Laufende Zahlungen. Laufende Zahlungen im Zusammenhang mit dem Waren-, Personen-, Dienstleis- tungs- oder Kapitalverkehr gemäss der Definition in Artikel 28 zwischen Mitglied- staaten im Rahmen der Bestimmungen dieses Übereinkommens sind von allen Beschränkungen befreit. 14 SR 0.632.231.422
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Samples: Übereinkommen Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta)
Laufende Zahlungen. Art. 38 Laufende Zahlungen im Zusammenhang mit dem Waren-, Personen-, Dienstleis- tungs- oder Kapitalverkehr gemäss der Definition in Artikel 28 zwischen Mitglied- staaten im Rahmen der Bestimmungen dieses Übereinkommens sind von allen Beschränkungen Be- schränkungen befreit. 14 SR 0.632.231.422.
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Samples: Abkommen Zur Änderung Des Übereinkommens Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation
Laufende Zahlungen. Art. 38 Laufende Zahlungen im Zusammenhang mit dem Waren-, Personen-, Dienstleis- tungs- oder Kapitalverkehr gemäss der Definition in Artikel 28 zwischen Mitglied- staaten im Rahmen der Bestimmungen dieses Übereinkommens sind von allen Beschränkungen befreit. 14 SR 0.632.231.422.
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Samples: Übereinkommen Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta)
Laufende Zahlungen. Art. 38 Laufende Zahlungen im Zusammenhang mit dem Waren-, Personen-, Dienstleis- tungs- oder Kapitalverkehr gemäss der Definition in Artikel 28 zwischen Mitglied- staaten im Rahmen der Bestimmungen dieses Übereinkommens sind von allen Beschränkungen befreit. 14 13 SR 0.632.231.422
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Samples: Übereinkommen Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta)