Laufender Überschuss Musterklauseln

Laufender Überschuss. Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteils. Ihr Vertrag erhält ab Vertragsbeginn einen Überschuss- anteil in Prozent des Guthabens im Sicherungsvermö- gen. Hiermit werden Sie insbesondere an den Kapitaler- trägen des Sicherungsvermögens beteiligt. Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan- teile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemessen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich je nach Fonds unterscheiden. Alle diese Überschussanteile werden in Fondsanteilen angelegt und erhöhen das Vertragsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat- lich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf- fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein. Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, gewäh- ren wir zusätzlich zu den laufenden Überschussantei- len einen Schlussüberschuss. Dieser besteht aus einem Schlussüberschuss in Prozent der Summe der gezahlten Risikobeiträge und einem Schlussüberschuss in Prozent der gezahlten Beiträge. Bei vollständiger Kapitalabfin- dung wird der Schlussüberschuss ausgezahlt. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn oder bei Kündi- gung mit Auszahlung wird ein reduzierter Schlussüber- schuss gewährt. Den für ein Jahr festgelegten Schlussüberschusssatz ver- öffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern und auch zu null festgesetzt sein.
Laufender Überschuss. Beitragspflichtige Versicherungen erhalten jährlich einen laufenden Überschussanteil. Dessen Höhe ermitteln wir wie folgt: Der Jahresbeitrag ohne Zuschläge und ohne Beiträge für etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen wird mit dem deklarierten Überschussanteilsatz multipli- ziert. Die laufenden Überschussanteile werden jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilt und zur so- fortigen Beitragsermäßigung verwendet (Verrechnung). Wurde Ihr Vertrag beitragsfrei gestellt, erhält Ihr Vertrag anstelle von laufenden Überschussanteilen im folgenden Versicherungsjahr eine Todesfallzusatzleistung. Die je- weiligen für ein Jahr deklarierten Überschussanteilsätze (der laufende Überschussanteil und die Todesfallzusatz- leistung) veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbe- richt. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein.
Laufender Überschuss. Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteils. Sämtliche Verträge erhalten einen Zinsüberschussanteil. Dessen Höhe ermitteln wir wie folgt: Das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital (Das De- ckungskapital bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungs- schutz gewährleisten zu können) wird mit dem deklarierten Zinsüberschussanteilsatz multipliziert. Der Zinsüberschussanteil wird, mit einer Wartezeit von einem Jahr, jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilt. Er wird verzinslich angesammelt und zusam- men mit einer garantierten Leistung ausgezahlt. Zusätzlich erhalten beitragspflichtige Versicherungen ei- nen Grundüberschussanteil. Dieser wird ohne Wartezeit jeweils zu Beginn des Versi- cherungsjahres zugeteilt. In diesem Fall wird der Grund- überschussanteil durch Multiplikation des deklarierten Grundüberschussanteilsatzes mit dem Jahresbeitrag ohne Zuschläge und Stückkosten (laufende beitrags- unabhängige Kosten) berechnet. Er wird zur sofortigen Beitragsermäßigung (Verrechnung) verwendet. Die Höhe der Todesfallleistung bei den Tarifen SGP, SGPK und SGPP im ersten Versicherungsjahr (Rückzahlung der Bei- träge vor Verrechnung) ändert sich dadurch nicht. Die deklarierten laufenden Überschusssätze (Zinsüber- schussanteilsatz, Ansammlungszins und Grundüber- schussanteilsatz bzw. Verrechnungssatz) veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein.
Laufender Überschuss. Sämtliche Verträge erhalten einen Zinsüberschussanteil in Form eines laufenden Überschussanteils. Dessen Höhe ermitteln wir wie folgt: Das um ein Jahr mit dem Rech- nungszins abgezinste Deckungskapital wird mit dem de- klarierten Zinsüberschussanteilsatz multipliziert. Die laufenden Überschussanteile werden, mit einer Wartezeit von einem Jahr, jeweils zu Beginn des Versi- cherungsjahres zugeteilt. Vor Beginn des Rentenbezugs werden sie verzinslich angesammelt. Die Zuteilung der Überschussanteile nach Rentenbeginn erfolgt gemäß Abs. 8. Haben Sie die Kapitalabfindung gewählt, zahlen wir das angesammelte Überschussguthaben zusammen mit ei- nem weiteren laufenden Überschussanteil aus. Wenn die versicherte Person vor Rentenbeginn stirbt, zahlen wir die verzinslich angesammelten Überschussan- teile aus. Die deklarierten laufenden Überschusssätze (Zinsüber- schussanteilsatz und Ansammlungszins) veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein. Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, gewäh- ren wir zusätzlich zu den laufenden Überschussanteilen einen Schlussüberschuss. Der Schlussüberschuss setzt sich zusammen aus einem beitragsbezogenen Schluss- überschuss und einem Schlussüberschusskonto. Die Höhe des beitragsbezogenen Schlussüberschusses bestimmt sich wie folgt: Die Summe der bezahlten Bei- träge für die Hauptversicherung wird mit dem für ein Jahr festgelegten Schlussüberschusssatz multipliziert. Wurde Ihr Vertrag beitragsfrei gestellt, so wird der Schlussüber- schusssatz in Abhängigkeit vom Beitragsfreistellungsda- tum gekürzt. Bei Kapitalabfindung wird der Schlussüber- schuss ausgezahlt. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn wird ein reduzierter Schlussüberschuss gewährt. Bei Rückkauf wird, nach Ablauf einer Warte- zeit, ebenfalls ein reduzierter Schlussüberschuss ausge- zahlt. Das Schlussüberschusskonto wird aus einem jährlichen Schlussüberschussanteil gespeist. Dieser ergibt sich aus der für den Zinsüberschuss maßgeblichen Bezugsgrö- ße (siehe (a)) multipliziert mit dem jährlich deklarierten Schlussüberschussanteilsatz. Dieser Schlussüberschuss- anteilsatz kann auch für die vergangenen Jahre jeweils neu festgelegt werden. Falls der Schlussüberschussan- teilsatz für vergangene Jahre gesenkt wird, kann das Schlussüberschusskonto sinken oder auch null betragen. Das Schlussüberschusskonto wird mit einem jährlich fest- gelegten Schlussübe...
