Laufende Überschussbeteiligung Musterklauseln

Laufende Überschussbeteiligung. Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung er- folgt die Überschussbeteiligung im Überschuss-System Bei- tragsverrechnung. Nach vorzeitiger Beitragsfreistellung gilt das Überschuss-System Sofortbonus.
Laufende Überschussbeteiligung. Die Überschussbeteiligung erfolgt im Überschuss-System Bei- tragsverrechnung. Nach vorzeitiger Beitragsfreistellung gilt das Überschuss-System Sofortbonus.
Laufende Überschussbeteiligung. Die laufenden Überschussanteile werden dem einzelnen Versicherungs- vertrag jeweils zum Monatsersten zugewiesen und dem Vertragsgutha- ben zugeführt. Die Überschussanteile werden bemessen
Laufende Überschussbeteiligung. (4) Die einzelnen Versicherungen erhalten eine laufende Über- schussbeteiligung in Form eines ▪ Grundüberschussanteils vor Rentenzahlungsbeginn Bezugsgröße ist das zum Zeitpunkt der Zuteilung überschussbe- rechtigte Garantie-Deckungskapital (vgl. § 1 Abs. 4). Es berech- net sich monatlich aus dem am Ende des Vormonats vorhande- nen Garantie-Deckungskapital der Versicherung, das mit dem Rechnungszins um einen Monat abgezinst wird. Der Grundüber- schussanteil wird monatlich gutgeschrieben. Beitragsüberschussanteils vor Rentenzahlungsbeginn Bezugsgröße für den Beitragsüberschussanteil ist der mit dem Kunden vereinbarte Bruttobeitrag. Der Beitragsüberschussanteil wird jeweils zum Beitragszahlungstermin gutgeschrieben. ▪ Zusatzüberschussanteils vor Rentenzahlungsbeginn Bezugsgröße für den Zusatzüberschussanteil ist der Risikobeitrag des laufenden Monats. Der Zusatzüberschuss wird monatlich gutgeschrieben. ▪ Grundüberschussanteils nach Rentenzahlungsbeginn Je nach vereinbarter Überschussverwendungsform erhalten die einzelnen Versicherungen jährlich eine laufende Überschussbe- teiligung in Form einer zusätzlichen Rente (vgl. Abs. 7).
Laufende Überschussbeteiligung. Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt wird, werden die Überschussanteile dem einzel- nen Versicherungsvertrag monatlich zugewiesen und dem Fondsguthaben unter Berücksichtigung von Verwaltungskos- ten zugeführt. Die Überschussanteile werden bemessen
Laufende Überschussbeteiligung. Sie können bei Vertragsabschluss zwischen den folgenden Überschuss-Systemen wählen: ◼ Überschuss-System Beitragsverrechnung, ◼ Überschuss-System Sofortbonus oder ◼ Überschuss-System Verzinsliche Ansammlung. Nach vorzeitiger Beitragsfreistellung gilt das Überschuss-Sys- tem Sofortbonus.
Laufende Überschussbeteiligung. Sofern von uns eine entsprechende Überschussbeteiligung festgesetzt wird, werden die laufenden Überschussanteile dem einzelnen Versicherungsvertrag zugewiesen ◼ jeweils zum 01. Januar eines Jahres, ◼ bei Ablauf der Beitragszahlungsdauer, ◼ bei Beitragsfreistellung, ◼ zum Ende einer Tranchenvereinbarung und ◼ bei Rentenbeginn. Umfasst der Zeitraum seit der letzten Zuweisung bzw. dem Versicherungsbeginn (Zuweisungszeitraum) kein volles Ka- lenderjahr, erfolgt die Zuweisung anteilig. Die laufenden Über- schussanteile bestehen aus dem Zinsüberschussanteil, der am Deckungskapital ohne das Deckungskapital der Bonus- renten als Zinsträger bemessen wird. Hierbei wird das De- ckungskapital unter Berücksichtigung des Verrechnungsver- fahrens für die Abschluss- und Vertriebskosten nach § 4 De- ckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) zum Beginn des jeweiligen Zuweisungszeitraums verwendet und um ein Jahr abgezinst. Zu diesem Termin fällige laufende Beiträge werden nicht berücksichtigt. Der Prozentsatz für die Abzinsung be- trägt sieben Prozent p.a. Dieser wurde nach anerkannten Re- geln der Versicherungsmathematik bestimmt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.