Arbeitsplätze Musterklauseln

Arbeitsplätze. Bitte geben Sie die Anzahl aller Beschäftigten (einschl. Antragsteller und mit­ helfender Familienangehöriger) inklusive aller Teilzeitbeschäftigten und Aus­ zubildenden an. Da es sich um eine Anzahl von natürlichen Personen handelt, sind die Angaben hier nur in ganzen Zahlen möglich. Bitte sehen Sie von der Angabe von Zahlenbereichen ab.
Arbeitsplätze. 1. Mit Hilfe der Ausgleichsmittel des Bundes sind in der Region Bonn neu und unmittelbar geschaffen worden. 2. Mittelbar sind mit finanzieller Hilfe des Bundes durch die Förderung von 24 neuen Gewer- begebieten, die Schaffung von 5 Technologiezentren sowie durch Investitionshilfen für klei- nere und mittlere Unternehmen mit rd.450 Einzelvergaben angesiedelt oder gesichert worden. 3. Mittelfristig ist durch Vollbelegung geschaffener Einrichtungen im Bereich des wirtschaftli- chen Strukturwandels, insbesondere bei Gewerbegebieten und Investitionshilfen, mit der Schaffung und Sicherung von zu rechnen. 4. Insgesamt ergibt sich hieraus ein Arbeitsplatzeffekt von bis zu rd. 25.000 Arbeitsplätzen. 5. Die Gesamtzahl weiterer als Folge von Ausgleichsleistungen des Bundes geschaffener oder gesicherter Arbeitsplätze in der Region Bonn ist nicht quantifizierbar wie: - Die im Bereich des Tourismus gestärkte Arbeitsmarktsituation. - Die durch Marketingmaßnahmen initiierten Ansiedlungen.
Arbeitsplätze. 1. Alle Arbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Regalfach, Strom und WLAN. Das Mitglied hat die Ausstattung bei Beginn der Mitgliedschaft zu überprüfen und fehlende Ausstattungen sofort bei KAOS zu melden. 2. Mitglieder dürfen die von ihnen gebuchten Nutzungsräume nur für den von ihnen bei Vertragsschluss angegebenen Zweck benutzen. Eine Änderung des Zwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von KAOS. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Kaos nach vorheriger Abmahnung zur fristlosen Kündigung. 3. Mitglieder haben die Flexdesks am Ende eines jeden Nutzungstages wieder komplett zu räumen, andernfalls fallen Räumungsgebühren an (es gilt die aktuelle KAOS-Preisliste). Verstößt das Mitglied schuldhaft gegen diese Bestimmung, so ist KAOS nach vorheriger Abmahnung zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt. 4. Teile der Hallenfläche können nach Absprache mit dem KAOS-Team für projektbezogene Tätigkeiten zeitlich befristet gemietet werden. Anfragen an xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Die dafür bereitgestellte Fläche wird festgelegt und markiert. Die Nutzung ist nach Vereinbarung zeitlich begrenzt. Am Ende eines Nutzungszeitraumes ist die Fläche wieder komplett zu räumen und besenrein zu hinterlassen. Bei schuldhaftem Unterlassen fallen Räumungs- und Reinigungsgebühren an (es gilt die aktuelle KAOS-Preisliste). Ein wiederholter Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt KAOS zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft auf Basis dieser AGB.
Arbeitsplätze. Die Miete ist eine Pauschalmiete inklusive aller Nebenkosten im Rahmen eines üblichen Verbrauchs. Der Kunde ist berechtigt neben dem angemieteten Arbeitsplatz die Besprechungsräume nach Verfügbarkeit (fair Use), die sanitären Anlagen und die Kaffeeküche zu verwenden. Die Nutzung der Besprechungsräume ist bei gebuchten Seminaren von externen Kunden nur eingeschränkt möglich.
Arbeitsplätze. Die Auftragnehmer haben dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze entsprechend § 4 und 5 ArbSchG und § 12 BGV C22 so eingerichtet werden, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten möglichst gering gehalten werden.
Arbeitsplätze. Siehe Abschnitt 2.4.1.
Arbeitsplätze. Bitte geben Sie unter "insgesamt" die Anzahl aller Beschäftigten (einschließlich Antragsteller und mithelfende Familienangehörige) inklusive aller Frauen, Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden an. Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen. Unter "Teilzeitbeschäftigte" weisen Sie bitte die Anzahl aller Teilzeitbeschäftigten aus und unter "Auszubildende" die Anzahl der Auszubildenden im derzeitigen 1. Ausbildungsjahr. Bei den "Auszubildenden" unter Berücksichtigung des Vorhabens geben Sie bitte die beabsichtigte Anzahl der Auszubildenden des nächsten Ausbildungsjahres an. Da es sich dabei jeweils um eine Anzahl von natürlichen Personen handelt, sind die Angaben hier nur in ganzen Zahlen möglich. Bitte sehen Sie von der Angabe von Zahlenbereichen ab.
Arbeitsplätze. Überlassen werden X Arbeitsplätze im Digital Studio des FEL auf dem Gelände der Königlichen Porzellanmanu- faktur, Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx. Die Nutzung umfasst: • Arbeitsplätze im Digital Studio (Shared Office, kein fester Arbeitsplatz) • Mitnutzung von Open Space, Lounge, Küche, Wifi, Sanitärräume Mitgenutzte Fläche: 705 qm Nutzungswert: xxx(netto) Euro Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist nicht zulässig. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung be- stimmter Arbeitsplätze besteht nicht. Die dena legt im Einzelfall fest, welche Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden können.

