Nachträgliche Änderungen. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen der Leistungen, die sich auf den Leistungsinhalt auswirken, so wird M&M diese prüfen und bei Realisierbarkeit ein Änderungsangebot unterbreiten. Leistungstermine verlängern sich entsprechend. Bis zu Annahme des Änderungsangebots werden die Leistungen auf Basis des bisherigen Auftragsinhaltes erbracht. Kann über das Änderungsangebot innerhalb von 21 Kalendertagen keine Einigung erzielt werden, bleibt es bei den vereinbarten Leistungsinhalten. Die Vertragspartner können vereinbaren, dass die von der Änderung betroffenen Leistungen bis zum Abschluss der Prüfung bzw. Abgabe des Angebots unterbrochen werden. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn M&M dem Kunden Änderungsvorschläge unterbreitet.
Nachträgliche Änderungen. Bei den verwendeten Sicherheits-Einstellungen & Leistungen kann es erforderlich sein bestimmte Dienste, Anwendungen, Ziele, Quel- len, Seiten oder Ports zusätzlich freizuschalten. Ausnahmen können hinzugefügt werden, um Benutzern den Zugriff zu ermöglichen. Die Beauftragung jeglicher Konfigurationsanpassungen muss schriftlich erfolgen. Dabei obliegt es dem Auftraggeber zu prüfen, ob die Ände- rung im Einklang mit der IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V ist.
Nachträgliche Änderungen. Für Änderungsaufträge nach verbindlicher Bestellung werden die Änderungs- und Stornierungsgebühren gemäss Änderungsbestellformular oder gemäss separatem Angebot verrechnet. Hierzu zählen alle Parameter, die beim ursprünglichen Setup nicht inkludiert waren. Es kann eine Maximalanzahl von Parameter für das ursprüngliche Setup definiert sein, diese ergibt sich aus der Bestellung. Für die Änderungen von Parametern werden – sofern vorhanden – immer die entsprechenden, aktuellen Änderungsantragsformulare genutzt, die auf dem Webshop publiziert sind.
Nachträgliche Änderungen. Entsprechen die vom Besteller/Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht den tatsächlichen Verhältnissen oder wurde die Regatec Partner AG nicht über ausserordent- liche Umstände, die anderes Material oder andere Ausführungen bedingen in Kenntnis gesetzt, so gehen die Kosten für allfällig nötig werdende Abänderungen zu Lasten des Bestellers/Auftraggebers.
Nachträgliche Änderungen. 7.1 Die Internet Consulting GmbH Einpersonengesellschaft behält sich vor, Änderungen in der Bereitstellung des Dienstes aufgrund technischer, wirtschaftlicher oder be- trieblicher Erfordernisse oder zum Zweck der Anpassung an die technische Entwicklung vorzunehmen.
7.2 Die Internet Consulting GmbH Einpersonengesell- schaft verpflichtet sich, die oben angeführten Änderun- gen dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Sollte der Kunde die vorgenommenen Änderungen nicht annehmen, muss er das Vertragsverhältnis innerhalb von 45 Werktagen ab dem Datum der Änderung mittels Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung kündigen. Übt der Kunde sein Wi- derspruchsrecht nicht aus, gelten die Änderungen als still- schweigend angenommen.
Nachträgliche Änderungen. Nachträglich Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Nachträgliche Änderungen. (1) Der Kunde ist verpflichtet, eine Änderung seines Namens oder seiner Anschrift unverzüglich dem Betreiber schriftlich mitzuteilen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung gelten Mitteilungen des Betreibers als zugestellt, wenn sie an die letzte bekanntgegebene Anschrift gesondert werden.
(2) Änderungen des Leistungsangebotes und/oder der Entgelte und/oder der AGB des Betreibers werden dem Kunden als Änderungskündigung schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich, werden die Änderungen zu dem in der Änderungsmittteilung genannten Zeitpunkt für den Kunden wirksam. Widerspricht der Kunde fristgerecht den Änderungen, endet das Vertragsverhältnis nach einer Frist von zwei Monaten, gerechnet ab dem Zugang des Widerspruchs, zum Monatsletzten. Der Kunde wird über die Bedeutung seines Verhaltens in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
Nachträgliche Änderungen. 4.1. Hält der Auftraggeber während der Software-Erstellung technische Änderungen für sachdienlich oder erforderlich, wird er den Auftragnehmer unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall hat eine Abstimmung zwischen den Parteien über die sich hieraus ergebenden Modifikationen des Vertragsinhaltes und der Vertragsabwicklung stattzufinden. Kommt es nicht zu einer Einigung, verbleibt es bei den ursprünglichen Vereinbarungen.
4.2. Werden Termine oder Inhalt bzw. Umfang der Software-Erstellung nach Vertragsabschluss einvernehmlich geändert, kann von jeder Partei die einvernehmliche Anpassung der Vergütung und des Zeitplans verlangt werden. Es gelten hierfür die bei Vertragsabschluss zur Bewertung der Leistungen des Auftragnehmers zugrunde gelegten Maßstäbe. Es besteht kein Recht zur einseitigen Anordnung von Änderungen seitens des Auftraggebers.
Nachträgliche Änderungen. Die Lieferung muss die vereinbarte Beschaffenheit haben und den von uns freigegebenen Mustern entsprechen. Änderungen sind nur zulässig, wenn wir diesen vorher schriftlich zugestimmt haben.
Nachträgliche Änderungen. Nachträgliche Änderungen der Produktkonfiguration müssen schriftlich beauftragt werden. Dabei obliegt es dem Auftraggeber zu prüfen, ob die Änderung im Einklang mit der IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V (Richtlinie) stattfindet. Die Bestandteile der TELEMED Protect Pakete sind so konfiguriert, dass diese im Einklang mit der Richtlinie stehen. Änderungen der Produktkonfiguration können dazu führen, dass der geänderte Paketbestandteil nicht mehr der Richtlinie entspricht. Mit Beauftragung der Konfigurationsänderung durch den Auftraggeber geht TELEMED davon aus, dass dieser die Richtlinienkonformität geprüft hat und evtl. aus der Freischaltung resultierende Risiken für die IT-Sicherheit bewusst akzeptiert. Änderungen können z. B. dann notwendig sein, wenn neue Geräte in das Praxisnetzwerk implementiert werden sollen. Diese werden, soweit möglich, aus der Ferne durchgeführt und gemäß der jeweils gültigen TELEMED- Preisliste berechnet.