Laufender Überschuss. Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteils. Ihr Vertrag erhält ab Vertragsbeginn einen Überschuss- anteil in Prozent des Guthabens im Sicherungsvermö- gen. Hiermit werden Sie insbesondere an den Kapitaler- trägen des Sicherungsvermögens beteiligt. Zusätzlich erhält Ihr Vertrag einen Risikoüberschussan- teil. Der Risikoüberschussanteil wird in Prozent des mo- natlichen Risikobeitrags bemessen. Der Risikobeitrag ist der Teil des Beitrags, der kalkulatorisch für die Finanzie- rung der Zusatztodesfallleistung (siehe § 1 Abs. 7) vorge- sehen ist. Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan- teile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemessen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich je nach Fonds unterscheiden. Alle diese Überschussanteile werden in Fondsanteilen angelegt und erhöhen das Vertragsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat- lich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf- fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein.
Laufender Überschuss. Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteils. Ihr Vertrag erhält ab Vertragsbeginn einen Überschuss- anteil in Prozent des Guthabens im Sicherungsvermö- gen. Hiermit werden Sie insbesondere an den Kapitaler- trägen des Sicherungsvermögens beteiligt. Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan- teile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemessen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich je nach Fonds unterscheiden. Alle diese Überschussanteile werden in Fondsanteilen angelegt und erhöhen das Vertragsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat- lich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf- fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein.
Laufender Überschuss. Beitragspflichtige Versicherungen erhalten jährlich einen laufenden Überschussanteil. Dessen Höhe ermitteln wir wie folgt: Der Jahresbeitrag ohne Zuschläge und ohne Beiträge für etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen wird mit dem deklarierten Überschussanteilsatz multipli- ziert. Die laufenden Überschussanteile werden jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilt und zur so- fortigen Beitragsermäßigung verwendet (Verrechnung). Wurde Ihr Vertrag beitragsfrei gestellt, erhält Ihr Vertrag anstelle von laufenden Überschussanteilen im folgenden Versicherungsjahr eine Todesfallzusatzleistung. Die je- weiligen für ein Jahr deklarierten Überschussanteilsätze (der laufende Überschussanteil und die Todesfallzusatz- leistung) veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbe- richt. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein.
Laufender Überschuss. Dieser wird auch als jährlicher Überschuss bezeichnet. Er wird sofern vorhanden, dem Vertrag ab einem bestimmten Zeitpunkt jährlich zugeführt.
Laufender Überschuss. Beitragspflichtige Versicherungen
Laufender Überschuss. Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteils. Sämtliche Verträge erhalten einen Zinsüberschussanteil. Dessen Höhe ermitteln wir wie folgt: Das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital (Das De- ckungskapital bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungs- schutz gewährleisten zu können) wird mit dem deklarierten Zinsüberschussanteilsatz multipliziert. Zusätzlich erhalten beitragspflichtige Versicherungen ei- nen Risikoüberschussanteil. Dieser ergibt sich durch Mul- tiplikation des deklarierten Risikoüberschussanteilsatzes mit dem Risikojahresbeitrag. Der Risikobeitrag ist der Teil des Beitrags, der kalkulatorisch für die Finanzierung der Todesfallleistung vorgesehen ist. Diese laufenden Überschussanteile werden, mit einer Wartezeit von einem Jahr, jeweils zu Beginn des Versi- cherungsjahres zugeteilt. Sie werden verzinslich ange- sammelt und zusammen mit einer garantierten Leistung ausbezahlt. Xxx xxx Xxxxxxx X00, X00X und A10P mit laufender Beitragszahlung (siehe § 10 Abs. 1) wird der Risiko- überschussanteil ohne Wartezeit jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilt. In diesem Fall wird der Ri- sikoüberschussanteil durch Multiplikation des deklarier- ten Risikoüberschussanteilsatzes mit dem Jahresbeitrag ohne Zuschläge und Stückkosten (laufende beitragsunabhän- gige Kosten) berechnet. Er wird nicht verzinslich angesam- melt, sondern zur sofortigen Beitragsermäßigung (Ver- rechnung) verwendet. Die Höhe der Todesfallleistung im ersten Versicherungsjahr (Rückzahlung der Beiträge vor Verrechnung) ändert sich dadurch nicht. Die deklarierten laufenden Überschusssätze (Zinsüber- schussanteilsatz, Ansammlungszins und Risikoüber- schussanteilsatz bzw. Verrechnungssatz) veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein.