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  • Arbeitszeit 6 Regelmäßige Arbeitszeit § 7 Sonderformen der Arbeit § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit § 9 Bereitschaftszeiten § 10 Arbeitszeitkonto § 11 Teilzeitbeschäftigung

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Kopplungsklausel Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung der Parteien jederzeit entweder als Datenexporteur oder als Datenimporteur beitreten, indem sie die Anlage ausfüllt und Anhang I.A unterzeichnet.

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Kurzarbeit Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der Arbeit­geberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit. b) Abweichend von der betrieblichen Normalarbeitszeit wird folgende Lage der Normalarbeitszeit ver- einbart: ................................................................................................................................... .............................................................................................................................................. .............................................................................................................................................. c) Abweichende Vereinbarung über die Erbringung der Normalarbeitszeit: ....................................... .............................................................................................................................................. d) Die Normalarbeitszeit wird wie folgt zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitszeit aufge- teilt. Mehrarbeit: Überstunden und Mehrarbeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte werden nur vergütet, wenn sie aus- drücklich angeordnet werden. Arbeitszeitaufzeichnungen: Alle geleisteten Arbeitszeiten sind vom Arbeitnehmer aufzuzeichnen, soweit die Arbeitszeit vom Arbeitneh- mer bestimmt wird. Privat bedingte Unterbrechungen der Arbeitszeit sind dabei festzuhalten. Der Arbeit- nehmer hat die Aufzeichnungen unmittelbar nach dem Monatsletzten vorzulegen.

  • Nutzungssperre 5.1. Trade Republic ist berechtigt, den Zugang zum Depot ganz oder teilweise zu sperren, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Online-Brokerage und/oder der personalisierten Sicherheitsmerkmale dies rechtfertigen. 5.2. Eine Berechtigung zur Sperre besteht insbesondere, wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Sicherheitsmerkmale besteht oder dies zu befürchten ist. Der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale besteht insbesondere dann, wenn es zu wiederholten Fehlversuchen der Anmeldung in der Applikation kommt, die Prüfung im Rahmen des Zugriffs- und Authentifizierungsverfahrens wiederholt nicht positiv ausfällt oder die Applikation meldet, dass sie nicht auf einem vom Hersteller erlaubten Betriebssystem (z.B. durch Jailbreak) läuft. 5.3. Trade Republic darf eine Sperre auch dann veranlassen, wenn Trade Republic zur Kündigung des Rahmenvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.