Laufender Überschuss. Wir gewähren während der flexiblen Rentenphase folgende dem einzelnen Vertrag zugeordneten Überschussanteile in Form eines laufenden Überschussanteils. Ihr Vertrag erhält ab Rentenbeginn einen Zinsüberschussan­ teil. Den Zinsüberschussanteil setzen wir in Prozent des Gut­ habens im Sicherungsvermögen und Ruhevermögen fest. Zusätzlich erhält Ihr Vertrag einen Risikoüberschussanteil. Der Risikoüberschussanteil wird in Prozent des monatlichen Risikobeitrags bemessen. Der Risikobeitrag ist der Betrag, der kalkulatorisch für die Finanzierung der Mindesttodesfall­ leistung (siehe § 1 Abs. 8) vorgesehen ist. Weiter kann Ihr Vertrag einen Kostenüberschussanteil er­ halten, der sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemisst. Alle diese Überschussanteile werden in Fondsanteilen ange­ legt und erhöhen das Vertragsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monatlich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu Null festgesetzt sein.
Laufender Überschuss. Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteils. Sämtliche Verträge erhalten einen Zinsüberschussanteil. Dessen Höhe ermitteln wir wie folgt: Das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital (Das De- ckungskapital bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungs- schutz gewährleisten zu können) wird mit dem deklarierten Zinsüberschussanteilsatz multipliziert. Zusätzlich erhalten beitragspflichtige Versicherungen ei- nen Risikoüberschussanteil. Dieser ergibt sich durch Mul- tiplikation des deklarierten Risikoüberschussanteilsatzes mit dem Risikojahresbeitrag. Der Risikobeitrag ist der Teil des Beitrags, der kalkulatorisch für die Finanzierung der Todesfallleistung vorgesehen ist. Diese laufenden Überschussanteile werden, mit einer Wartezeit von einem Jahr, jeweils zu Beginn des Versi- cherungsjahres zugeteilt. Sie werden verzinslich ange- sammelt und zusammen mit einer garantierten Leistung ausbezahlt. Xxx xxx Xxxxxxx X00, X00X und A10P mit laufender Beitragszahlung (siehe § 10 Abs. 1) wird der Risiko- überschussanteil ohne Wartezeit jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilt. In diesem Fall wird der Ri- sikoüberschussanteil durch Multiplikation des deklarier- ten Risikoüberschussanteilsatzes mit dem Jahresbeitrag ohne Zuschläge und Stückkosten (laufende beitragsunabhän- gige Kosten) berechnet. Er wird nicht verzinslich angesam- melt, sondern zur sofortigen Beitragsermäßigung (Ver- rechnung) verwendet. Die Höhe der Todesfallleistung im ersten Versicherungsjahr (Rückzahlung der Beiträge vor Verrechnung) ändert sich dadurch nicht. Die deklarierten laufenden Überschusssätze (Zinsüber- schussanteilsatz, Ansammlungszins und Risikoüber- schussanteilsatz bzw. Verrechnungssatz) veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein.
Laufender Überschuss. Beitragspflichtige Versicherungen erhalten jährlich einen laufenden Überschussanteil. Dessen Höhe ermitteln wir wie folgt: Der Jahresbeitrag ohne Zuschläge wird mit dem deklarierten Überschussanteilsatz multipliziert. Die laufenden Überschussanteile werden jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilt und zur sofortigen Bei- tragsermäßigung verwendet (Verrechnung). Wurde Ihr Vertrag beitragsfrei gestellt, erhält Ihr Vertrag anstelle von laufenden Überschussanteilen im folgenden Versi- cherungsjahr eine Todesfallzusatzleistung. Die jeweiligen für ein Jahr deklarierten Überschussanteilsätze veröf- fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein.
Laufender Überschuss. (aa) Beitragspflichtige Versicherungen
Laufender Überschuss. Dieser wird auch als jährlicher Überschuss bezeichnet. Er wird sofern vorhanden, dem Vertrag ab einem bestimmten Zeitpunkt jährlich zugeführt.

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  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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