ihrer eRoaming- eRoaming-Partner besteht nicht.
16.4. Schäden oder Störungen an öffentlichen Ladestationen der SWD sind der SWD unter xXxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx unverzüglich zu melden. Eine Nutzung der jeweiligen Ladestationen darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.
16.5. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Rechnungsanschrift der SWD unverzüglich mitzuteilen
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Samples: Energieliefervertrag
Ladekarte bzw. Contract-ID, Nutzung der öffentlichen Ladesäulen, Vertragspflichten. 16.1. Die Ladekarte bleibt im Eigentum der SWD und ist auf deren Verlangen jederzeitjeder- zeit, spätestens nach Beendigung des zwischen der SWD und dem Kunden bestehenden Vertrages an die SWD zurückzugeben.
16.2. Eine Weitergabe der Ladekarte bzw. der Contract-ID an Dritte ist nicht gestattetge- stattet. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sichere Verwendung der Ladekarte, Contract-ID und Kennwörter. Ein Verlust der Ladekarte hat der Kunde der SWD unverzüglich mitzuteilen. Die SWD wird werden die betreffende Ladekarte bzw. die betreffende Xxxxxxxx.XX Contract-ID unverzüglich nach Mitteilung des Kunden sperren und den Kunden hierüber informieren. Der Kunde stellt die SWD von sämtlichen Ansprüchen frei, die bis zur Mitteilung des Verlusts der betreffenden Ladekarte bzw. der betreffenden Contract-ID entstehen.
16.3. Ein dauerhafter Anspruch des Kunden auf Nutzung der Ladestationen sowie auf Aufrechterhaltung der bestehenden Ladestationen der SWD und ihrer eRoaming- eRoaming-Partner besteht nicht.
16.4. Schäden oder Störungen an öffentlichen Ladestationen der SWD sind der SWD unter xXxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx unverzüglich zu melden. Eine Nutzung der jeweiligen Ladestationen darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt fort- gesetzt werden.
16.5. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Rechnungsanschrift der den SWD unverzüglich mitzuteilen.
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Ladekarte bzw. Contract-ID, Nutzung der öffentlichen Ladesäulen, Vertragspflichten. 16.1. Die Ladekarte bleibt im Eigentum der SWD und ist auf deren Verlangen jederzeit, spätestens nach Beendigung des zwischen der SWD und dem Kunden bestehenden Vertrages an die SWD zurückzugeben.
16.2. Eine Weitergabe der Ladekarte bzw. der Contract-ID an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sichere Verwendung der Ladekarte, Contract-ID und Kennwörter. Ein Verlust der Ladekarte hat der Kunde der SWD unverzüglich mitzuteilen. Die SWD wird die betreffende Ladekarte bzw. die betreffende Xxxxxxxx.XX Contract-ID unverzüglich nach Mitteilung des Kunden sperren und den Kunden hierüber informieren. Der Kunde stellt die SWD von sämtlichen Ansprüchen frei, die bis zur Mitteilung des Verlusts der betreffenden Ladekarte bzw. der betreffenden Contract-ID entstehen.
16.3. Ein dauerhafter Anspruch des Kunden auf Nutzung der Ladestationen sowie auf Aufrechterhaltung der bestehenden Ladestationen der SWD und ihrer eRoaming- eRoaming-Partner besteht nicht.
16.4. Schäden oder Störungen an öffentlichen Ladestationen der SWD sind der SWD unter xXxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx unverzüglich zu melden. Eine Nutzung der jeweiligen Ladestationen darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.
16.5. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Rechnungsanschrift der SWD unverzüglich mitzuteilen
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Samples: Energieliefervertrag