Mindestlaufzeit Musterklauseln

Mindestlaufzeit. Für den Depotvertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen USB und Anleger sind in den beiliegenden Bedingungen für UnionDepots und den beiliegenden Sonderbedingungen der USB beschrieben. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
Mindestlaufzeit. Der Vermittlungsvertrag hat keine Mindestlaufzeit, sondern ist unbefristet.
Mindestlaufzeit. Eine Mindestvertragslaufzeit für das Tagesgeldkonto besteht nicht.
Mindestlaufzeit. Plattform-Nutzungsvertrag: Keine Darlehensvertrag: feste Vertrags- laufzeit bis zum 31.12.2028.
Mindestlaufzeit. Es gibt keine Mindestlaufzeit des Bausparvertrages.
Mindestlaufzeit. Für den Depotvertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Bei Kündigung des Depot­ vertrags muss der Kunde die verwahrten Investmentanteile auf ein anderes Depot übertragen oder veräußern. Für die Nutzung des Onlinezugangs des Depots ist ebenso keine Mindestlaufzeit vereinbart. Die Beendigung der Nutzung des Onlinezugangs lässt den Depotvertrag grundsätzlich unberührt.
Mindestlaufzeit. Der Finanzanlagenvermittlungsvertrag hat keine Mindestlaufzeit, sondern ist unbefristet.
Mindestlaufzeit. Eine Mindestlaufzeit für das Konto flex richtet sich nach den geschlossenen Konto-/Depotverträgen, d. h., z. B. erst nach Schließung des Depots oder Kon- tos kann auch das Konto flex geschlossen werden.
Mindestlaufzeit. Für die Vereinbarung Online- und Telefon-Brokerage wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Xxxx Xxxxxx erwirbt als Sicherheit für seine Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt oder noch erlangen wird. GENO Broker erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen den GENO Broker aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die dem GENO Broker gegen den Kunden zustehen. Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen GENO Broker und Kunde sind in den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des GENO Broker (Nr. 4. der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker) beschrieben. Daneben gelten die jeweils beiliegenden Sonderbedingungen für Gemeinschaftsdepots (Nr. 5 der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker), die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (Nr. 6. der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker) i. V. m. den beiliegenden Ausführungsgrundsätzen des GENO Broker (Nr. 7. der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker), die Sonderbedingungen für die Abrechnung von Wertpapieraufträgen (Nr. 8 der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker), die Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs (Nr. 9 der Informationen und Geschäftsbedingungen des GENO Broker), die Sonderbedingungen Online- und Telefon-Brokerage
Mindestlaufzeit. Das Darlehen hat eine feste Laufzeit, die mit dem Tag der Gutschrift des vollständigen Dar- lehensbetrags im Sinne des Darlehensvertra- ges auf dem unter Ziffer 2.7 dieser Informa- tion genannten Zahlungskonto beginnt und mit Ablauf des 25.10.2024 endet (nachfol- gend „Festlaufzeit“).