Lagerzeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich u. a. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben, aber nicht abschließend sind. Die dort genannten Fristen für die Aufbewahrung und Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus. Darüber hinaus können besondere gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist erfordern, wie z.B. die Beweissicherung im Rahmen von Verjährungsvorschriften. Nach §§ 195 ff. BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre, es können aber auch Verjährungsfristen von bis zu 30 Jahren gelten.
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Samples: Grundstücks Nutzungsvereinbarung, Nutzungsvertrag, Grundstücks Nutzungsvereinbarung