Vertragsabwicklung. Die DVV oder von uns beauftragte Dienstleister verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Vertrages mit Ihnen. Dies erfasst u.a. die Abrechnung Ihrer Energieleistungen, den Versand von Rechnungen und ggf. Mahnungen sowie die Kommunikation mit Ihnen. Zur Erfüllung des Vertrages, d.h. zum Zwecke der Ermittlung Ihres Verbrauchs, der Abrechnungserstellung, Abwicklung der Zahlung sowie der Versendung von Schreiben, übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten auch an Dritte (z.B. Messstellen- und Netzbetreiber, Versanddienstleister, Inkassodienstleister). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist somit die Verarbeitung zur Vertragserfüllung und Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 b DSGVO). Ohne diese können wir den Vertrag nicht abschließen und abwickeln.
Vertragsabwicklung. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, d. h. Ihre persönlichen Daten und Ihre Abrechnungsdaten, zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten. Die konkrete Verarbeitung richtet sich nach den jeweiligen Services, die Sie bei uns bestellen (z. B. Netzanschluss, Netznutzung, Einspeiserabwicklung, Messstellenbetrieb). Insbesondere erfasst sind die Abrechnung der vertraglichen Leistungen, der Versand von Rechnungen und ggf. Mahnungen sowie die weitere Kommunikation mit Ihnen in vertraglichen Angelegenheiten. Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebene Datenverarbeitung ist die Verarbeitung zur Vertragserfüllung und Vertragsdurchführung. Ohne diese Datenverarbeitung können wir den Vertrag nicht abschließen und erfüllen. Zum Zwecke der Vertragserfüllung, z. B. zur Abrechnungserstellung, Abwicklung der Zahlung, zum Zwecke der Ermittlung Ihres Verbrauchs sowie der Versendung von Schreiben, übermitteln wir Ihre persönlichen Daten und Ihre Abrechnungsdaten auch an Dritte und Auftragsverarbeiter (z. B. Versanddienstleister, Inkassodienstleister, Callcenter), ebenso erhalten wir auch Daten von Dritten (z.B. Energieversorgungsunternehmen, Anschlussnehmer, öffentliche Stellen). Sofern Sie uns eine E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Mobilrufnummer mitgeteilt haben, werden wir diese zur schnellen Bearbeitung (z.B. per SMS) der o.g. vertrags- und abrechnungsrelevanten Themen und im Rahmen des Forderungsmanagements nutzen. Die steigende Nutzeraktivität bei direkten Kommunikationswegen spricht dafür, dass mit dieser Art der Kundenansprache gerechnet wird.
Vertragsabwicklung rhenag verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, d. h Ihre per- sönlichen Daten und Ihre Abrechnungsdaten zur Erfüllung des Ver- trags mit Ihnen. Die konkrete Verarbeitung richtet sich nach den je- weiligen Produkten und der jeweiligen Dienstleistung, die Sie bei rhenag beziehen (z. B. Energielieferungen, Kauf einer PV-Anlage oder eines SmartHome-Produktes, sonstige Energieleistungen). Insbesondere erfasst sind die Abrechnung der vertraglichen Leis- tungen, der Versand von Rechnungen und ggf. Mahnungen sowie die Kommunikation mit Ihnen. Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebene Datenverarbeitung ist die Verarbeitung zur Ver- tragserfüllung und Vertragsdurchführung. Ohne diese Datenverar- beitung können wir den Vertrag nicht abschließen und erfüllen. Zum Zwecke der Vertragserfüllung, z. B. zur Abrechnungserstellung, Ab- wicklung der Zahlung, zum Zwecke der Ermittlung Ihres Verbrauchs sowie der Versendung von Schreiben, übermitteln wir Ihre persönli- chen Daten und Ihre Abrechnungsdaten auch an Dritte und Auf- tragsverarbeiter (z. B. Messstellen- und Netzbetreiber, Versand- dienstleister, Inkassodienstleister, Callcenter).
Vertragsabwicklung. SWD oder von uns beauftragte Dienstleister verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Vertrages mit Ihnen. Dies erfasst u.a. die Abrechnung Ihrer Energieleistungen, den Versand von Rechnungen und ggf. Mahnungen sowie die Kommunikation mit Ihnen. Zur Erfüllung des Vertrages, d. h. zum Zwecke der Ermittlung Ihres Verbrauchs, der Abrechnungs- erstellung, Abwicklung der Zahlung sowie der Versendung von Schreiben, übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten auch an Dritte (z. B. Messstellen- und Netzbetreiber, Versand- dienstleister, Inkassodienstleister). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist somit die Verarbeitung zur Vertragserfüllung und Vertrags- durchführung. Ohne diese können wir den Vertrag nicht abschließen und abwickeln.
Vertragsabwicklung. 1. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abge- druckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Platzierungsanweisungen des Auftraggebers sind jedoch nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung im entsprechen- den redaktionellen Umfeld nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer mit dem Wort „Adverto- rial“ deutlich kenntlich gemacht. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Auftragnehmers. Diese berechtigt den Auftragnehmer zur Erhe- bung eines Verbundaufschlages.
2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagen Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Ge- setze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ver- öffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Beilagen Aufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ab- lehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
3. Der Auftragnehmer liefert nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der Rechnung ein Beleg-Exemplar. Je nach Art und Umfang des Werbeauftrages werden Anzeigen- oder Textausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Kosten für die Anfertigung be- stellter Druckunterlagen, Grafiken, Texte, Konzepte und sonstige Kreativleistungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder vertretene erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen.
