Haftzeit Musterklauseln

Haftzeit a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Haftzeit. Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für welchen der Versicherer Entschädigung für den Ertragsausfallschaden leistet. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ist die Haftzeit nach Monaten bemessen, so gelten jeweils 30 Kalendertage als ein Monat. Ist jedoch ein Zeitraum von 12 Monaten vereinbart, so beträgt die Haftzeit ein volles Kalenderjahr.
Haftzeit a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Haftzeit. Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für welchen der Versicherer Entschädigung für den Ertragsausfallschaden leistet. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ist die Haftzeit nach Monaten bemessen, so gelten jeweils 30 Kalendertage als ein Monat. Ist jedoch ein Zeitraum von 12 Monaten vereinbart, so beträgt die Haftzeit ein volles Kalenderjahr. Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, entstanden sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht lauffähig sind oder die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden. Die im Vertrag für die Betriebseinrichtung und Vorräte (Sach-Versicherungsvertrag) vereinbarte Sach-Versicherungssumme gilt auch als Versicherungssumme für die Klein-EA-Versicherung. Diese Versicherungssumme für die Klein-EA-Versicherung kann zur Vermeidung einer Unterversicherung erhöht werden, soweit Betriebseinrichtung oder Vorräte, die dem versicherten Betrieb dienen, nicht oder nicht mit ihrem vollen Wert durch den Sach-Versicherungsvertrag versichert sind. Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die für die Klein-EA-Versicherung zugrunde gelegte Versicherungssumme nicht dem für den Sachversicherungsvertrag maßgebenden Versicherungswert zuzüglich der Sachwerte gemäß Satz 2, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen.
Haftzeit. Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für den der Versicherer Entschädigung für den Ertragsausfallschaden leistet. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist die Haftzeit nach Monaten bemessen, so gelten jeweils 30 Kalendertage als ein Monat. Ist jedoch ein Zeitraum von 12 Monaten vereinbart, so beträgt die Haftzeit ein volles Kalenderjahr.
Haftzeit a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für den vereinbarten Zeitraum seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Haftzeit a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 3 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Haftzeit. Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für welchen der Versicherer Entschädigung für den Ertragsausfallschaden leistet. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ist die Haftzeit nach Monaten bemessen, so gelten jeweils 30 Kalendertage als ein Monat. Ist jedoch ein Zeitraum von 12 Monaten vereinbart, so beträgt die Haftzeit ein volles Kalenderjahr. Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach diesem Vertrag am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, entstanden sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht lauffähig sind oder die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden.
Haftzeit a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zum Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 6 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Haftzeit a) Ersetzt wird der Mietausfall längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Räume wieder benutzbar sind. Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen blei- ben unberücksichtigt.