Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung Musterklauseln

Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung. 3.1. Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.
Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung. 3.1 Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von 6 Monaten kündbar.
Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung. 1. Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von 6 Monaten kündbar. 2.Tritt bei Langfristverträgen (Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten und unbefristete Verträge) eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung. 1. Unbefristete Verträge können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden.
Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung. 1. Tritt bei Langfristverträgen (Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten und unbefristete Verträge) eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, Verhandlungen über eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung. Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von 3 Monaten kündbar. Ist eine verbindliche Bestellmenge nicht vereinbart, so ist der Kalkulation die für einen Zeitraum zu erwartende, unverbindliche Bestellmenge (Zielmenge) zugrunde zu legen. Nimmt Xxxxxxxxx deutlich weniger als die Zielmenge ab, so ist der Lieferant berechtigt, den Stückpreis angemessen zu erhöhen. Nimmt Xxxxxxxxx mehr als die Zielmenge ab, wird der Stückpreis angemessen gesenkt, soweit dem Lieferant der Mehrbedarf mindestens 1 Monat vor der Lieferung ange- kündigt wurde. Bei Lieferverträgen auf Abruf wird Xxxxxxxxx dem Partner nach Möglichkeit verbindliche Mengen für Vormaterial für mindestens 3 Monate und für die Fertigung für mindestens 1 Monat mitteilen.
Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung. Auf Anfrage schließen wir mit unseren Partnern Langfristverträge ab.
Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung. 5.1 Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung. Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von 2 Monaten kündbar. Tritt bei Langfristverträgen (Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 9 Monaten und unbefristete Verträge) eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen. Ist eine verbindliche Bestellmenge nicht vereinbart, so legen wir unserer Kalkulation die vom Partner für einen bestimmten Zeitraum erwartete, unverbindliche Bestellmenge (Zielmenge) zugrunde. Nimmt der Partner weniger als die Zielmenge ab, sind wir berechtigt, den Stückpreis angemessen zu erhöhen. Nimmt er mehr als die Zielmenge ab, senken wir den Stückpreis ange- messen, soweit der Partner den Mehrbedarf mindestens 2 Monate vor der Lieferung angekündigt hat. Bei Lieferverträgen auf Abruf sind uns verbindliche Mengen für Vormaterial für mindestens 3 Monate und für die Fertigung für mindestens 1 Monat mitzuteilen. Mehrkosten, die durch einen verspäteten Abruf oder nachträgliche Änderungen des Abrufs hinsichtlich Zeit oder Menge durch unseren Partner verursacht sind werden von diesem erstattet.
Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung. 3.1 Unbefristete Verträge und Verträge mit einer Laufzeit von mehr als sechs (6) Monaten (Langfristverträge) sind für EJOT mit einer Frist von drei (3) Monaten jederzeit kündbar.