4. Bei Chiffreanzeigen wendet der Auftragnehmer für die Verwah- rung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiter- geleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Auftrag- nehmer zurück, oh...
Vertragsabwicklung. Dispatching 24/7 Hotline T: +00 (000) 000 00 000 F: +00 (000) 000 00 000 M: xxxxxxxxxxx-xxx@xxxxxxx.xxx Anschrift: Trianel GmbH - Kaufmännische Betriebsführung Speicher Xxxxxxxxx Xxxxxxx 000 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx
Vertragsabwicklung. Die Bestell-, Sach-, Zeichnungsnummer und der Ge- genstand des Auftrags sind in den Auftragsbestätigun- gen, Lieferscheinen, Frachtunterlagen, Paketanschriften, Rechnungen sowie im gesamten Schriftwechsel stets an- zugeben. Versäumt oder unterlässt der Lieferant diese An- gaben, gehen daraus resultierende Verzögerungen in der Abwicklung des Auftrags ausschließlich zu seinen Lasten.
Vertragsabwicklung. Die GWG GmbH verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, d.
h. Ihre persönlichen Daten und Ihre Abrechnungsdaten zur Er- füllung des Vertrags mit Ihnen. Die konkrete Verarbeitung rich- tet sich nach den jeweiligen Produkten und der jeweiligen Dienstleistung, die Sie bei der GWG GmbH beziehen (z. B. Energielieferungen, Kauf einer PV-Anlage oder sonstige Ener- gieleistungen). Insbesondere erfasst sind die Abrechnung der vertraglichen Leistungen, der Versand von Rechnungen und ggf. Mahnungen sowie die Kommunikation mit Ihnen. Rechts- grundlage für die vorstehend beschriebene Datenverarbeitung ist die Verarbeitung zur Vertragserfüllung und Vertragsdurch- führung. Ohne diese Datenverarbeitung können wir den Vertrag nicht abschließen und erfüllen. Zum Zwecke der Vertragserfül- lung, z. B. zur Abrechnungserstellung, Abwicklung der Zahlung, zum Zwecke der Ermittlung Ihres Verbrauchs sowie der Versen- dung von Schreiben, übermitteln wir Ihre persönlichen Daten und Ihre Abrechnungsdaten auch an Dritte und Auftragsverar- beiter (z. B. Messstellen- und Netzbetreiber, Versanddienstleis- ter, Inkassodienstleister).
Vertragsabwicklung. Der Auftragnehmer wird zu jeder Zeit dafür Sorge tragen, dass die Services im Falle einer vollständigen oder teilweisen Beendigung des jeweiligen Vertrages durch einen Folgeanbieter übernommen werden können. Es finden die Bestimmungen der Anlage 1.3 „Exit Management“ Anwendung, wenn der Vertrag ganz oder teilweise – gleich aus welchem Grunde – beendet wird.
Vertragsabwicklung. 3.1) Die Abwicklung des Vertrages erfolgt in der Regel in den Phasen Briefing, Beratung/Konzept, Layout und Umsetzung.
3.2) Das Briefing ist Grundlage für die erfolgreiche Auftragserfüllung durch TRADE MARKETEERS. in Die schriftlich Erstellung in entsprechender Form ist Aufgabe des Auftraggebers. Gemeinsam ein Briefing zu formulieren, ist im Rahmen eines Workshops und aufgrund der dafür zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ebenso möglich. Die schriftliche Projektbeschreibung (Re-Briefing) wird gegebenenfalls von TRADE MARKETEERS verfasst. Ist aber keine Pflicht. Sie ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Änderungswünsche, die im Re-Briefing nicht vereinbart wurden, können später zu gesonderten Aufwänden und somit Termin- und Preisvereinbarungen führen.
3.3) Im Anschluss an die Briefing-Phase berät TRADE MARKETEERS den Auftraggeber zunächst hinsichtlich Positionierung, Medien, Etat, Timings etc. und entwickelt innerhalb vereinbarter Fristen ein entsprechendes Konzept. Im Rahmen dessen erstellt TRADE MARKETEERS innerhalb vereinbarter Fristen einen Muster-Layout. Nach Erhalt des ersten Konzeptes und/oder Layouts hat der Auftraggeber das Recht auf zwei Korrekturphasen der Nachbesserung, wenn es nicht ausdrücklich anderes geregelt ist. Darüber hinausführende Korrekturphasen sorgen für eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis. Nur im Falle des absolutem Nichtgefallens des ersten Layouts/ Konzeptes kann der Auftraggeber ein zweites fordern. Dies aber auch nur, wenn die Briefings nicht fehlerhaft waren. Ist dies der Fall gewesen, führen weitere Konzepte/Musterlayouts zu gesonderten Aufwänden und somit veränderten Termin- und Preisvereinbarungen.
3.4) Führen gänzlich veränderte Rahmenbedingungen zu einer komplett neuen Aufgabenstellung gilt die Wiederaufnahmen des Ablaufs Briefing, Beratung/Konzept, Layout. Die vereinbarte Vergütung erfolgt entsprechend erneut.
3.5) Sind Konzept und Xxxxxxxxxxxx vom Auftraggeber frei gegeben, beginnt die Umsetzungsphase. Hier wird das Musterlayout auf diverse Medien, Formate, Packagins, Formen, Darstellungsarten, Anlässe etc. adaptiert. Auch hier gilt: Der der Auftraggeber hat das Recht auf zwei Korrekturphasen der Nachbesserung. Darüber hinausführende Korrekturphasen sorgen für eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis. Es sei denn, es wurden ausdrücklich gesonderte Änderungspauschalen vereinbart.