Landschaft Musterklauseln

Landschaft. Die erheblichen nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die Landschaft sind unter dem Schutzgut Mensch (Landschaftsbild) in diesem Kapitel erläutert. Kultur- und Sachgüter werden durch den Windpark nicht erheblich beeinträchtigt. • Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen der Festsetzungen für das Vorhaben Im Zusammenhang mit der Findung geeigneter Standorte für Windenergienutzung wurden bereits auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (140. FNP-Änderung der Stadt Detmold) Variantenprüfungen durchgeführt. Die Abwägung aller konkurrierenden Belange, seien es baurechtliche Belange, immissionsschutzrechtliche Belange, naturschutzrechtliche Belange oder anderer Umweltaspekte, ergaben die Darstellung der möglichst konfliktärmsten Standorte als Vorrangflächen für Windenergienutzung. Der Erläuterungsbericht zur 140. FNP-Änderung der Stadt Detmold führt aus, dass innerhalb der Vorrangflächen nach Möglichkeit optisch baugleiche WEA errichtet werden sollen. Bevorzugt werden Anlagetypen mit 3 Blättern und einem Stahlrohrmast, sowie einheitliche und landschaftsverträgliche Farben. Die Aufstellung eines B-Plans oder Vorhaben- und Erschließungsplans sei zu empfehlen, um die Flächen für die Windenergie optimal auszunutzen. Diesen Vorgaben der 140. FNP-Änderung wurde durch die Festsetzungen des X-Xxxxx 00-00 nachgekommen. Die 140. FNP-Änderung der Stadt Detmold resultierte aus einer flächendeckenden Untersuchung des Stadtgebietes aus dem Jahr 1998. Wie oben beschrieben sollen entsprechend des Erläuterungsberichtes der 140. FNP-Änderung die Vorrangflächen optimal ausgenutzt werden. Diese Aussagen führen zu alternativen Lösungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Anlagenzahl und der Größe der Anlagen, da im Laufe der Jahre die technische Weiterentwicklung (Anlagenhöhe, Rotordurchmesser) ständig fortgeschritten ist. Von der Stadt Detmold wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten (Anlagen mit einer max. Gesamthöhe von 100 m, Anlagen mit einer max. Gesamthöhe von 140 m bzw. 150 m) in Betracht gezogen. Grundlage der Entscheidungsfindung waren: • Sichtfeldanalysen, welche für WEA mit einer Gesamthöhe von 100 m sowie für WEA mit einer Gesamthöhe von 140 m angefertigt wurden, • Ertragsberechnungen mit unterschiedlichen Anlagenhöhen und –typen, welche für den Standort Mönkeberg angefertigt wurden, • sowie entsprechende Lärmuntersuchungen (Schallvorprognosen, vo...
Landschaft. AKTUELLER ZUSTAND Das internationale Image der Schweiz ist sehr stark mit der Landschaft verbunden. Eine Reise durch die Schweiz mit dem Zug oder dem Bus ver- mittelt einen guten Eindruck von der Vielfalt im ländlichen Raum und dem Zustand der Natur, der Wälder, der Land- wirtschaft und der Landschaft im Allgemeinen. Verschie- dene Landschaftsarten können unterschieden werden, z.B. Graubünden mit seinen Weingütern im Rheintal und das fruchtbare Engadin mit aussergewöhnlicher natürlicher Schönheit. Entlang der Seen, wie dem Genfersee und dem Walensee, scheinen Landwirtschaft und Erwerbstätigkeit im Gleichgewicht miteinander zu sein. Die Landwirte bewahren die Landschaft. Andere Seen, wie der Vierwaldstädtersee sind attraktive Anziehungspunkte für die Freizeit und für den Tourismus. Die Schweizer und auch ausländische Besucher schätzen die vielseitige Landschaft zu jeder Jahreszeit. HERAUSFORDERUNGEN Boden ist eine knappe Ressour- ce. Der Boden in den Tälern befindet sich vorwiegend in privater Hand. Grundeigentümer sind in einer starken Posi- tion, da das Eigentum sehr stark durch Gesetze geschützt ist. Viele Interessensgruppen wollen ihren Anteil am Raum. Der Druck im Einzugsbereich der städtischen Räume auf offene Flächen ist sehr stark. Dort nimmt die Dynamik des Wechsels noch weiter zu. Massnahmen sind notwendig, um der unkontrollierten Entwicklung zu begegnen.
Landschaft. Das Landschaftsbild um das Gut Rantzau ist durch die hügeligen Strukturen mit einem Wech- sel aus großflächigen Ackerflächen und kleinteiligeren Grünlandflächen sowie kleineren Waldgebieten, Flussläufen und Grabensystemen in Niederungsflächen bestimmt. Kleinere Dorfschaften und Gutshöfe liegen eingestreut in der Landschaft. Innerhalb des Plangebietes prägen besonders die landwirtschaftlich genutzten Hallen sowie das denkmalgeschützte Haupthaus und seine Nebengebäude das Landschaftsbild. Diese baulichen Strukturen werden durch Baumalleen und -gruppen sowie die westlich angrenzen- den Waldflächen und den Verlauf der Kossau gegliedert und eingerahmt.
Landschaft. Die vorgesehene eher kleinteilige Bebauung mit Firsthöhenbeschränkung begrenzt die Aus- wirkungen auf das Landschaftsbild. Die Gestaltungsfestsetzungen können hier ebenfalls un- terstützend wirken. Zudem werden die geplanten Gebäudekörper in Anlehnung an das his- torische, das Ortsbild prägende Gebäudeensemble des Gutshofes dimensioniert und ange- ordnet. Die vorhandenen Gehölzstrukturen und Alleen bleiben erhalten und schirmen den Gutshof zum Landschaftsraum hin ab. Über die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen zum Schutzgut Tiere sowie Boden und Wasser hinaus sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich

Related to Landschaft

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.