Laufender Überschuss. Sämtliche Verträge erhalten einen Zinsüberschussanteil in Form eines laufenden Überschussanteils. Dessen Höhe ermitteln wir wie folgt: Das um ein Jahr mit dem Rech- nungszins abgezinste Deckungskapital wird mit dem de- klarierten Zinsüberschussanteilsatz multipliziert. Die laufenden Überschussanteile werden, mit einer Wartezeit von einem Jahr, jeweils zu Beginn des Versi- cherungsjahres zugeteilt. Vor Beginn des Rentenbezugs werden sie verzinslich angesammelt. Die Zuteilung der Überschussanteile nach Rentenbeginn erfolgt gemäß Abs. 8. Haben Sie die Kapitalabfindung gewählt, zahlen wir das angesammelte Überschussguthaben zusammen mit ei- nem weiteren laufenden Überschussanteil aus. Wenn die versicherte Person vor Rentenbeginn stirbt, zahlen wir die verzinslich angesammelten Überschussan- teile aus. Die deklarierten laufenden Überschusssätze (Zinsüber- schussanteilsatz und Ansammlungszins) veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein.
Laufender Überschuss. Wir gewähren vor Rentenbeginn folgende dem einzel nen Vertrag zugeordneten Überschussanteile in Form eines laufenden Überschussanteils. Ihr Vertrag erhält einen Kostenüberschussanteil in Pro zent des Vertragsguthabens. Der Kostenüberschussan teil wird in Fondsanteilen angelegt und erhöht das Ver tragsguthaben. Die Aufteilung auf die Fonds folgt dabei der Aufteilung Ihrer künftigen Anlagebeiträge. Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan teile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemessen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich je nach Fonds unterscheiden. Die fondsabhängigen Überschussanteile werden in Fondsanteilen angelegt und erhöhen das jeweilige Fondsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat lich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein.
Laufender Überschuss. Wir gewähren während der flexiblen Rentenphase folgende dem einzelnen Vertrag zugeordneten Überschussanteile in Form eines laufenden Überschussanteils. Ihr Vertrag erhält Zinsüberschussanteile. Einen Zinsüber- schussanteil setzen wir in Prozent des Guthabens im Siche- rungsvermögen fest. Einen weiteren Zinsüberschussanteil setzen wir in Prozent des Guthabens im Ruhevermögen fest. Letzterer entspricht dem deklarierten Zinsüberschussanteilssatz, ggf. vermindert um einen Kostenabzug; er beträgt jedoch mindestens 0 %. Der Kostenabzug beträgt 0,12 % pro Jahr. Zusätzlich erhält Ihr Vertrag einen Kostenüberschussanteil in Prozent des Vertragsguthabens. Diese Überschussanteile werden in Fondsanteilen angelegt und erhöhen das Vertragsguthaben. Die Aufteilung auf die Fonds folgt dabei der Aufteilung Ihrer künftigen Anlagen, die in die Fonds ohne Garantie angelegt werden. Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussanteile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens bemes- sen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich je nach Fonds unterscheiden. Die fondsabhängigen Überschussanteile werden in Fondsan- teilen angelegt und erhöhen das jeweilige Fondsguthaben. Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monatlich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein.
Laufender Überschuss. Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- schussanteils. Sämtliche Verträge erhalten einen Zinsüberschussanteil. Dessen Höhe ermitteln wir wie folgt: Das um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinste Deckungskapital (Das De- ckungskapital bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungs- schutz gewährleisten zu können) wird mit dem deklarierten Zinsüberschussanteilsatz multipliziert. Der Zinsüberschussanteil wird, mit einer Wartezeit von einem Jahr, jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres zugeteilt. Er wird verzinslich angesammelt und zusam- men mit einer garantierten Leistung ausgezahlt. Zusätzlich erhalten beitragspflichtige Versicherungen ei- nen Grundüberschussanteil. Dieser wird ohne Wartezeit jeweils zu Beginn des Versi- cherungsjahres zugeteilt. In diesem Fall wird der Grund- überschussanteil durch Multiplikation des deklarierten Grundüberschussanteilsatzes mit dem Jahresbeitrag ohne Zuschläge und Stückkosten (laufende beitrags- unabhängige Kosten) berechnet. Er wird zur sofortigen Beitragsermäßigung (Verrechnung) verwendet. Die Höhe der Todesfallleistung bei den Tarifen SGP, SGPK und SGPP im ersten Versicherungsjahr (Rückzahlung der Bei- träge vor Verrechnung) ändert sich dadurch nicht. Die deklarierten laufenden Überschusssätze (Zinsüber- schussanteilsatz, Ansammlungszins und Grundüber- schussanteilsatz bzw. Verrechnungssatz) veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein.