Laufzeit Die Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft. Jede Partei kann die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen. Ungeachtet einer Kündigung bestehen die in den Artikeln 5 und 6 genannten Rechte und Pflichten der Parteien auch nach der Kündigung fort.
Mietzeit (a) Der Mieter hat das Recht, den Mietwagen bis zu dem in der Mietvertrags-Zusammenfassung angegebenen Rückgabedatum zu nutzen ("Mietzeit"). (b) Der Vermieter kann einer Verlängerung der Mietzeit mündlich oder schriftlich zustimmen ("Verlängerte Mietzeit"). Die Verlängerte Mietzeit unterliegt gegebenenfalls höheren Gebühren und/oder einer zusätzlichen Kautionszahlung, die dem Mieter jeweils vor der Verlängerung der Mietzeit mitgeteilt werden. (c) Vorbehaltlich der nachfolgenden Bedingungen kann der Mieter den Mietwagen vor dem Ende der vereinbarten Mietzeit zurückgeben und hierdurch den Mietvertrag vorzeitig beenden (die Mietzeit verkürzt sich dementsprechend). (i) Wenn der Mieter den Mietpreis (gemäß Ziffer 5) im Voraus bezahlt und dadurch ein Sonderangebot erhalten hat, hat der Mieter eventuell keinen Anspruch auf eine etwaige Kostenerstattung aufgrund der freiwilligen vorzeitigen Beendigung. (ii) Wenn der Mieter den Mietpreis nicht im Voraus bezahlt hat, kann sich die vorzeitige Beendigung auf die Tagessätze und andere anwendbare Gebühren auswirken, wenn die ursprünglich vereinbarten Tagessätze und anwendbaren Gebühren an die konkrete ursprüngliche Mietzeit geknüpft waren. Der Vermieter empfiehlt, dass der Mieter mit dem Vermieter vor einer vorzeitigen Rückgabe des Mietwagens klärt, welche Auswirkungen eine vorzeitige Beendigung auf die Mietgebühren hat. (iii) Das gesetzliche Recht des Mieters zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mindestlaufzeit Für den Depotvertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen USB und Anleger sind in den beiliegenden Bedingungen für UnionDepots und den beiliegenden Sonderbedingungen der USB beschrieben. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.
Haftzeit a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 3 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles. b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.